Sitzung: 12.05.2016 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Siehe auch
Ausschuss für Finanzen und Controlling am 21.04.2015. Der Protokollauszug ist
der Vorlage beigefügt.
Aus dem Ausschuss
für Umwelt und Bau am 08.10.2015 wurde darum gebeten, dass eine zuständige
Person zur Sitzung eingeladen werden soll, da die Überwachungstätigkeiten
ungleichmäßig vorgenommen würden. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs war
aufgrund anderer Aufgaben bis Jahresende 2015 in Dannenberg nicht erfolgt.
Daher steht die gewünschte Anwesenheit noch aus. Die Überwachung des ruhenden
Verkehrs erfolgt vom Mitarbeiter der Samtgemeinde als Beauftragter des
Landkreises Lüchow-Dannenberg und nicht als eigene Aufgabenerfüllung der Stadt
oder Samtgemeinde. Voraussetzung für die Aufgabenwahrnehmung ist ein
Einführungslehrgang, nach dem anschließend der Dienstausweis vom Landkreis
Lüchow-Dannenberg als Vollzugsbeamter ausgestellt wird.
Für die Aufgaben
stehen insgesamt rd. 17 Wochenstunden zur Verfügung. Diese Stunden teilen sich
noch auf in rd. 12 Stunden für den Außendienst und rd. 5 Stunden für den
Innendienst. Damit handelt es sich bei diesen Überwachungstätigkeiten um
„Momentaufnahmen“. Enge Kontrollen sind aufgrund der geringen Zeitanteile nicht
möglich. Daher kann es auch vorkommen, dass in einer Reihe von Fahrzeugen ein
Fahrzeug mal kein „Knöllchen“ hat, weil die Fahrzeuge inzwischen gewechselt
haben und der Kontrollgang abgeschlossen ist.
Kontrollschwerpunkte
in Dannenberg sind der Marktplatz, Marschtorstraße und die Lange Straße,
gelegentlich auch der Bereich am Krankenhaus, sowie auch in anderen
Straßenzügen in Dannenberg und weiterhin bei besonderen Veranstaltungen, z.B.
Mützingenta.
Häufig wird von
verwarnten Personen aus der subjektiven Wahrnehmung vorgetragen, dass angeblich
nur Einheimische kontrolliert werden, dann werden angeblich nur auswärtige
Gäste kontrolliert; ich war doch nur mal eben… , ich habe niemanden behindert
…, das ist aber kleinlich… etc.
Die Samtgemeinde
ahndet Verstöße im ruhenden Straßenverkehr im Auftrage des Landkreises
Lüchow-Dannenberg. Diese geringfügigen Ordnungswidrigkeiten werden mit
Verwarngeldern nach den bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog (offiziell: Anlage
der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), vom 13. November 2001 in der Fassung vom
01.05.2014) geahndet.
So
etwa:
·
Parken in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1, 325.2)
verbotswidrig
außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen = 10,00 Euro.
Mit Behinderung = 15,00
Euro.
·
Parken bei Zeichen 314, ohne die durch Zusatzzeichen
vorgeschriebene
Parkscheibe (Bild 318) richtig eingestellt oder von außen gut lesbar im oder am
Fahrzeug angebracht zu haben = 10,00
Euro.
·
Parken im absoluten Haltverbot (Zeichen 283) = 15,00
Euro.
·
Parken nicht entsprechend der Parkflächenmarkierung und dadurch
Behinderung
Anderer (Autofahrer) = 15,00
Euro.
·
Parken verbotswidrig auf dem Gehweg = 20,00
Euro.
·
Parken auf einem Sonderparkplatz für Schwerbehinderte mit
außergewöhnlicher
Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie, mit vergleichbaren
Funktions-einschränkungen sowie für blinde Menschen (Zeichen 314 und
Zusatzzeichen mit Rollstuhlfahrersinnbild). Ein besonderer Parkausweis lag
nicht gut lesbar aus = 35,00
Euro.
Die
Einnahmen aus Verwarngeldern, die bei der Samtgemeinde verbleiben, betrugen
2013 =
24.030,00 Euro
2014 =
24.442,34 Euro
2015 =
29.325,00 Euro
Die Sachkosten
betragen für Bekleidung, Lizenzen, Papier und Porto ca. 4.000 € im Jahr.
Die Personalkosten
rd.18.900 €.
Rh Herzog stellt fest, dass die Überwachung des ruhenden
Verkehrs kein Zuschussgeschäft ist und auch bei Aufstockung der Stundenanteile
kein Zuschussgeschäft wäre. Er kündigt an vorzuschlagen, ein Konzept zu
entwickeln um entsprechende Stellenanteile zu schaffen.