Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 31

Aufgrund der Richtlinie der Samtgemeinde Elbtalaue für Sponsoring und Spenden gemäß § 58 I NkomVG sind dem Rat der Samtgemeinde Elbtalaue die Beträge, der Verwendungszweck, sowie die Spenderin/der Spender bekanntzugeben.

Eine Übersicht über die eingegangenen und angenommenen Spenden ist der Vorlage in der Anlage beigefügt.

 

Der Samtgemeinderat nimmt die Aufstellung zur Kenntnis.