Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Mit Beschluss vom 24.02.2016 hat der Rat der Gemeinde Damnatz die Aufstellung der Abgrenzungsatzung „Damnatz Nord“  beschlossen. Die Planungskosten sollten mit 0,31 € pro m² auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.

 

Die Aufstellung der Abgrenzungssatzung für das ursprünglich angedachte Plangebiet stellt sich aufgrund verschiedener Faktoren als problematisch dar.

Zur Vereinfachung besteht die Möglichkeit, das Plangebiet deutlich zu verkleinern (siehe Anlage 2). Dies hätte jedoch zur Folge, dass die Kosten für die einzelnen Grundstückseigentümer deutlich erhöht werden müssten, oder eine Teilkostenübernahme durch die Gemeinde erforderlich wird.

 

Bei Planungskosten von insgesamt 6.684.83 € müssten die Planungskosten mit 0,72 € auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.

 

Eine umfassende Erläuterung erfolgte durch den Bürgermeister in der Sitzung.

Bgm Schulz berichtet, dass insgesamt 8 Eigentümer in diesem Verfahren eingebunden sind. Mit allen ist umfassend und ausgiebig gesprochen worden, Erläuterungen des Vorhabens sind erfolgt.

7 Eigentümer hatten ihre grundsätzliche Bereitschaft zu einem städtebaulichen Vertrag und somit an einer Kostenbeteiligung erklärt, 1 Eigentümer hat grundsätzlich abgelehnt.

Bgm Schulz erläutert den derzeitigen Verfahrensstand mit den einzelnen Eigentümern. Von 5 Beteiligten liegen nunmehr die Unterschriften vor, 1 ist auf dem Weg, in einem Fall muss zunächst noch der neue Eigentümer in einem Erbfall ermittelt werden.

Das Planungsbüro Pesel hat seine Arbeit aufgenommen und hat nach ersten Recherchen mit E-Mail vom 23.05.2016 folgendes an die Verwaltung mitgeteilt:

„……meine Landschaftsarchitektin, Frau Lindemann, hat sich das Plangebiet der Abgrenzungs- und Ergänzungssatzung in Damnatz angeschaut. Die Wiese südlich des Friedhofes stellt sich als artenreiches mesophiles Grünland dar, das mit der höchsten Wertstufe 5 zu bewerten ist. Dieses Biotop mit einer solchen Wertstufe kann bei einem Eingriff nicht ausgeglichen werden. Eine Bebauung ist daher nicht möglich. Auch für die südlich angrenzenden Freiflächen besteht eine hohe Wertigkeit, so dass entsprechend hoher Ausgleich erforderlich werden würde, wenn eine Bebauung geplant würde. Das angedachte Plangebiet ist daher für die Entwicklung des Ortsteils aufgrund der hochwertigen Natur und Landschaft äußerst problematisch.
Bitte teilen Sie mir mit, wie wir weiter verfahren.
Schöne Grüße, A. Pesel“

Auf Nachfrage von Bgm Schulz hat Frau Pesel erläutert, dass es sich hier um einen artenreichen Biotoptypen handelt, der schwer ersetzbar ist, da dieser eine lange Regenerationszeit hat.

Eine Bebauung würde ein hohes Kompensationserfordernis nach sich ziehen. Desweiteren handelt es sich nach Ersteinschätzungen um einen Lebensraumtypen gemäß Bundesnaturschutzgesetz. Bei einer Umsetzung des Planvorhabens kann ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadensgesetzes nicht ausgeschlossen werden.

 

Nach kurzer Diskussion bleibt festzuhalten, dass eine Weiterplanung in der vorgesehenen Version nicht zielführend ist. Zum einen stehen die Flächen nicht im Gemeindeeigentum, zum anderen haben ohnehin nicht alle Eigentümer durch Unterschrift ihr Einverständnis erklärt.

 

Bgm Schulz regt an, die Planung für die Straßenseite „Friedhof“ nicht weiter zu verfolgen.

Lt. Mitteilung des Planungsbüros ist die andere Straßenseite als unproblematisch zu sehen, da es sich hier „nur“ um Ackerland handelt.

Die Planungskosten würden in diesem Fall ähnlich hoch sein, allerdings ist die Fläche deutlich geringer, so dass dann mehr Kosten auf die Eigentümer zukämen. Unter den derzeitigen Voraussetzungen würden auf die Eigentümer statt 0,31 € pro qm nunmehr ca. 0,75 €pro qm an Kosten zukommen. Dieses ist den Eigentümern mitzuteilen, Verträge müssen geändert werden. Ob dann noch alle bisherigen Eigentümer mitziehen, ist fraglich.

 

Für das weitere Vorgehen unterbreitet Bgm Schulz den anwesenden Ratsmitgliedern folgende Möglichkeiten:

 

Vorschlag 1:

Die bisher angefallenen Planungskosten in Höhe von derzeit ca. 1241,45 € werden beglichen und das Projekt wird für beendet erklärt.

 

Vorschlag 2:

Das Projekt wird für die linke Straßenseite weiter verfolgt, zuvor werden die Eigentümer über den Sachstand informiert, erneut befragt und um Kostenbeteiligung zu den dann vorliegenden Bedingungen gebeten. Entsprechende neue städtebauliche Verträge müssten dann geschlossen werden.

 

 

Bgm Schulz wird gebeten, die derzeitige Situation dem Eigentümer der Bauplätze in der Rosenstraße zu schildern. Auch hier kann es aufgrund von Nichtnutzung der Grundstücke zu einer Veränderung in der Wertigkeit kommen, wie sie auf den Flächen im o.g. Verfahren derzeit vorherrscht. Dieses sollte der Eigentümer wissen. Ob ein Verkauf der Grundstücke damit angeregt werden kann bleibt abzuwarten.

 

 

Nach kurzer Diskussion erwägt der Rat, dem Vorschlag 2 zu folgen und fasst folgenden

 

 

 


Beschluss:

Der Planungsauftrag an das Planungsbüro Astrid Pesel wird auf das neue Honorarkostenangebot vom 26.05.2016 und die reduzierte Planungsfläche angepasst. Vor Auftragsvergabe ist mit den Grundstückseigentümern die veränderte Kostenbeteiligung zu klären und neue städtebauliche Verträge abzuschließen.