Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

Herr Peukert erläutert, dass die vollständigen Antragsunterlagen am 29.04.2016 beim Amt für regionale Landesentwicklung eingereicht wurden und jetzt in Bearbeitung sind.

 

Die Gemeinde Gusborn plant den Ausbau der Wirtschaftswege WG 68a/76/77 tlw. südlich von Klein Gusborn. Der Ausbau beginnt südlich der L256, verläuft dann weiter in östlicher Richtung und endet nach 2800 m vor der Einmündung des WG 78.

Die Fahrbahn des Wirtschaftsweges besteht aktuell  auf einer Länge von 2800 m aus unbefestigtem, sandigem Boden.

 

Weiter ist der Ausbau der Wirtschaftswege WG 110 tlw./111 südlich von Groß Gusborn geplant. Der Ausbau beginnt südlich vom Dannenberger Landgraben im Zuge des WG 83, ab dem Ende der Asphaltbefestigung und verläuft dann weiter in südlicher Richtung und endet nach 1180 m nördlich von Siemen am Beginn einer Asphaltbefestigung.

Die Fahrbahn des Wirtschaftsweges besteht aktuell  auf einer Länge von 1180 m aus unbefestigtem, sandigem Boden.

 

Die Gemeinde Gusborn hat sich entschlossen, diese Wege in einer Breite von 3,00 m nach RLW 99 (Richtlinien für den ländlichen Wegebau)  ohne Bindemittel mit Deckschicht nach Zeile 2, Spalte 6, in mittlerer Beanspruchung auszubauen. Der Aufbau erfolgt  mit 20 cm Schotter (0/45 mm) und einer 2 cm Steinmehlabdeckung (0/8 mm).

 

Bgm Beckmann ergänzt, dass der geplante Ausbau rund 180.000,- Euro kosten wird, eine Förderung von ca. 100.000,- Euro ist realistisch.

Herr Schadow hat vor seinem Weggang von der Samtgemeinde Elbtalaue die Ausarbeitung des Förderantrages begonnen. Im Vorwege hieß es, dass 75% der Bausumme förderungsfähig sind, nun sind es lediglich 63%.

 

Herr Peukert erklärt, dass in 2016 der Hauskoppelweg mit Fördergeldern aus Landesmitteln beantragt werden sollten und in 2017 den anderen Weg mit Fördermitteln aus EU-Mitteln. Einziger Nachteil ist hier die aufwendigere Antragstellung, aber so hat man größere Chancen die gesamten geplanten Wirtschaftswege auszubauen.

 

Herr Pauls, der Nachfolger von Frau Behrends, erläutert, dass 51.100,- Euro für den Ausbau der Wirtschaftswege im Jahr 2016 zur Verfügung stehen. Beim Ausbau des Hauskoppelweges würden Eigenkosten in Höhe von 60.900,- Euro entstehen – die Differenz müsste überplanmäßig ausgegeben werden. Die Variante mit den verschiedenen Fördertöpfen in den verschiedenen Jahren würde Herr Pauls aus Sicht der Haushaltsführung sehr begrüßen, da aufgrund der überplanmäßigen Ausgabe ein Defizit von 9.800,- Euro bleibt.

 

Der Rat diskutiert über den Sinn für den Ausbau der benannten Wirtschaftswege und hat stellenweise eigene Ideen für geplante Ausbaumöglichkeiten.

Einzelne Ratsmitglieder diskutieren über den Ausbau der benannten Wirtschaftswege und äußern teilweise andere Ideen zu den genannten Ausbaumöglichkeiten.
So sieht stellv. Bgm Struck z. B. keine Notwendigkeit, den Weg nach Siemen durch den Wald mit einer befestigten Fahrspur auszubauen.

Andere Wege-Abschnitte werden anhand des Planes diskutiert  und erläutert.

 

Herr Peukert erinnert nochmal an das Punktesystem, welches für die Bewilligung der Fördermittel zwingend vorgegeben ist. Wenn gewisse Wege oder Abschnitte von Wegen diese Punkte nicht erfüllen, ist der Ausbau nicht förderfähig.

Die im Beschlussvorschlag genannten Wege erfüllen diese vorgegebenen Punkte.

Herr Peukert macht dieses nochmals anhand der vorliegenden Pläne deutlich. Wegen des ungeklärten Betonstückes des W77 sagt er eine umgehende Klarstellung zu.

 

 

Auch Bgm Beckmann bekräftigt, dass lediglich die hier vorgestellten Wege auch die Punkte erfüllen um Fördergelder zu erhalten. Er selbst war mit Herrn Schadow von der Verwaltung unterwegs und hat die einzelnen Wege begutachtet.

Es gibt also die Möglichkeit des Ausbaus der vorgestellten Wege oder keinen Ausbau.

Im Vorwege zu dieser Ratssitzung seien die Ratsmitglieder bereits gebeten worden, Vorschläge zu machen.


Rh Fahren ergänzt, dass der Ausbau von Wirtschaftswegen nunmehr auf den Weg gebracht und versucht werden sollte, und das Optimale im Rahmen der Fördermittel für die Gemeinde zu erzielen.

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgende

 


Beschlüsse:

a)      Die Wirtschaftswege WG 68a / WG 76 / WG 77 sollen vorbehaltlich des Förderbescheides in ungebundener Bauweise ausgebaut werden. (Lageplan siehe Anlage 1 zur Vorlage) – Einstimmig beschlossen 7 Ja-Stimmen

 

b)      Die Wirtschaftswege WG 110 u. tlw. WG 111 sollen vorbehaltlich des Förderbescheides in ungebundener Bauweise ausgebaut werden. (Lageplan siehe Anlage 3 zur Vorlage) – Vertagung 7 Ja-Stimmen

 

Sollten seitens der Förderstelle nur einzelne Abschnitte gefördert werden, werden auch nur diese Abschnitte ausgebaut.