Sitzung: 11.05.2016 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 30/0765/2016
Bgm Sperling
erläutert kurz den Sachverhalt.
In dem
Bebauungsplan „Biogasanlage Volkfien“ ist als Maß der baulichen Nutzung ein
Höchstmaß der Oberkante baulicher Anlagen von 10,5 m festgesetzt.
Gemäß der der
Einladung beigefügten Anlage I hat die BIOGAS Volkfien GbR einen Antrag
dahingehend gestellt, dass das Höchstmaß auf 17m geändert wird.
Nach Vortrag fasst
der Rat der Gemeinde Jameln den
Beschluss:
Die Gemeinde Jameln
leitet das Änderungsverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Biogasanlage
Volkfien“ ein.