Sitzung: 18.05.2016 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 14/0768/2016
Frau Scharf
erläutert, dass die Samtgemeinde Elbtalaue verpflichtet ist, dem Landkreis bis
Ende Mai für die Mitgliedsgemeinden einen "Spendenbericht" zu
liefern. Bei der Gemeinde Göhrde stand bislang die Frage im Raum, wie der
jährliche Personalkostenzuschuss des Naturparks Elbhöhen-Wendland an das
Naturum Göhrde in Höhe von 2.500,00 € diesbezüglich zu betrachten und zu
behandeln ist.
Herr Kern hat sich
zur Klärung von Auslegungsfragen bezüglich des § 111 Abs. 7 Satz 4 NKomVG an
den Nds. Städte- und Gemeindebund gewandt und um Verfahrenshinweise zu
konkreten Leistungen gebeten. Der NSGB vertritt folgende Rechtsauffassung:
„Die Zuschüsse des
Naturparks Elbhöhen-Wendland fallen grundsätzlich unter die Regelungen des §
111 Abs. 7 NKomVG und sind durch die zuständigen Gremien anzunehmen."
Die Annahme des
Zuschusses für das Jahr 2015 in Höhe von 2.500,00 € ist noch nachzuholen. Um
die Verfahrensweise für die Verwaltung zu vereinfachen, wird der Gemeinderat
gebeten, einen Grundsatzbeschluss für die folgenden Jahre zu fassen, so Frau Scharf.
Der Rat der
Gemeinde Göhrde fasst folgende
Beschlüsse:
a) Der Personalkostenzuschuss des Naturparks
Elbhöhen-Wendland an das Naturum Göhrde in Höhe von 2.500,00 € für das Jahr
2015 wird angenommen.
b)
c) Der jährliche Personalkostenzuschuss des
Naturparks Elbhöhen-Wendland an das Naturum Göhrde in Höhe von 2.500,00 € wird
ab 2016 grundsätzlich angenommen.