Der Landkreis Lüchow-Dannenberg überarbeitet sein „Regionales Raumordnungsprogramm“ (RROP); Teilblatt Windenergienutzung. Hierbei werden im Landkreis Flächen definiert, auf denen Windkrafträder aufgestellt werden dürfen. Für den Fall, dass im Bereich der freien Landschaft nicht ausreichend Flächen zur Verfügung stehen (Naturschutz, Abstandsvorschriften usw.), hat das Land die Möglichkeit eingeräumt, auch Flächen über „vorbelasteten“ Waldflächen auszuweisen. Von dieser Möglichkeit hat der Landkreis keinen Gebrauch gemacht, es wird davon ausgegangen, dass mit den derzeitig im Verfahren befindlichen Flächen der Windenergienutzung ausreichend Raum geboten wird. Ob es also der Eigentümerin (WVG) des Geländes gelingen wird über den Waldflächen Windkrafträder zu errichten, ist zum jetzigen Zeitpunkt fraglich.