Sitzung: 25.04.2016 Rat der Gemeinde Langendorf
Rh Hintzmann spricht
nochmal das in der Sitzung vom 07.12.2015 behandelte Thema „Verbeitragung von
Aufwandsentschädigungen“ an. Er erwähnt, dass es seiner Meinung nach nicht
richtig ist, dass eine Verbeitragung auch auf Fahrtkosten stattfindet.
Frau Kofahl erläutert, dass
dieses in der Verwaltung geprüft wurde und in der Vorlage zum seinerzeitigen
Tagesordnungspunkt ausreichend dargestellt und begründet wurde. Dennoch wird
sie diese Anfrage erneut in der Verwaltung vorlegen.
Anmerkung der Verwaltung:
Neben der reinen Aufwandsentschädigung
ehrenamtlicher Bürgermeister handelt es sich bei allen Pauschalvergütungen,
und somit auch bei pauschal gezahlten Reisekosten, um steuer- und
beitragspflichtiges Arbeitsentgelt im Sinne des Sozialversicherungsrechtes.
Pauschale Fahrtkostenerstattungen sind
somit bei der Ermittlung des zu verbeitragenden Einkommens zu berücksichtigen.
Für weitere
Auskünfte zu diesem Thema steht die Verwaltung jederzeit zur Verfügung.