Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19

 

Der Jahresabschluss 2014 wurde am 02.02.2016 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 11.03.2016 erstellt.  Zu den Hinweisen des Rechnungsprüfungsamtes ist keine Stellungnahme erforderlich.

Überplanmäßige Aufwendungen sind in folgender Höhe entstanden:

Ergebnishaushalt:

Budget 0: Verwaltungsvorstand/Stab: 25.825,03 Euro (Mindererträge bei den Landeszuweisungen im Bereich Regionalmanagement))

Budget 3 Bau: 41.669,72 Euro (Mehraufwand im Bereich der Grünanlagenunterhaltung, bepflanzt bzw. Beete)

Investitionen:
Budget 3 Bau:
33.388,14 Euro (Beitragszahlungen der Stadt Dannenberg (Elbe) im Zusammenhang mit Grunderwerb im Bereich Breeser Weg sowie Mehrauszahlungen für die Neugestaltung des ZOB)

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:

Dier finanziellen Verhältnisse der Stadt Dannenberg (Elbe) können, auf den Berichtszeitraum bezogen, als angespannt bezeichnet werden, da gegenüber dem Vorjahr eine spürbare Verschlechterung eingetreten ist. Der erwirtschaftete Fehlbetrag fiel höher aus als der eingeplante, und der Umfang vor allem der Liquiditätskredite aber auch der Kredite stieg deutlich an.

Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung wurden eingehalten, der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags-und Finanzlage.

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den Jahresabschluss sowie der Entlastung des Stadtdirektors  gem. § 129 NKomVG entgegenstehen.

 

Ohne weitere Beratung fasst der Rat folgenden

 


Beschluss:

a) Der Jahresabschluss 2014 wird beschlossen.

b) Dem Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Das Defizit aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 660.822,69 Euro wird in Höhe von 568.225,21 Euro aus den Rücklagen des ordentlichen Ergebnisses und in Höhe von 92.597,48 Euro aus den Rücklagen des a.o. Ergebnisses gedeckt.  Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 40.338,67 Euro wird der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

d) Den überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 67.494,75 Euro im Ergebnishaushalt und 33.388,14 Euro bei den Investitionen wird zugestimmt..