Sitzung: 14.06.2016 Rat der Gemeinde Damnatz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 30/0826/2016
Mit Beschluss vom
24.02.2016 hat der Rat der Gemeinde Damnatz die Aufstellung der
Abgrenzungsatzung „Damnatz Nord“
beschlossen. Die Planungskosten sollten mit 0,31 € pro m² auf die
Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Die Aufstellung der
Abgrenzungssatzung für das ursprünglich angedachte Plangebiet stellt sich
aufgrund verschiedener Faktoren als problematisch dar.
Zur Vereinfachung
besteht die Möglichkeit, das Plangebiet deutlich zu verkleinern (siehe Anlage
2). Dies hätte jedoch zur Folge, dass die Kosten für die einzelnen
Grundstückseigentümer deutlich erhöht werden müssten, oder eine
Teilkostenübernahme durch die Gemeinde erforderlich wird.
Bei Planungskosten
von insgesamt 6.684.83 € müssten die Planungskosten mit 0,72 € auf die
Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Eine umfassende
Erläuterung erfolgte durch den Bürgermeister in der Sitzung.
Bgm Schulz
berichtet, dass insgesamt 8 Eigentümer in diesem Verfahren eingebunden sind.
Mit allen ist umfassend und ausgiebig gesprochen worden, Erläuterungen des
Vorhabens sind erfolgt.
7 Eigentümer hatten
ihre grundsätzliche Bereitschaft zu einem städtebaulichen Vertrag und somit an
einer Kostenbeteiligung erklärt, 1 Eigentümer hat grundsätzlich abgelehnt.
Bgm Schulz
erläutert den derzeitigen Verfahrensstand mit den einzelnen Eigentümern. Von 5
Beteiligten liegen nunmehr die Unterschriften vor, 1 ist auf dem Weg, in einem
Fall muss zunächst noch der neue Eigentümer in einem Erbfall ermittelt werden.
Das Planungsbüro
Pesel hat seine Arbeit aufgenommen und hat nach ersten Recherchen mit E-Mail
vom 23.05.2016 folgendes an die Verwaltung mitgeteilt:
„……meine Landschaftsarchitektin, Frau
Lindemann, hat sich das Plangebiet der Abgrenzungs- und Ergänzungssatzung in
Damnatz angeschaut. Die Wiese südlich des Friedhofes stellt sich als artenreiches
mesophiles Grünland dar, das mit der höchsten Wertstufe 5 zu bewerten ist.
Dieses Biotop mit einer solchen Wertstufe kann bei einem Eingriff nicht
ausgeglichen werden. Eine Bebauung ist daher nicht möglich. Auch für die
südlich angrenzenden Freiflächen besteht eine hohe Wertigkeit, so dass
entsprechend hoher Ausgleich erforderlich werden würde, wenn eine Bebauung
geplant würde. Das angedachte Plangebiet ist daher für die Entwicklung des
Ortsteils aufgrund der hochwertigen Natur und Landschaft äußerst problematisch.
Bitte teilen Sie mir mit, wie wir weiter verfahren.
Schöne Grüße, A. Pesel“
Auf Nachfrage
von Bgm Schulz hat Frau Pesel erläutert, dass es sich hier um einen
artenreichen Biotoptypen handelt, der schwer ersetzbar ist, da dieser eine lange
Regenerationszeit hat.
Eine Bebauung
würde ein hohes Kompensationserfordernis nach sich ziehen. Desweiteren handelt
es sich nach Ersteinschätzungen um einen Lebensraumtypen gemäß
Bundesnaturschutzgesetz. Bei einer Umsetzung des Planvorhabens kann ein Umweltschaden
im Sinne des Umweltschadensgesetzes nicht ausgeschlossen werden.
Nach kurzer
Diskussion bleibt festzuhalten, dass eine Weiterplanung in der vorgesehenen
Version nicht zielführend ist. Zum einen stehen die Flächen nicht im
Gemeindeeigentum, zum anderen haben ohnehin nicht alle Eigentümer durch
Unterschrift ihr Einverständnis erklärt.
Bgm Schulz regt
an, die Planung für die Straßenseite „Friedhof“ nicht weiter zu verfolgen.
Lt. Mitteilung
des Planungsbüros ist die andere Straßenseite als unproblematisch zu sehen, da
es sich hier „nur“ um Ackerland handelt.
Die Planungskosten würden in diesem Fall ähnlich
hoch sein, allerdings ist die Fläche deutlich geringer, so dass dann mehr
Kosten auf die Eigentümer zukämen. Unter den derzeitigen Voraussetzungen würden
auf die Eigentümer statt 0,31 € pro qm nunmehr ca. 0,75 €pro qm an Kosten
zukommen. Dieses ist den Eigentümern mitzuteilen, Verträge müssen geändert
werden. Ob dann noch alle bisherigen Eigentümer mitziehen, ist fraglich.
Für das weitere Vorgehen unterbreitet Bgm Schulz
den anwesenden Ratsmitgliedern folgende Möglichkeiten:
Vorschlag 1:
Die bisher angefallenen Planungskosten in Höhe von
derzeit ca. 1241,45 € werden beglichen und das Projekt wird für beendet
erklärt.
Vorschlag 2:
Das Projekt wird für die linke Straßenseite weiter
verfolgt, zuvor werden die Eigentümer über den Sachstand informiert, erneut
befragt und um Kostenbeteiligung zu den dann vorliegenden Bedingungen gebeten.
Entsprechende neue städtebauliche Verträge müssten dann geschlossen werden.
Bgm Schulz wird
gebeten, die derzeitige Situation dem Eigentümer der Bauplätze in der
Rosenstraße zu schildern. Auch hier kann es aufgrund von Nichtnutzung der
Grundstücke zu einer Veränderung in der Wertigkeit kommen, wie sie auf den Flächen
im o.g. Verfahren derzeit vorherrscht. Dieses sollte der Eigentümer wissen. Ob
ein Verkauf der Grundstücke damit angeregt werden kann bleibt abzuwarten.
Nach kurzer Diskussion erwägt der Rat, dem
Vorschlag 2 zu folgen und fasst folgenden
Beschluss:
Der Planungsauftrag
an das Planungsbüro Astrid Pesel wird auf das neue Honorarkostenangebot vom
26.05.2016 und die reduzierte Planungsfläche angepasst. Vor Auftragsvergabe ist
mit den Grundstückseigentümern die veränderte Kostenbeteiligung zu klären und
neue städtebauliche Verträge abzuschließen.