Sitzung: 07.06.2016 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 31
Vorlage: 2/0700/2016
Aufgrund der
Richtlinie der Samtgemeinde Elbtalaue für Sponsoring und Spenden gemäß § 58 I
NkomVG sind dem Rat der Samtgemeinde Elbtalaue die Beträge, der
Verwendungszweck, sowie die Spenderin/der Spender bekanntzugeben.
Eine Übersicht über
die eingegangenen und angenommenen Spenden ist der Vorlage in der Anlage
beigefügt.
Der Samtgemeinderat
nimmt die Aufstellung zur Kenntnis.