Sitzung: 16.06.2016 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1
Vorlage: 30/0689/2016
Sachverhalt:
Herr Hesebeck
erläutert, dass ein Antrag der „Freie Schule Hitzacker Waldorfschule e.G.“
vorliegt, im Hagener Weg, auf der Seite des Sportplatzes, über die gesamte
Länge des Schulgrundstückes ein eingeschränktes Halteverbot anzuordnen.
Der Antrag war der
Vorlage als Anlage beigefügt.
Seitens der
Verwaltung wird der Antrag befürwortet. Diverse Überprüfungen bei
Veranstaltungen haben gezeigt, dass sich die Situation wie im Antrag
dargestellt verhält. Ebenfalls der Vorlage beigefügt war ein Lageplan, in dem
der beantragte Bereich dargestellt war.
Herr Hesebeck
berichtet, dass der BPSH in seiner Sitzung am 05.04.2016 einstimmig empfohlen
hat, das eingeschränkte Halteverbot auf ein uneingeschränktes Halteverbot zu
erweitern und die entsprechende Beschilderung zu errichten.
Der
Verwaltungsausschuss gab in seiner Sitzung am 11. April 2016 folgende
Beschlussempfehlung:
Es wird ein
uneingeschränktes Halteverbot auf der gesamten Grundstückslänge der „Feien
Schule Hitzacker Waldorfschule e.G.“ auf der Seite des Sportplatzes errichtet.
Ein Antrag auf Erteilung einer straßenverkehrsbehördlichen Anordnung wird an
die Samtgemeinde Elbtalaue als zuständige Verkehrsbehörde gestellt.
Rh Dr. Jastram
fragt nach Alternativen für die parkenden Fahrzeuge.
Parkplätze müssen
dann in den anliegenden Straßen gesucht werden, so Herr Hesebeck.
Bgm Mertins ergänzt,
dass es 1. Priorität hat, dass die Rettungswege freigehalten werden.
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
Es wird ein
uneingeschränktes Halteverbot auf der gesamten Grundstückslänge der „Freien
Schule Hitzacker Waldorfschule e.G.“ auf der Seite des Sportplatzes errichtet.
Ein Antrag auf Erteilung einer straßenverkehrsbehördlichen Anordnung wird an
die Samtgemeinde Elbtalaue als zuständige Verkehrsbehörde gestellt.