Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 31

Gem. § 9 Abs. 7 NKomVG muss die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte der Vertretung gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten über die Maßnahmen berichten, die die Kommune zur Umsetzung des Verfassungsauftrags aus Artikel 3 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu verwirklichen, durchgeführt hat. Ferner ist über die Auswirkungen der Maßnahmen zu berichten. Der Bericht ist der Vertretung jeweils nach drei Jahren, beginnend mit dem Jahr 2004, zur Beratung vorzulegen. Folglich hat der Bericht im Jahr 2016 zu erfolgen.

 

Den Begriff „Maßnahmen“ versteht das Gesetz weit. Es ist nicht nur über die nach Außen gerichteten Aktivitäten zu berichten, sondern ebenso über die binnenorganisatorischen Verhältnisse und Entwicklungen, die mit der Gleichstellungsbeauftragten zusammenhängen.

 

Der Bericht soll mithin Aufschluss darüber geben, wie das „Büro“ der Gleichstellungsbeauftragten ausgestaltet ist, in welcher Höhe ihr Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, wie die Zusammenarbeit im Berichtszeitraum war, welche Anregungen, Initiativen und Vorschläge von der Gleichstellungsbeauftragten ausgingen und welche Maßnahmen davon umgesetzt oder ggf. nicht umgesetzt worden sind.

 

Frau Peitz, Gleichstellungsbeauftragte der Samtgemeinde Elbtalaue, trägt ihren Bericht vor. Dabei geht sie auf Ziele und Aufgaben des Ehrenamtes ein und berichtet von Projekten, die wiederholend durchgeführt werden und Projekten, die unterstützt und gefördert wurden.

 

Der Bericht ist allen Ratsmitgliedern schriftlich vorgelegt worden.

 

Der Samtgemeinderat nimmt diesen zur Kenntnis.

 

Rf Kirchner bedankt sich bei Frau Peitz für ihre geleistete Arbeit und für den sorgsamen Umgang mit zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Dennoch erklärt sie, wie wichtig diese Arbeit ist.

Die Samtgemeinde hat mehr als 20.000 Einwohner. Sie würde es als angemessen empfinden, wenn die Aufwandentschädigung für das Ehrenamt erhöht werden würde.

 

SgBgm Meyer berichtet, dass durch das Land Niedersachsen eine Änderung des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes in Vorbereitung ist. Danach wird es dann gesetzlich vorgeschrieben, dass Gemeinden mit über 20.000 € eine 0,5 Stelle als hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte einrichten müssen. Die Änderung soll zum 1.11. diesen Jahres in Kraft treten. Eine Verfahrensweise ist dann abzustimmen.

 

Rf Kirchner beantragt, bis zur Entscheidung durch das Land Niedersachsen in dieser Angelegenheit, die Aufwandsentschädigung für die Gleichstellungsbeauftragte auf 500 € (derzeit 300 € + Fahrtkostenerstattung) zu erhöhen.

 

SgBgm Meyer bittet darum, diesen Antrag schriftlich einzureichen, damit er dem entsprechenden Fachausschuss zur Beratung vorgelegt werden kann.