Sitzung: 03.03.2016 Verbandsversammlung des Planungsverbandes Neu Tramm
Der Landkreis
Lüchow-Dannenberg überarbeitet sein „Regionales Raumordnungsprogramm“ (RROP);
Teilblatt Windenergienutzung. Hierbei werden im Landkreis Flächen definiert,
auf denen Windkrafträder aufgestellt werden dürfen. Für den Fall, dass im
Bereich der freien Landschaft nicht ausreichend Flächen zur Verfügung stehen
(Naturschutz, Abstandsvorschriften usw.), hat das Land die Möglichkeit
eingeräumt, auch Flächen über „vorbelasteten“ Waldflächen auszuweisen. Von
dieser Möglichkeit hat der Landkreis keinen Gebrauch gemacht, es wird davon
ausgegangen, dass mit den derzeitig im Verfahren befindlichen Flächen der
Windenergienutzung ausreichend Raum geboten wird. Ob es also der Eigentümerin
(WVG) des Geländes gelingen wird über den Waldflächen Windkrafträder zu
errichten, ist zum jetzigen Zeitpunkt fraglich.