Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Bgm Sperling erläutert kurz den Sachverhalt.

In dem Bebauungsplan „Biogasanlage Volkfien“ ist als Maß der baulichen Nutzung ein Höchstmaß der Oberkante baulicher Anlagen von 10,5 m festgesetzt.

Gemäß der der Einladung beigefügten Anlage I hat die BIOGAS Volkfien GbR einen Antrag dahingehend gestellt, dass das Höchstmaß auf 17m geändert wird.

 

Nach Vortrag fasst der Rat der Gemeinde Jameln den

 


Beschluss:

 

Die Gemeinde Jameln leitet das Änderungsverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Biogasanlage Volkfien“ ein.