Sitzung: 26.05.2016 Ausschuss für Schulen und Sportstätten der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 14/0785/2016
Sachverhalt:
Überprüft wurden 12
Kommunen in Niedersachsen, bei denen die Schülerzahl an ihren Grundschulen
zwischen 2009 und 2014 bis zu 30 % zurückging.
Überprüft wurden
die Samtgemeinden Bodenwerder-Polle, Elbtalaue, Geestequelle, Gronau (Leine),
Hambergen, Hattorf am Harz, Lengerich, Nordhümmling und Nordkehdingen, die
Städte Duderstadt und Nordenham sowie die Gemeinde Sande.
Die Samtgemeinde Elbtalaue verbirgt sich
unter dem Buchstaben H, die
Grundschulen
Dannenberg (Elbe) H 1
Hitzacker (Elbe) H 2
Prisser H 3
Gusborn H 4
Breselenz H 5
Zernien H 6
Neu Darchau H 7
die Kennung der
anderen Kommunen ist vertraulich.
Überprüft wurde, ob und wie Kommunen
- Strategien entwickelten, um aus sinkende
Schülerzahlen zu reagieren,
- infolge der sinkenden Schülerzahlen gem. §
106 Abs. 1 NSchG Schulen zusammenlegten oder aufhoben,
- im Grundschulbereich das
Wirtschaftlichkeitsgebot gem. § 110 Abs. 2 NKomVG beachteten,
- nachhaltig in zukunftsfähige Schulstandorte
investierten.
- Kommunen
müssen sowohl nach schulrechtlichen Vorschriften als auch nach
wirtschaftlichen Gesichtspunkten handeln.
- Kommunen
müssen nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot handeln, ohne dass sie hierzu
nach den schulrechtlichen Vorschriften verpflichtet wären.
- Kommunen
haben nach schulrechtlichen Vorschriften eine Handlungsverpflichtung, die
sie aber aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht umsetzen müssen.
Handlungsverpflichtung nach NSchG ab 2014
oder 2020
Die Grundschulen an
der Göhrde und Neu Darchau sind ab 2014 unter der Einzügigkeit. Beiden Schulen
wird es vermutlich gelingen, aufgrund steigender Schülerzahlen ab 2020 wieder
einzügig zu werden.
Für beide Schulen
besteht kein Handlungsbedarf nach § 106 Abs. 1 NSchG.
Zum Schuljahr
2020/2021 werden bei gleichbleibenden Bedingungen die Grundschulen Prisser,
Gusborn und Breselenz die Einzügigkeit nicht erreichen. Schulorganisatorische
Maßnahmen müssen betrachtet werden, z.B. Zusammenlegung von Schulen.
Aber:
Umsetzung der Inklusion
Für das Schuljahr
2014/2015 wurden inklusiv zu beschulende Kinder doppelt gezählt, für das
Schuljahr 2020/2021 ist dies nicht möglich, da heute noch nicht feststeht, wie
viele Kinder dann einen Unterstützungsbedarf haben.
Die tatsächliche Klassenstärke 2020 ist
daher ein hoher Unsicherheitsfaktor.
Der Zustrom von
Flüchtlingen wurde nicht berücksichtigt.
Wirtschaftlichkeitsgebot
Die
Wirtschaftlichkeit von Schulstandorten ist insbesondere abhängig vom
Zuschussbedarf je Schülerin und Schüler. Geprüft wurde insbesondere die Nutzung
bestehender Schulgebäude bei Zusammenlegung von Grundschulen.
Die Raumkapazitäten
sowie Umnutzungsmöglichkeiten einzelner Räume wurden betrachtet, auch hier die
Schwierigkeit inklusiv zu beschulende Kinder für das Jahr 2020/2021
„vorherzusagen“.
Für die
Grundschulen Prisser und Neu Darchau sollte eine Schließung zum Schuljahr
2020/2021 aufgrund der Wirtschaftlichkeit zu prüfen sein, eine
Handlungsverpflichtung nach NSchG besteht nicht.
Für die
Grundschulen Gusborn, Breselenz und Zernien werden keine Empfehlungen
ausgesprochen.
Trotzdem sollte
über eine Zusammenlegung mit einer anderen Grundschule nachgedacht werden.
Festgestellt wurde, dass die Kapazitäten der nächstgelegenen Grundschulen eine
Zusammenlegung nicht zulassen.
Alternative Maßnahmen
Ein Beispiel ist
das Modell „Bildungszentrum“ in dem Einrichtungen wie Krippe, Kindergarten und
Grundschule gemeinsam im Gebäude der Grundschule unterkommen. Die Aufwendungen
für das Gebäude werden auf 3 Einrichtungen verteilt.
Die Samtgemeinde
setzt diese Empfehlung mit der Schaffung der Bildungslandschaft Elbtalaue,
Projekt Gusborn um. Auch für den Standort Breselenz (hier nutzt der Spielkreis
Räume der Schule) sowie Zernien (Krippe und Kindergarten im Gebäude) geht die
Samtgemeinde diese Wege.
Weitere Möglichkeit
ist ein Bildungs- und Familienzentrum mit weitergehenden Angeboten.
Die
Wirtschaftlichkeit der Grundschule wird damit nachhaltig verbessert.
Investitionen
Die Samtgemeinde
hatte bei Investitionen stets die Wirtschaftlichkeit in Betracht.
Zügigkeit der Grundschulen und Raumbedarf
Für 2020 werden 35
Klassen (derzeit 40) benötigt, so die Berechnung – allerdings ohne die Anzahl
von inklusiven Kindern zu berücksichtigen.
Eine Zusammenlegung
von Grundschulen ab 2020 kann aufgrund des nicht bekannten Inklusionsbedarfs
heute noch nicht sinnhaft diskutiert werden.
Fazit
Für die Grundschule
Prisser gibt der LRH nach § 106 NSchG und nach § 110 NKomVG die Empfehlung über
eine Schließung der Schule ab 2020/2021 nachzudenken.
Für die Grundschule
Neu Darchau ist aus wirtschaftlichen Gründen nach § 110 NKomVG über eine
sofortige Schließung nachzudenken, durch die Stabilisierung der Schülerzahlen
entfällt aber die Handlungsgrundlage nach § 106 NSchG.
Frau Scharf
erläutert den Sachverhalt. Die Prüfungsmitteilung ist ebenfalls an den Samtgemeinderat zur
Kenntnis gegangen. Aus der Prüfungsmitteilung ergeben sich keine
Handlungsvorgaben, so dass es derzeit keinen Handlungsbedarf gibt. Die
Entwicklung der Schülerzahlen und die Wirtschaftlichkeit der Grundschulen werden
weiterhin betrachtet. Aktuell gibt es eine weitere Abfrage des
Landesrechnungshofes an die Grundschulen zu den Zahlen der Flüchtlingskinder.