Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Aufgrund der Richtlinie der Stadt Hitzacker (Elbe) für Sponsoring und Spenden gemäß § 58 I NkomVG sind dem Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) die Beträge, der Verwendungszweck, sowie die Spenderin/der Spender bekanntzugeben.
Die Spendenlisten waren der Vorlage als Anlagen beigefügt.

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) nimmt hiervon Kenntnis.