Bgm Beckmann berichtet, dass auf Anmahnung die Verwaltung den Antrag zur Aufstellung von Straßenschildern bzw. Ortsschildern zu Verbindung der Ortsteile Klein Gusborn und Groß Gusborn weitergeleitet hat und er nunmehr eine Antwort erhalten hat.

 

Aus dem Antwortschreiben geht hervor, dass die Maßnahme nicht umsetzbar erscheint, da es sich hier um zwei eigenständige Ortschaften handelt, weiter wird begründet, dass der Straßenverlauf gerade und übersichtlich ist und der fließende Verkehr durch die Verbindung der Ortschaften nicht behindert werden sollte.

Der Verkehr ist bei weitem jedoch nicht dicht genug, dass die Querung der L256 nicht möglich ist.

 

Das Schreiben liegt der Niederschrift als Anlage II bei.