Rh Herzog hat vorab schriftlich angefragt:

„Wie wird die Verwaltung auf die Ablehnung der Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen, Sachgebiet Verkehr, reagieren bezüglich der Umdrehung der Verkehrsrichtung der Riemannstraße?

a) Welche rechtliche Relevanz hat diese Ablehnung? Kann sich die Verwaltung grundsätzlich darüber hinwegsetzen?
b) Wird die Verwaltung sich darüber hinwegsetzen? Wenn ja, mit welcher Begründung?

c) Wer ist haftbar, wenn es trotz dieser begründeten Einwände zu vermehrtem Unfallgeschehen kommen würde?

d) Werden aufgrund der Hinweise der Polizei zusätzliche Messstellen eingerichtet? (Develangkreuzung, Jeetzelallee, Prochaskaplatz)“

 

Herr Hesebeck weist darauf hin, dass alle Ratsmitglieder über die umfangreiche Stellungnahme der Fachbehörde in formiert sind.

Zu den Teilfragen führt er im Einzelnen aus:

Zu a) – Die Verwaltung führt die Beschlüsse der Politik aus, das Verfahren wurde durch den entsprechenden Beschluss des Stadtrates auf den Weg gebracht.

Zu b) – Die Verwaltung ist gebunden an die politischen Beschlüsse.

Zu c) – an der Haftungssituation ändert sich nichts.

Zu d) – wenn es zur Umsetzung kommt, wird diese, wie im Beschluss bereits festgeschrieben, durch entsprechende zusätzliche Messstellen begleitet.

Sollte sich eine Unfallhäufung abzeichnen wird politisch erneut beraten. 

Rh Brüggemann fragt nach, ob die Verwaltung en Veto einlegen kann.

Herr Hesebeck weist darauf hin, dass die Bedenken der Fachbehörde zuvor in den Gremien vorgetragen und diskutiert worden sind und der Beschluss in Kenntnis dieser Tatsachen gefasst worden ist. Aus diesem Grunde ist keine dauerhafte Festlegung erfolgt, sondern ausdrücklich die Möglichkeit offen gehalten, den Beschluss wenn nötig auf zügigem Wege rückgängig machen zu können.

Aufgrund der massiven Einwände der Fachbehörde soll der Beschluss vor der Umsetzung noch einmal im Verwaltungsausschuss beraten werden.

Rh Herzog kritisiert die nicht-öffentliche Beratung und fordert eine Beratung im Umwelt- und Bauausschuss.
Stv. StDir Beitz weist darauf hin, dass dies rechtlich im laufenden Verfahren nicht möglich ist. Der Verwaltungsausschuss muss über eine eventuelle Rückverweisung in den Fachausschuss beschließen.

Es besteht kein formaler Grund die Rechte der Gremien zu beschneiden, so stv. StDir Beitz.

Rh Siemke ergänzt, dass seiner Meinung nach der Beschluss wie vorgesehen und entsprechend den Wünschen der Geschäftswelt umgesetzt werden solle, alle Bedenken seien ausreichend im Vorfeld diskutiert worden.