Bgm Sperling
erläutert kurz den Sachverhalt.
Für die 1. Änderung
des Bebauungsplans „Biogasanlage Volkfien“ im Rahmen einer Änderung der
textlichen Festsetzungen wurden von der Verwaltung Honorarkostenschätzungen von
den Planungsbüros Astrid Pesel,
Reitze 2, 29482 Küsten und plan.B,
Hendrik Böhme, Göttien 24, 29482 Küsten angefordert.
Herr Böhme hat
aufgrund von Arbeitsauslastung kein Angebot abgegeben. Das Angebot von Frau
Pesel beläuft sich auf 1.874,25 €
Von der Verwaltung
wird daher vorgeschlagen, das Planungsbüro A. Pesel mit der Planung zu
beauftragen.
Zur Übernahme der
Planungskosten ist ein städtebaulicher Vertrag mit BIOGAS Volkfien GbR zu
schließen.
Nach Vortrag fasst
der Rat Jameln den
Beschluss:
Das Planungsbüro
Astrid Pesel, Reitze 2, 29482 Küsten wird mit der Erarbeitung der
Bebauungsplanänderung „Biogasanlage Volkfien“ beauftragt. Zur Übernahme der
Planungskosten wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Gemeinde Jameln
und der BIOGAS Volkfien GbR geschlossen.