Rh Hintzmann spricht nochmal das in der Sitzung vom 07.12.2015 behandelte Thema „Verbeitragung von Aufwandsentschädigungen“ an. Er erwähnt, dass es seiner Meinung nach nicht richtig ist, dass eine Verbeitragung auch auf Fahrtkosten stattfindet.

Frau Kofahl erläutert, dass dieses in der Verwaltung geprüft wurde und in der Vorlage zum seinerzeitigen Tagesordnungspunkt ausreichend dargestellt und begründet wurde. Dennoch wird sie diese Anfrage erneut in der Verwaltung vorlegen.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Neben der reinen Aufwandsentschädigung ehrenamtlicher Bürgermeister handelt es sich bei allen Pauschalvergütungen, und somit auch bei pauschal gezahlten Reisekosten, um steuer- und beitragspflichtiges Arbeitsentgelt im Sinne des Sozialversicherungsrechtes.

Pauschale Fahrtkostenerstattungen sind somit bei der Ermittlung des zu verbeitragenden Einkommens zu berücksichtigen.

 

Für weitere Auskünfte zu diesem Thema steht die Verwaltung jederzeit zur Verfügung.