Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1

 

Die BRS Treuhand GmbH aus Hannover hat für den Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue den Jahresabschluss zum 31.12.2015 mit Anhang und Rechenschaftsbericht geprüft und folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

 

„Der Jahresabschluss und die Buchführung des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue für das Haushaltsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2015 entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Der Eigenbetrieb wurde wirtschaftlich geführt.“

 

Betriebsleiter Klafak erläutert den Prüfungsbericht und weist darauf hin, dass es in der Einladung zu diesem Tagesordnungspunkt ein Fehler gibt. Anstatt „Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue zum 31.12.2016“ muss es „Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue zum 31.12.2015“ lauten.

Betriebsleiter Klafak gibt zu verstehen, dass das Rechnungsprüfungsamt diesem Bericht zustimmt.

Weiter berichtet Betriebsleiter Klafak, dass das positive Ergebnis durch die Erhöhung der Stundensätze, ein geringeren Krankenstand, die Umstellung von Maschinen und die niedrigeren Sprit-/ Benzinpreise erziehlt wurde.

 

Rh Flindt merkt an, dass von der VBL für die Jahre 2013 und 2014 22.461,15 € erstattet wurden und dieses den Überschuss begünstigt.

Betriebsleiter Klafak gibt zu verstehen, dass dieses außerordentliche Erträge sind. Das ordentliche Ergebnis weist jedoch auch einen Überschuss aus.

 

Rh Flindt merkt an, dass im Sachvermögen bei „geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau“ die gleiche Summe steht wie im Jahre 2014. Bei der Summe handelt es sich um die Leistung für die Planung des Neubaus des Betriebshofes. Betriebsleiter Klafak erklärt, dass die Summe bilanztechnisch durchgeschrieben wird.

Rh Flindt fragt an, ob es einen Vertrag darüber gibt, nach welchen Leistungsphasen dieses vergütet wird. Da kein Vertrag vorliegt, regt Rh Flindt an, dass bei so einer hohen Summe ein schriftlicher Vertag und ein Auftrag nach einer Ausschreibung erteilt werden muss.

Anmerkung der Verwaltung: Bei der Planung handelt es sich um einen Vorentwurf um festzustellen, ob eine Zusammenlegung am Standort Dannenberg möglich ist.

 

Rh Flindt weist darauf hin, dass der Personalstundensatz nicht überprüft worden ist und verweist auf die Niederschrift BKDE/IX/10 vom 12.10.2015 TOP 5, wo dieses gefordert wird.

Betriebsleiter Klafak erklärt, dass dieses mit dem Prüfer besprochen wird.

Anmerkung: Der Prüfer Herr Bargsten hat schriftlich bestätigt, dass es bei der Systematik und der Berechnung der Personalstundensätze nichts zu beanstanden gibt.

 

Rh Mertins fragt an, wer den Verlustausgleich in Höhe von 31.336,14 € zahlt.

In der Niederschrift SgRE/VIII/12 steht, dass der Rat der Samtgemeinde am 05.02.2008 beschlossen hat, dass der für das Geschäftsjahr 2006 ausgewiesene Jahresverlust in Höhe von 53.057,95 €  in Höhe von 21.721,81 € aus der Rücklage getilgt wird und in Höhe von 31.336,14 € von der Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) übernommen wird.

 

Rh Mertins gibt zu verstehen, dass in der Anlage 10, Seite 9, Nr. 38 die Verzinsung von 4,5 % auf  dem Darlehen gegenüber der Samtgemeinde zu hoch seien.

Betriebsleiter Klafak verweist auf den Ratsbeschluss der Samtgemeinde Dannenberg aus 2006. Dort wurde beschlossen, dass das Darlehn für die ersten 10 Jahre mit 4,5% zu verzinsen ist. Danach ist der Zinssatz an dem Kapitalmarkt anzupassen. Ab  dem Jahre 2017 werden die Zinsen angepasst.

 

Auf Antrag von Ausschussvorsitzenden Bodendieck empfiehlt der Betriebausschuss Kommunale Dienste folgenden

 


Beschlussvorschlag:

a)      Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2015 wird festgestellt.

b)      Die Betriebsleitung wird gemäß § 33 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetr.VO) für das Wirtschaftsjahr 2015 entlastet.

c)       Der Jahresüberschuss ist mit den Fehlbeträgen aus den Vorjahren zu verrechnen.