Beschluss: Einstimmig beschlossen

Es liegt ein von mehreren Anwohnern des Breeser Weges unterzeichneter Antrag vor, den kompletten „Breeser Weg“ für den Durchgangsverkehr zu sperren und des Weiteren den Bereich des „Breeser Weges“ als 30 Km/h-Zone auszuweisen.

 

Der Antrag ist der Vorlage als Anlage I beigefügt.

 

Herr Trapp geht eingehend auf den gestellten Antrag ein.

Aus rechtlicher Sicht gibt es mehrere Möglichkeiten. Zum einen kann die Straße für den Durchgangsverkehr gesperrt und nur noch für den Anliegerverkehr und für den Zulieferverkehr frei sein.

Zum anderen ist die Einrichtung einer 30 km/h Zone nur allein im Breeser Weg nicht möglich. Hier muss es sich um einen abgeschlossenen Bereich handeln, der bestimmte Verkehrsregelungen nach sich zieht, z.B. rechts vor links. Diese Situation ist hier nicht gegeben.

 

Es besteht die Möglichkeit den „Breeser Weg“ in das Baugebiet Zieleitz I und II zu integrieren, was den Vorteil hat, das an den Einmündungen ins Baugebiet die rechts vor links-Regelung gilt und somit geschwindigkeitsreduzierend wirkt.

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h des „Breeser Weges“ hätte zur Folge, dass an den Einmündungen in den Breeser Weg zusätzliche Verkehrsschilder mit 30 km/h aufgestellt werden müssen. Hierbei handelt es sich um 8 Schilder.

Bgm Sperling ergänzt, dass bei der Einbeziehung des Teiles des “Breeser Weges“, der an das Baugebiet Dobro grenzt, sich die Anzahl der Schilder auf 13 erhöht.

Herr Trapp weist darauf hin, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im „Breeser Weg“ machbar ist, da es sich um eine Durchgangsstraße handelt.

 

Bgm Sperling verweist auf ein Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter für Straßenausbaukosten und erläutert deren Aufteilung.

 

Anmerkung der Verwaltung:

In der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Jameln sind die Beitragsanteile der Anlieger für drei Straßenkategorien wie folgt festgelegt:

(2) Der Anteil der Betragspflichtigen am Aufwand beträgt

1. bei Straßen, die überwiegend dem Anliegerverkehr dienen, sowie bei

    verkehrsberuhigten Wohnstraßen                                                                                   75 v.H.

2. bei Straßen mit starkem innerörtlichen Verkehr

    a) für Fahrbahnen                                                                                                                    40 v.H.

    b) für Rinnen und andere Einrichtungen der Oberflächenentwässerung

        sowie für Beleuchtungseinrichtungen                                                                         50 v.H.

     c) für Randsteine und Schrammborde, Rad- und Gehwege sowie für

         Grünanlagen als Bestandteile der Anlage                                                                 60 v.H.

     d) für Parkflächen (auch Standspuren und Haltebuchten)                                     60 v.H.

3. bei Straßen, die überwiegend dem Durchgangsverkehr dienen

    a) für Fahrbahnen                                                                                                                    30 v.H.

    b) für Rinnen und andere Einichtungen der Oberflächenentwässerung

        sowie für Beleuchtungseinrichtungen                                                                         40 v.H.

    c) für Randsteine und Schrammborde, für Rad- und Gehwege,

        sowie für Grünanlagen als Bestandteile der Anlage                                                              50 v.H.

    d) für Parkflächen (auch Standspuren und Haltebuchten)                                      50 v.H.

 

Rf Gröning schlägt vor, den ersten Teil des Breeser Weges entlang des Baugebietes Dobro mit einzubeziehen.

 

Stellv. Bgm Hinkelmann spricht sich für die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h aus.

 

Rh Koopmann gibt zu bedenken, dass eventuell einige Anlieger auch gegen die Aufstellung der vielen Schilder sind.

 

Rf Merke stellt den Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h für die gesamte Länge des „Breeser Weges“ und die entsprechende Beschilderung vorzunehmen.

 

Rh Klatt befürwortet den von den Anliegern gestellten Antrag auf Einrichtung einer 30 km/h Zone, da dies auch sehr schilderreduzierend wirken würde.

 

Rh Grunzke unterstützt den Antrag von Rf Merke und weist auf die Straßenausbaukosten hin, die auf die Anlieger bei Einrichtung einer 30 km/h-Zone zukommen.

 

Herr Trapp weist darauf hin, dass die Gemeinde noch einen Antrag auf Erlass einer straßenbehördlichen Anordnung an die Samtgemeinde Elbtalaue stellen und beschließen muss.

 

Nach eingehender Beratung fasst der Rat der Gemeinde Jameln gemäß Antrag von Rf Merke den

 

 


Beschluss:

 

a)      Mit 8 Stimmen bei 1 Stimmenthaltung wird für den „Breeser Weg“ eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h festgesetzt. Eine entsprechende Beschilderung ist vorzunehmen.

b)      Der Rat Jameln beschließt einstimmig mit 9 Ja-Stimmen, den Antrag auf Erlass einer verkehrsbehördlichen Anordnung bei der Samtgemeinde Elbtalaue zu stellen.