Sitzung: 05.07.2016 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 20/0861/2016
Bgm Schulz
erläutert den Sachverhalt.
Im Rahmen der
Haushaltsplanung 2016 wurden für die Sanierung mehrerer Straßen(-abschnitte) -
u.a. auch für Vor der Göhrde - insgesamt 48.000 € Unterhaltungsmittel
zusätzlich eingeplant (vgl. Erläuterungen zu Produkt 54100 auf S. 86 des
Haushaltsplanes 2016).
Die nun
durchgeführten Kostenkalkulation ergab Gesamtkosten von ca. 31.000 € für die
Maßnahme Vor der Göhrde. Hiervon entfallen ca. 19.000 € auf das Beseitigen von
Schäden an der Fahrbahn und ca. 12.000 € auf das Anlegen einer
Straßenentwässerungseinrichtung zwischen den Straßeneinmündungen Am Berg und
Ringstraße.
In diesem
Zusammenhang stellte sich nun heraus, dass der (erstmalige) Bau der
Entwässerungseinrichtung eine Investition darstellt und somit nicht aus den bereitgestellten
Mitteln für Straßenunterhaltung bezahlt werden darf. Ein dementsprechender
investiver Haushaltsansatz besteht ebenfalls nicht. Um diese Neubaumaßnahme
durchführen zu können, müssen die Mittel somit vom Rat außerplanmäßig
bereitgestellt werden. Die Deckung dieser außerplanmäßigen Auszahlungen kann
nur durch entsprechende Einzahlungen aus Erschließungsbeiträgen (s. Vorlage
22/0847/2016) gewährleistet werden, da keine anderen eigenen investiven
Deckungsmittel zur Verfügung stehen.
Sollte der Rat eine
beitragsrechtliche Abschnittsbildung (s. Vorlage 22/0847/2016) nicht
beschließen, kann die Entwässerungsmaßnahme nicht durchgeführt werden.
Stellv. Bgm A.
Beutler erkundigt sich, ob Gespräche zu der geplanten Maßnahme mit den
Anliegern stattgefunden haben, wie dies in der letzten Sitzung angekündigt
wurde.
Bgm Schulz erklärt,
dass er mit einigen Anliegern gesprochen hat, da mit der durchzuführenden
Maßnahme Kosten in Höhe von ca. 5.000 € auf die Betroffenen zukämen.
Er schlägt daher
vor, nur eine Straßenerneuerung vorzunehmen und den TOP 6 abzusetzen. Hiermit
erklärt sich stellv. Bgm A. Beutler nicht einverstanden.
Es entsteht eine
rege Diskussion über die technischen Möglichkeiten dieser Straßenerneuerung.
Nach reger
Aussprache schlägt Rh Meine vor, die Tagesordnungspunkte 5 und 6 zu vertagen
und zunächst eine Ortsbesichtigung vorzunehmen.
Der Rat stimmt dem
einstimmig zu.
Zu dieser Ortsbesichtigung ist der zuständige Techniker für diese Maßnahme einzuladen sowie der zuständige Sachbearbeiter für Erschließungsbeiträge.