Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18

Mit Schreiben vom 01.02.2016 haben die Eheleute Sarah und Jason Fathmann, Dannenberg (Elbe), eine Kaufanfrage für eine Teilfläche (ca. 330 m²) aus dem og. Grundstück (Flurstück 10/2, Flur 7, Gem. Dannenberg-Elbe – Größe insgesamt 8.856 m²) gestellt.

Das Ehepaar Fathmann ist bereits Eigentümer des angrenzenden Grundstückes. Leider mussten die Eigentümer wiederholt feststellen, dass auf der Verkaufsfläche Müll entsorgt und das Grundstück als Toilette genutzt wird. Diesen Zustand würden sie gern ändern.

Der Bodenrichtwert für dieses Grundstück liegt bei einer Fläche von 1.000 m² bei 62,00 Euro/m². Bei einer Fläche von 300 m² beträgt der Umrechnungskoeffizient 1,17 dieses Betrages, mithin 72,54 €/m². Herr Fathmann hat telefonisch mitgeteilt, dass er das Grundstück zum Bodenrichtwert erwerben möchte. Somit ergibt dieses einen Verkaufspreis von rd. 23.930,00 Euro. Die Kosten des Vertrages sowie die Vermessungskosten sind von den Erwerbern zu tragen.

Auf dem Grundstück befindet sich ein Stromkasten. Dieser ist für die Stromversorgung der Pumpenanlage für den Schlossgraben. Dieser Kasten ist grundbuchlich zu sichern.

 

Aus Gründen der indirekten Betroffenheit stimmt Rh Fathmann nicht mit ab.

Ohne weitere Beratung fasst der Rat folgenden

 


Beschluss:

Es wird eine Teilfläche aus dem Flurstück 10/2, der Flur 7, Gemarkung Dannenberg-Elbe, mit einer Größe von ca. 330 m² zum Bodenrichtwert von 72,54 € je m² (somit insgesamt rd. 23.930,00 Euro) an Sarah und Jason Fathmann, Dannenberg (Elbe), verkauft.

Der vorhandene Stromkasten auf dem Grundstück für die Pumpenanlage für den Schlossgraben ist grundbuchlich zu sichern.

Die Kosten des Vertrages und der Vermessung sind vom Käufer zu zahlen.