Stellv. RV Bodendieck kritisiert, dass nur wegen des Tagesordnungspunktes „Widmung eines externen Trauortes in der Samtgemeinde Gartow …“ zu einer Sitzung des Samtgemeinderates geladen wurde und damit auch Sitzungsgelder und Fahrtkosten zu zahlen sind. Hier liegt aus seiner Sicht kein Grund für eine Ladung mit verkürzter Ladungsfrist zu einer Eilsitzung aufgrund von Dringlichkeit vor.

 

SgBgm  Meyer erläutert, dass die Samtgemeinde Gartow um schnelle Beschlussfassung zur Widmung des Trauortes gebeten hat, da bereits Anfragen für Trauungen an der Schwedenschanze vorliegen. Eine Beratung in der letzten Sitzung des Samtgemeinderates am 07.06.16 war nicht möglich, da Zustimmung der Standesamtsaufsicht  des Landkreises aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle von Mitarbeitern  zu dem Termin noch nicht vorlag. Die nächste Sitzung des Samtgemeinderates ist erst für den September geplant. Bereits im heutigen Samtgemeindeausschuss wurde um Anfrage bei der Samtgemeinde Gartow bez. Übernahme der Sitzungskosten gebeten. Der SgAE hatte sich in seiner vorletzten Sitzung mit der Verfahrensweise zur Durchführung dieser Sitzung einverstanden erklärt.

 

RV Sperling erläutert, dass sich 10 Ratsmitglieder für die heutige Sitzung abgemeldet haben.

Er stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.