Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Bgm Sperling erläutert kurz den Sachverhalt.

Der Abschnitt 1 und die mit dem Abschnitt 2 folgende Erweiterung des Baugebietes Zieleitz II bilden beitragsrechtlich eine einheitliche Erschließungsanlage (sh. vorliegenden Lageplan).

 

Als Grundlage der voraussichtlichen Herstellungskosten und des daraus resultierenden Beitragssatzes für die Erschließungsanlage sind

  • für den Abschnitt 1 die dafür tatsächlich aufgewendeten Kosten und
  • für den Abschnitt 2 die voraussichtlichen Herstellungskosten gemäß Kostenermittlung

 

herangezogen worden (sh. Anlage). Der beitragsfähige Herstellungsaufwand beträgt insgesamt 358.428,00 €, wovon 90 % als umlagefähiger Aufwand auf die Anlieger umzulegen sind. Aus der Teilung des Umlageaufwandes von 322.585,23 € durch die Summe der Maßstabseinheiten nach Vollgeschossmaßstab errechnet sich der Beitragssatz von 5,33(05916) €/m².

 

Der Erschließungskostenanteil ist Bestandteil des von der Gemeinde Jameln als Festbetrag festgelegten  Kaufpreises. Der ermittelte Erschließungsbeitrag wird bei Veräußerung jeweils im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen und auf Grundlage der Erschließungsbeitragssatzung endgültig abgelöst. Diese Verfahrensweise ist seit geraumer Zeit üblich und hat sich bewährt, weil die Kaufinteressenten von vornherein mit einem Festpreis inklusive der Erschließungskosten kalkulieren können. Das Verfahren hat zudem den Vorteil, dass Rechtsstreitigkeiten vermieden werden.

Die kalkulatorische Ungenauigkeit des Beitragssatzes hat dabei keine Nachteile für die Gemeinde zur Folge, weil der Gesamtkaufpreis vorab als Fixbetrag festgelegt ist und die Anteile lediglich gemeindeintern zu verrechnen sind.

 

Es wird empfohlen, den ermittelten Beitragssatz als maßgeblichen Berechnungswert für die Ablösung der  jeweiligen Erschließungsbeiträge festzulegen.

 

Nach Vortrag fasst der Rat der Gemeinde Jameln den

 


Beschluss:

 

Der Beitragssatz zur Ablösung der Erschließungsbeiträge in den Baugebieten „Zieleitz II, 1. u. 2. BA“ wird festgesetzt auf 5,33(05916) € je m² Flächeneinheit nach dem Vollgeschossmaßstab der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Jameln. Die Ablösevereinbarungen sind beim Verkauf der Baugrundstücke als Vertragsbestandteil jeweils in den Kaufvertrag aufzunehmen.