Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Bgm Schulz erläutert den Sachverhalt.

Im Rahmen der Haushaltsplanung 2016 wurden für die Sanierung mehrerer Straßen(-abschnitte) - u.a. auch für Vor der Göhrde - insgesamt 48.000 € Unterhaltungsmittel zusätzlich eingeplant (vgl. Erläuterungen zu Produkt 54100 auf S. 86 des Haushaltsplanes 2016).

 

Die nun durchgeführten Kostenkalkulation ergab Gesamtkosten von ca. 31.000 € für die Maßnahme Vor der Göhrde. Hiervon entfallen ca. 19.000 € auf das Beseitigen von Schäden an der Fahrbahn und ca. 12.000 € auf das Anlegen einer Straßenentwässerungseinrichtung zwischen den Straßeneinmündungen Am Berg und Ringstraße.

 

In diesem Zusammenhang stellte sich nun heraus, dass der (erstmalige) Bau der Entwässerungseinrichtung eine Investition darstellt und somit nicht aus den bereitgestellten Mitteln für Straßenunterhaltung bezahlt werden darf. Ein dementsprechender investiver Haushaltsansatz besteht ebenfalls nicht. Um diese Neubaumaßnahme durchführen zu können, müssen die Mittel somit vom Rat außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die Deckung dieser außerplanmäßigen Auszahlungen kann nur durch entsprechende Einzahlungen aus Erschließungsbeiträgen (s. Vorlage 22/0847/2016) gewährleistet werden, da keine anderen eigenen investiven Deckungsmittel zur Verfügung stehen.

 

Sollte der Rat eine beitragsrechtliche Abschnittsbildung (s. Vorlage 22/0847/2016) nicht beschließen, kann die Entwässerungsmaßnahme nicht durchgeführt werden.

 

Stellv. Bgm A. Beutler erkundigt sich, ob Gespräche zu der geplanten Maßnahme mit den Anliegern stattgefunden haben, wie dies in der letzten Sitzung angekündigt wurde.

Bgm Schulz erklärt, dass er mit einigen Anliegern gesprochen hat, da mit der durchzuführenden Maßnahme Kosten in Höhe von ca. 5.000 € auf die Betroffenen zukämen.

Er schlägt daher vor, nur eine Straßenerneuerung vorzunehmen und den TOP 6 abzusetzen. Hiermit erklärt sich stellv. Bgm A. Beutler nicht einverstanden.

Es entsteht eine rege Diskussion über die technischen Möglichkeiten dieser Straßenerneuerung.

 

Nach reger Aussprache schlägt Rh Meine vor, die Tagesordnungspunkte 5 und 6 zu vertagen und zunächst eine Ortsbesichtigung vorzunehmen.

 

Der Rat stimmt dem einstimmig zu.

Zu dieser Ortsbesichtigung ist der zuständige Techniker für diese Maßnahme einzuladen sowie der zuständige Sachbearbeiter für Erschließungsbeiträge.