Sitzung: 26.04.2016 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
StDir Meyer erläutert zu
der in der vorhergehenden Sitzung gestellten Frage von Rh Lange, dass auch bei
der Beschädigung eines widerrechtlich geparkten Autos die Schuld in jedem Fall
beim Verursacher des Schadens liegt.