Siehe auch Ausschuss für Finanzen und Controlling am 21.04.2015. Der Protokollauszug ist der Vorlage beigefügt.

Aus dem Ausschuss für Umwelt und Bau am 08.10.2015 wurde darum gebeten, dass eine zuständige Person zur Sitzung eingeladen werden soll, da die Überwachungstätigkeiten ungleichmäßig vorgenommen würden. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs war aufgrund anderer Aufgaben bis Jahresende 2015 in Dannenberg nicht erfolgt. Daher steht die gewünschte Anwesenheit noch aus. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs erfolgt vom Mitarbeiter der Samtgemeinde als Beauftragter des Landkreises Lüchow-Dannenberg und nicht als eigene Aufgabenerfüllung der Stadt oder Samtgemeinde. Voraussetzung für die Aufgabenwahrnehmung ist ein Einführungslehrgang, nach dem anschließend der Dienstausweis vom Landkreis Lüchow-Dannenberg als Vollzugsbeamter ausgestellt wird.

Für die Aufgaben stehen insgesamt rd. 17 Wochenstunden zur Verfügung. Diese Stunden teilen sich noch auf in rd. 12 Stunden für den Außendienst und rd. 5 Stunden für den Innendienst. Damit handelt es sich bei diesen Überwachungstätigkeiten um „Momentaufnahmen“. Enge Kontrollen sind aufgrund der geringen Zeitanteile nicht möglich. Daher kann es auch vorkommen, dass in einer Reihe von Fahrzeugen ein Fahrzeug mal kein „Knöllchen“ hat, weil die Fahrzeuge inzwischen gewechselt haben und der Kontrollgang abgeschlossen ist.

Kontrollschwerpunkte in Dannenberg sind der Marktplatz, Marschtorstraße und die Lange Straße, gelegentlich auch der Bereich am Krankenhaus, sowie auch in anderen Straßenzügen in Dannenberg und weiterhin bei besonderen Veranstaltungen, z.B. Mützingenta.

Häufig wird von verwarnten Personen aus der subjektiven Wahrnehmung vorgetragen, dass angeblich nur Einheimische kontrolliert werden, dann werden angeblich nur auswärtige Gäste kontrolliert; ich war doch nur mal eben… , ich habe niemanden behindert …, das ist aber kleinlich… etc.

Die Samtgemeinde ahndet Verstöße im ruhenden Straßenverkehr im Auftrage des Landkreises Lüchow-Dannenberg. Diese geringfügigen Ordnungswidrigkeiten werden mit Verwarngeldern nach den bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog (offiziell: Anlage der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), vom 13. November 2001 in der Fassung vom 01.05.2014) geahndet.

So etwa:

·         Parken in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1, 325.2) verbotswidrig
außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen =                                                           10,00 Euro.
Mit Behinderung =                                                                                                                                      15,00 Euro.

·         Parken bei Zeichen 314, ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene
Parkscheibe (Bild 318) richtig eingestellt oder von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben =                                                                                                                                              10,00 Euro.

·         Parken im absoluten Haltverbot (Zeichen 283) =                                                                            15,00 Euro.

·         Parken nicht entsprechend der Parkflächenmarkierung und dadurch Behinderung 
Anderer (Autofahrer)  =                                                                                                                                           15,00 Euro.

·         Parken verbotswidrig auf dem Gehweg =                                                                                         20,00 Euro.

·         Parken auf einem Sonderparkplatz für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher
Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie, mit vergleichbaren Funktions-einschränkungen sowie für blinde Menschen (Zeichen 314 und Zusatzzeichen mit Rollstuhlfahrersinnbild). Ein besonderer Parkausweis lag nicht gut lesbar aus =                     35,00 Euro.

 

Die Einnahmen aus Verwarngeldern, die bei der Samtgemeinde verbleiben, betrugen

2013 = 24.030,00 Euro

2014 = 24.442,34 Euro

2015 = 29.325,00 Euro

Die Sachkosten betragen für Bekleidung, Lizenzen, Papier und Porto ca. 4.000 € im Jahr.

Die Personalkosten rd.18.900 €.

 

Rh Herzog stellt fest, dass die Überwachung des ruhenden Verkehrs kein Zuschussgeschäft ist und auch bei Aufstockung der Stundenanteile kein Zuschussgeschäft wäre. Er kündigt an vorzuschlagen, ein Konzept zu entwickeln um entsprechende Stellenanteile zu schaffen.