Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1

Sachverhalt:

Herr Hesebeck erläutert, dass ein Antrag der „Freie Schule Hitzacker Waldorfschule e.G.“ vorliegt, im Hagener Weg, auf der Seite des Sportplatzes, über die gesamte Länge des Schulgrundstückes ein eingeschränktes Halteverbot anzuordnen.

Der Antrag war der Vorlage als Anlage beigefügt.

Seitens der Verwaltung wird der Antrag befürwortet. Diverse Überprüfungen bei Veranstaltungen haben gezeigt, dass sich die Situation wie im Antrag dargestellt verhält. Ebenfalls der Vorlage beigefügt war ein Lageplan, in dem der beantragte Bereich dargestellt war.

Herr Hesebeck berichtet, dass der BPSH in seiner Sitzung am 05.04.2016 einstimmig empfohlen hat, das eingeschränkte Halteverbot auf ein uneingeschränktes Halteverbot zu erweitern und die entsprechende Beschilderung zu errichten.

 

Der Verwaltungsausschuss gab in seiner Sitzung am 11. April 2016 folgende

Beschlussempfehlung:

Es wird ein uneingeschränktes Halteverbot auf der gesamten Grundstückslänge der „Feien Schule Hitzacker Waldorfschule e.G.“ auf der Seite des Sportplatzes errichtet. Ein Antrag auf Erteilung einer straßenverkehrsbehördlichen Anordnung wird an die Samtgemeinde Elbtalaue als zuständige Verkehrsbehörde gestellt.

 

Rh Dr. Jastram fragt nach Alternativen für die parkenden Fahrzeuge.

Parkplätze müssen dann in den anliegenden Straßen gesucht werden, so Herr Hesebeck.

 

Bgm Mertins ergänzt, dass es 1. Priorität hat, dass die Rettungswege freigehalten werden.

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst folgenden

 


Beschluss:

Es wird ein uneingeschränktes Halteverbot auf der gesamten Grundstückslänge der „Freien Schule Hitzacker Waldorfschule e.G.“ auf der Seite des Sportplatzes errichtet. Ein Antrag auf Erteilung einer straßenverkehrsbehördlichen Anordnung wird an die Samtgemeinde Elbtalaue als zuständige Verkehrsbehörde gestellt.