Sitzung: 19.05.2016 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/0769/2016
Sachverhalt:
Herr Peukert
erläutert, dass die vollständigen Antragsunterlagen am 29.04.2016 beim Amt für
regionale Landesentwicklung eingereicht wurden und jetzt in Bearbeitung sind.
Die Gemeinde
Gusborn plant den Ausbau der Wirtschaftswege WG 68a/76/77 tlw. südlich von
Klein Gusborn. Der Ausbau beginnt südlich der L256, verläuft dann weiter in
östlicher Richtung und endet nach 2800 m vor der Einmündung des WG 78.
Die Fahrbahn des
Wirtschaftsweges besteht aktuell auf
einer Länge von 2800 m aus unbefestigtem, sandigem Boden.
Weiter ist der
Ausbau der Wirtschaftswege WG 110 tlw./111 südlich von Groß Gusborn geplant.
Der Ausbau beginnt südlich vom Dannenberger Landgraben im Zuge des WG 83, ab
dem Ende der Asphaltbefestigung und verläuft dann weiter in südlicher Richtung
und endet nach 1180 m nördlich von Siemen am Beginn einer Asphaltbefestigung.
Die Fahrbahn des
Wirtschaftsweges besteht aktuell auf
einer Länge von 1180 m aus unbefestigtem, sandigem Boden.
Die Gemeinde
Gusborn hat sich entschlossen, diese Wege in einer Breite von 3,00 m nach RLW
99 (Richtlinien für den ländlichen Wegebau) ohne
Bindemittel mit Deckschicht nach Zeile 2, Spalte 6, in mittlerer Beanspruchung
auszubauen. Der Aufbau erfolgt mit 20 cm
Schotter (0/45 mm) und einer 2 cm Steinmehlabdeckung (0/8 mm).
Bgm Beckmann
ergänzt, dass der geplante Ausbau rund 180.000,- Euro kosten wird, eine
Förderung von ca. 100.000,- Euro ist realistisch.
Herr Schadow hat
vor seinem Weggang von der Samtgemeinde Elbtalaue die Ausarbeitung des
Förderantrages begonnen. Im Vorwege hieß es, dass 75% der Bausumme
förderungsfähig sind, nun sind es lediglich 63%.
Herr Peukert
erklärt, dass in 2016 der Hauskoppelweg mit Fördergeldern aus Landesmitteln
beantragt werden sollten und in 2017 den anderen Weg mit Fördermitteln aus
EU-Mitteln. Einziger Nachteil ist hier die aufwendigere Antragstellung, aber so
hat man größere Chancen die gesamten geplanten Wirtschaftswege auszubauen.
Herr Pauls, der
Nachfolger von Frau Behrends, erläutert, dass 51.100,- Euro für den Ausbau der
Wirtschaftswege im Jahr 2016 zur Verfügung stehen. Beim Ausbau des
Hauskoppelweges würden Eigenkosten in Höhe von 60.900,- Euro entstehen – die
Differenz müsste überplanmäßig ausgegeben werden. Die Variante mit den
verschiedenen Fördertöpfen in den verschiedenen Jahren würde Herr Pauls aus
Sicht der Haushaltsführung sehr begrüßen, da aufgrund der überplanmäßigen
Ausgabe ein Defizit von 9.800,- Euro bleibt.
Der Rat
diskutiert über den Sinn für den Ausbau der benannten Wirtschaftswege und hat
stellenweise eigene Ideen für geplante Ausbaumöglichkeiten.
Einzelne
Ratsmitglieder diskutieren über den Ausbau der benannten Wirtschaftswege und
äußern teilweise andere Ideen zu den genannten Ausbaumöglichkeiten.
So sieht stellv. Bgm Struck z. B. keine Notwendigkeit, den Weg nach Siemen
durch den Wald mit einer befestigten Fahrspur auszubauen.
Andere
Wege-Abschnitte werden anhand des Planes diskutiert und erläutert.
Herr
Peukert erinnert nochmal an das Punktesystem, welches für die Bewilligung der
Fördermittel zwingend vorgegeben ist. Wenn gewisse Wege oder Abschnitte von
Wegen diese Punkte nicht erfüllen, ist der Ausbau nicht förderfähig.
Die
im Beschlussvorschlag genannten Wege erfüllen diese vorgegebenen Punkte.
Herr
Peukert macht dieses nochmals anhand der vorliegenden Pläne deutlich. Wegen des
ungeklärten Betonstückes des W77 sagt er eine umgehende Klarstellung zu.
Auch Bgm Beckmann bekräftigt,
dass lediglich die hier vorgestellten Wege auch die Punkte erfüllen um
Fördergelder zu erhalten. Er selbst war mit Herrn Schadow von der Verwaltung
unterwegs und hat die einzelnen Wege begutachtet.
Es gibt also die
Möglichkeit des Ausbaus der vorgestellten Wege oder keinen Ausbau.
Im
Vorwege zu dieser Ratssitzung seien die Ratsmitglieder bereits gebeten worden,
Vorschläge zu machen.
Rh Fahren ergänzt, dass der Ausbau von Wirtschaftswegen nunmehr auf den Weg
gebracht und versucht werden sollte, und das Optimale im Rahmen der
Fördermittel für die Gemeinde zu erzielen.
Der Rat der
Gemeinde Gusborn fasst folgende
Beschlüsse:
a) Die Wirtschaftswege WG 68a / WG 76 / WG 77
sollen vorbehaltlich des Förderbescheides in ungebundener Bauweise ausgebaut
werden. (Lageplan siehe Anlage 1 zur Vorlage) – Einstimmig beschlossen 7 Ja-Stimmen
b) Die Wirtschaftswege WG 110 u. tlw. WG 111
sollen vorbehaltlich des Förderbescheides in ungebundener Bauweise ausgebaut
werden. (Lageplan siehe Anlage 3 zur Vorlage) – Vertagung 7 Ja-Stimmen
Sollten seitens der
Förderstelle nur einzelne Abschnitte gefördert werden, werden auch nur diese
Abschnitte ausgebaut.