Sitzung: 22.06.2016 Betriebsausschuss Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1
Vorlage: 08/0772/2016
Die BRS Treuhand
GmbH aus Hannover hat für den Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue den
Jahresabschluss zum 31.12.2015 mit Anhang und Rechenschaftsbericht geprüft und
folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
„Der
Jahresabschluss und die Buchführung des Eigenbetriebes Kommunale Dienste
Elbtalaue für das Haushaltsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2015
entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die
Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität
geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Der Eigenbetrieb wurde wirtschaftlich
geführt.“
Betriebsleiter
Klafak erläutert den Prüfungsbericht und weist darauf hin, dass es in der
Einladung zu diesem Tagesordnungspunkt ein Fehler gibt. Anstatt
„Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue zum 31.12.2016“
muss es „Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue zum
31.12.2015“ lauten.
Betriebsleiter
Klafak gibt zu verstehen, dass das Rechnungsprüfungsamt diesem Bericht
zustimmt.
Weiter berichtet
Betriebsleiter Klafak, dass das positive Ergebnis durch die Erhöhung der
Stundensätze, ein geringeren Krankenstand, die Umstellung von Maschinen und die
niedrigeren Sprit-/ Benzinpreise erziehlt wurde.
Rh Flindt merkt an,
dass von der VBL für die Jahre 2013 und 2014 22.461,15 € erstattet wurden und
dieses den Überschuss begünstigt.
Betriebsleiter
Klafak gibt zu verstehen, dass dieses außerordentliche Erträge sind. Das
ordentliche Ergebnis weist jedoch auch einen Überschuss aus.
Rh Flindt merkt an,
dass im Sachvermögen bei „geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau“ die gleiche
Summe steht wie im Jahre 2014. Bei der Summe handelt es sich um die Leistung
für die Planung des Neubaus des Betriebshofes. Betriebsleiter Klafak erklärt,
dass die Summe bilanztechnisch durchgeschrieben wird.
Rh Flindt fragt an,
ob es einen Vertrag darüber gibt, nach welchen Leistungsphasen dieses vergütet
wird. Da kein Vertrag vorliegt, regt Rh Flindt an, dass bei so einer hohen
Summe ein schriftlicher Vertag und ein Auftrag nach einer Ausschreibung erteilt
werden muss.
Anmerkung der
Verwaltung: Bei der Planung
handelt es sich um einen Vorentwurf um festzustellen, ob eine Zusammenlegung am
Standort Dannenberg möglich ist.
Rh Flindt weist
darauf hin, dass der Personalstundensatz nicht überprüft worden ist und
verweist auf die Niederschrift BKDE/IX/10 vom 12.10.2015 TOP 5, wo dieses
gefordert wird.
Betriebsleiter
Klafak erklärt, dass dieses mit dem Prüfer besprochen wird.
Anmerkung: Der Prüfer Herr Bargsten hat schriftlich
bestätigt, dass es bei der Systematik und der Berechnung der
Personalstundensätze nichts zu beanstanden gibt.
Rh Mertins fragt
an, wer den Verlustausgleich in Höhe von 31.336,14 € zahlt.
In der
Niederschrift SgRE/VIII/12 steht, dass der Rat der Samtgemeinde am 05.02.2008
beschlossen hat, dass der für das Geschäftsjahr 2006 ausgewiesene Jahresverlust
in Höhe von 53.057,95 € in Höhe von
21.721,81 € aus der Rücklage getilgt wird und in Höhe von 31.336,14 € von der
Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) übernommen wird.
Rh Mertins gibt zu
verstehen, dass in der Anlage 10, Seite 9, Nr. 38 die Verzinsung von 4,5 %
auf dem Darlehen gegenüber der
Samtgemeinde zu hoch seien.
Betriebsleiter
Klafak verweist auf den Ratsbeschluss der Samtgemeinde Dannenberg aus 2006.
Dort wurde beschlossen, dass das Darlehn für die ersten 10 Jahre mit 4,5% zu
verzinsen ist. Danach ist der Zinssatz an dem Kapitalmarkt anzupassen. Ab dem Jahre 2017 werden die Zinsen angepasst.
Auf Antrag von
Ausschussvorsitzenden Bodendieck empfiehlt der Betriebausschuss Kommunale
Dienste folgenden
Beschlussvorschlag:
a) Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2015 wird
festgestellt.
b) Die Betriebsleitung wird gemäß § 33 der
Eigenbetriebsverordnung (EigBetr.VO) für das Wirtschaftsjahr 2015 entlastet.
c) Der Jahresüberschuss ist mit den
Fehlbeträgen aus den Vorjahren zu verrechnen.