Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Bgm Sperling erläutert den Sachverhalt. Für die 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Jameln“ im Rahmen einer Änderung der textlichen Festsetzungen wurden von der Verwaltung Honorarkostenschätzungen von den Planungsbüros Astrid Pesel, Reitze 2, 29482 Küsten und plan.B, Hendrik Böhme, Göttien 24, 29482 Küsten angefordert.

 

Herr Böhme hat aufgrund von Arbeitsauslastung kein Angebot abgegeben. Das Angebot von Frau Pesel beläuft sich auf 1.874,25 €

 

Von der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, das Planungsbüro A. Pesel mit der Planung zu beauftragen.

Zur Übernahme der Planungskosten ist ein städtebaulicher Vertrag mit der Raiffeisen-Warengenossenschaft eG zu schließen.

 

Nach Vortrag fasst der Rat Jameln den  

 


Beschluss:

 

Das Planungsbüro Astrid Pesel, Reitze 2, 29482 Küsten, wird mit der Erarbeitung der Bebauungsplanänderung „Gewerbegebiet Jameln“ beauftragt. Zur Übernahme der Planungskosten wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Gemeinde Jameln und der Raiffeisen-Warengenossenschaft eG geschlossen.