Sachverhalt:
Aufgrund der
Richtlinie der Stadt Hitzacker (Elbe) für Sponsoring und Spenden gemäß § 58 I
NkomVG sind dem Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) die Beträge, der
Verwendungszweck, sowie die Spenderin/der Spender bekanntzugeben.
Die Spendenlisten waren der Vorlage als Anlagen beigefügt.
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) nimmt hiervon Kenntnis.