Sitzung: 07.06.2016 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 31
Vorlage: 1/0815/2016
Gem. § 9 Abs. 7
NKomVG muss die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte der
Vertretung gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten über die Maßnahmen
berichten, die die Kommune zur Umsetzung des Verfassungsauftrags aus Artikel 3
Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung, die Gleichberechtigung von Frauen und
Männern zu verwirklichen, durchgeführt hat. Ferner ist über die Auswirkungen
der Maßnahmen zu berichten. Der Bericht ist der Vertretung jeweils nach drei
Jahren, beginnend mit dem Jahr 2004, zur Beratung vorzulegen. Folglich hat der
Bericht im Jahr 2016 zu erfolgen.
Den Begriff
„Maßnahmen“ versteht das Gesetz weit. Es ist nicht nur über die nach Außen
gerichteten Aktivitäten zu berichten, sondern ebenso über die
binnenorganisatorischen Verhältnisse und Entwicklungen, die mit der
Gleichstellungsbeauftragten zusammenhängen.
Der Bericht soll
mithin Aufschluss darüber geben, wie das „Büro“ der Gleichstellungsbeauftragten
ausgestaltet ist, in welcher Höhe ihr Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, wie
die Zusammenarbeit im Berichtszeitraum war, welche Anregungen, Initiativen und
Vorschläge von der Gleichstellungsbeauftragten ausgingen und welche Maßnahmen
davon umgesetzt oder ggf. nicht umgesetzt worden sind.
Frau Peitz,
Gleichstellungsbeauftragte der Samtgemeinde Elbtalaue, trägt ihren Bericht vor.
Dabei geht sie auf Ziele und Aufgaben des Ehrenamtes ein und berichtet von
Projekten, die wiederholend durchgeführt werden und Projekten, die unterstützt
und gefördert wurden.
Der Bericht ist
allen Ratsmitgliedern schriftlich vorgelegt worden.
Der Samtgemeinderat
nimmt diesen zur Kenntnis.
Rf Kirchner bedankt
sich bei Frau Peitz für ihre geleistete Arbeit und für den sorgsamen Umgang mit
zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Dennoch erklärt sie, wie wichtig
diese Arbeit ist.
Die Samtgemeinde
hat mehr als 20.000 Einwohner. Sie würde es als angemessen empfinden, wenn die
Aufwandentschädigung für das Ehrenamt erhöht werden würde.
SgBgm Meyer
berichtet, dass durch das Land Niedersachsen eine Änderung des Nds.
Kommunalverfassungsgesetzes in Vorbereitung ist. Danach wird es dann gesetzlich
vorgeschrieben, dass Gemeinden mit über 20.000 € eine 0,5 Stelle als
hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte einrichten müssen. Die Änderung soll
zum 1.11. diesen Jahres in Kraft treten. Eine Verfahrensweise ist dann
abzustimmen.
Rf Kirchner
beantragt, bis zur Entscheidung durch das Land Niedersachsen in dieser
Angelegenheit, die Aufwandsentschädigung für die Gleichstellungsbeauftragte auf
500 € (derzeit 300 € + Fahrtkostenerstattung) zu erhöhen.
SgBgm Meyer bittet
darum, diesen Antrag schriftlich einzureichen, damit er dem entsprechenden
Fachausschuss zur Beratung vorgelegt werden kann.