Sitzung: 22.06.2016 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Rh Herzog hat vorab
schriftlich angefragt:
„Wie wird die Verwaltung
auf die Ablehnung der Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen,
Sachgebiet Verkehr, reagieren bezüglich der Umdrehung der Verkehrsrichtung der
Riemannstraße?
a) Welche rechtliche
Relevanz hat diese Ablehnung? Kann sich die Verwaltung grundsätzlich darüber
hinwegsetzen?
b) Wird die Verwaltung sich darüber hinwegsetzen? Wenn ja, mit welcher
Begründung?
c) Wer ist haftbar, wenn es
trotz dieser begründeten Einwände zu vermehrtem Unfallgeschehen kommen würde?
d) Werden aufgrund der
Hinweise der Polizei zusätzliche Messstellen eingerichtet? (Develangkreuzung,
Jeetzelallee, Prochaskaplatz)“
Herr Hesebeck weist darauf
hin, dass alle Ratsmitglieder über die umfangreiche Stellungnahme der
Fachbehörde in formiert sind.
Zu den Teilfragen führt er
im Einzelnen aus:
Zu a) – Die Verwaltung
führt die Beschlüsse der Politik aus, das Verfahren wurde durch den
entsprechenden Beschluss des Stadtrates auf den Weg gebracht.
Zu b) – Die Verwaltung ist
gebunden an die politischen Beschlüsse.
Zu c) – an der
Haftungssituation ändert sich nichts.
Zu d) – wenn es zur Umsetzung
kommt, wird diese, wie im Beschluss bereits festgeschrieben, durch
entsprechende zusätzliche Messstellen begleitet.
Sollte sich eine
Unfallhäufung abzeichnen wird politisch erneut beraten.
Rh Brüggemann fragt nach,
ob die Verwaltung en Veto einlegen kann.
Herr Hesebeck weist darauf
hin, dass die Bedenken der Fachbehörde zuvor in den Gremien vorgetragen und
diskutiert worden sind und der Beschluss in Kenntnis dieser Tatsachen gefasst
worden ist. Aus diesem Grunde ist keine dauerhafte Festlegung erfolgt, sondern
ausdrücklich die Möglichkeit offen gehalten, den Beschluss wenn nötig auf
zügigem Wege rückgängig machen zu können.
Aufgrund der massiven
Einwände der Fachbehörde soll der Beschluss vor der Umsetzung noch einmal im
Verwaltungsausschuss beraten werden.
Rh Herzog kritisiert die
nicht-öffentliche Beratung und fordert eine Beratung im Umwelt- und
Bauausschuss.
Stv. StDir Beitz weist darauf hin, dass dies rechtlich im laufenden Verfahren
nicht möglich ist. Der Verwaltungsausschuss muss über eine eventuelle
Rückverweisung in den Fachausschuss beschließen.
Es besteht kein formaler
Grund die Rechte der Gremien zu beschneiden, so stv. StDir Beitz.
Rh Siemke ergänzt, dass
seiner Meinung nach der Beschluss wie vorgesehen und entsprechend den Wünschen
der Geschäftswelt umgesetzt werden solle, alle Bedenken seien ausreichend im
Vorfeld diskutiert worden.