Sitzung: 22.06.2016 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18
Vorlage: 31/0811/2016
Mit Schreiben vom
01.02.2016 haben die Eheleute Sarah und Jason Fathmann, Dannenberg (Elbe), eine
Kaufanfrage für eine Teilfläche (ca. 330 m²) aus dem og. Grundstück (Flurstück
10/2, Flur 7, Gem. Dannenberg-Elbe – Größe insgesamt 8.856 m²) gestellt.
Das Ehepaar
Fathmann ist bereits Eigentümer des angrenzenden Grundstückes. Leider mussten
die Eigentümer wiederholt feststellen, dass auf der Verkaufsfläche Müll
entsorgt und das Grundstück als Toilette genutzt wird. Diesen Zustand würden
sie gern ändern.
Der Bodenrichtwert
für dieses Grundstück liegt bei einer Fläche von 1.000 m² bei 62,00 Euro/m².
Bei einer Fläche von 300 m² beträgt der Umrechnungskoeffizient 1,17 dieses
Betrages, mithin 72,54 €/m². Herr Fathmann hat telefonisch mitgeteilt, dass er
das Grundstück zum Bodenrichtwert erwerben möchte. Somit ergibt dieses einen
Verkaufspreis von rd. 23.930,00 Euro. Die Kosten des Vertrages sowie die
Vermessungskosten sind von den Erwerbern zu tragen.
Auf dem Grundstück
befindet sich ein Stromkasten. Dieser ist für die Stromversorgung der
Pumpenanlage für den Schlossgraben. Dieser Kasten ist grundbuchlich zu sichern.
Aus Gründen der
indirekten Betroffenheit stimmt Rh Fathmann nicht mit ab.
Ohne weitere
Beratung fasst der Rat folgenden
Beschluss:
Es wird eine
Teilfläche aus dem Flurstück 10/2, der Flur 7, Gemarkung Dannenberg-Elbe, mit
einer Größe von ca. 330 m² zum Bodenrichtwert von 72,54 € je m² (somit
insgesamt rd. 23.930,00 Euro) an Sarah und Jason Fathmann, Dannenberg (Elbe),
verkauft.
Der vorhandene
Stromkasten auf dem Grundstück für die Pumpenanlage für den Schlossgraben ist
grundbuchlich zu sichern.
Die Kosten des
Vertrages und der Vermessung sind vom Käufer zu zahlen.