Es liegt ein von
mehreren Anwohnern des Breeser Weges unterzeichneter Antrag vor, den kompletten
„Breeser Weg“ für den Durchgangsverkehr zu sperren und des Weiteren den Bereich
des „Breeser Weges“ als 30 Km/h-Zone auszuweisen.
Der Antrag ist der
Vorlage als Anlage I beigefügt.
Herr Trapp geht
eingehend auf den gestellten Antrag ein.
Aus rechtlicher
Sicht gibt es mehrere Möglichkeiten. Zum einen kann die Straße für den
Durchgangsverkehr gesperrt und nur noch für den Anliegerverkehr und für den
Zulieferverkehr frei sein.
Zum anderen ist die
Einrichtung einer 30 km/h Zone nur allein im Breeser Weg nicht möglich. Hier
muss es sich um einen abgeschlossenen Bereich handeln, der bestimmte
Verkehrsregelungen nach sich zieht, z.B. rechts vor links. Diese Situation ist
hier nicht gegeben.
Es besteht die
Möglichkeit den „Breeser Weg“ in das Baugebiet Zieleitz I und II zu
integrieren, was den Vorteil hat, das an den Einmündungen ins Baugebiet die
rechts vor links-Regelung gilt und somit geschwindigkeitsreduzierend wirkt.
Eine
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h des „Breeser Weges“ hätte zur Folge,
dass an den Einmündungen in den Breeser Weg zusätzliche Verkehrsschilder mit 30
km/h aufgestellt werden müssen. Hierbei handelt es sich um 8 Schilder.
Bgm Sperling
ergänzt, dass bei der Einbeziehung des Teiles des “Breeser Weges“, der an das
Baugebiet Dobro grenzt, sich die Anzahl der Schilder auf 13 erhöht.
Herr Trapp weist
darauf hin, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im „Breeser Weg“
machbar ist, da es sich um eine Durchgangsstraße handelt.
Bgm Sperling
verweist auf ein Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter für
Straßenausbaukosten und erläutert deren Aufteilung.
Anmerkung der Verwaltung:
In der
Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Jameln sind die Beitragsanteile der
Anlieger für drei Straßenkategorien wie folgt festgelegt:
(2) Der Anteil der
Betragspflichtigen am Aufwand beträgt
1. bei Straßen, die
überwiegend dem Anliegerverkehr dienen, sowie bei
verkehrsberuhigten Wohnstraßen 75
v.H.
2. bei Straßen mit
starkem innerörtlichen Verkehr
a) für Fahrbahnen 40
v.H.
b) für Rinnen und andere Einrichtungen der
Oberflächenentwässerung
sowie für Beleuchtungseinrichtungen 50
v.H.
c) für Randsteine und Schrammborde, Rad-
und Gehwege sowie für
Grünanlagen als Bestandteile der
Anlage 60
v.H.
d) für Parkflächen (auch Standspuren und
Haltebuchten) 60
v.H.
3. bei Straßen, die
überwiegend dem Durchgangsverkehr dienen
a) für Fahrbahnen 30
v.H.
b) für Rinnen und andere Einichtungen der
Oberflächenentwässerung
sowie für Beleuchtungseinrichtungen 40
v.H.
c) für Randsteine und Schrammborde, für
Rad- und Gehwege,
sowie für Grünanlagen als Bestandteile
der Anlage 50
v.H.
d) für Parkflächen (auch Standspuren und
Haltebuchten) 50
v.H.
Rf Gröning schlägt
vor, den ersten Teil des Breeser Weges entlang des Baugebietes Dobro mit
einzubeziehen.
Stellv. Bgm
Hinkelmann spricht sich für die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h aus.
Rh Koopmann gibt zu
bedenken, dass eventuell einige Anlieger auch gegen die Aufstellung der vielen
Schilder sind.
Rf Merke stellt den
Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h für die gesamte Länge des
„Breeser Weges“ und die entsprechende Beschilderung vorzunehmen.
Rh Klatt
befürwortet den von den Anliegern gestellten Antrag auf Einrichtung einer 30
km/h Zone, da dies auch sehr schilderreduzierend wirken würde.
Rh Grunzke
unterstützt den Antrag von Rf Merke und weist auf die Straßenausbaukosten hin,
die auf die Anlieger bei Einrichtung einer 30 km/h-Zone zukommen.
Herr Trapp weist
darauf hin, dass die Gemeinde noch einen Antrag auf Erlass einer
straßenbehördlichen Anordnung an die Samtgemeinde Elbtalaue stellen und
beschließen muss.
Nach eingehender
Beratung fasst der Rat der Gemeinde Jameln gemäß Antrag von Rf Merke den
Beschluss:
a)
Mit 8 Stimmen bei 1 Stimmenthaltung wird für den
„Breeser Weg“ eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h festgesetzt. Eine
entsprechende Beschilderung ist vorzunehmen.
b)
Der Rat Jameln beschließt einstimmig mit 9
Ja-Stimmen, den Antrag auf Erlass einer verkehrsbehördlichen Anordnung bei der
Samtgemeinde Elbtalaue zu stellen.