Sitzung: 19.04.2016 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/0733/2016
Rh
Krull weist darauf hin, dass der Graben durch einen Anlieger teilweise verfüllt
worden ist und dieser Graben in seinen ursprünglichen Zustand wieder
hergestellt werden soll, um die Entwässerung zu gewährleisten sowie die urbanen
Laichgebiete von Amphibien nicht zu zerstören bzw. einzuschränken.
Bei der
Grabenparzelle handelt es sich um das Flurstück 135/70, Flur 3, Gemarkung
Breese in der Marsch. Die Lage der Grabenparzelle ist in dem der Vorlage
anliegenden Kartenausschnitt kenntlich gemacht. Die Grabenparzelle dient heute,
gemeinsam mit der Grünfläche zwischen der Grabenparzelle und der nördlichen
Straße, als Entwässerungsmulde. Ein Abfluss des Oberflächenwassers erfolgt
nicht. Der Bereich hat keinen Anschluss zu dem weiter westlich beginnenden
Verbandsgraben und auch nicht zu dem östlich des Wirtschaftsweges beginnenden
Straßenseitengraben.
Die Grabenparzelle
hat damit keine Funktion eines Gewässers III. Ordnung. Rechtliche Voraussetzung
für ein Gewässer III. Ordnung ist, dass es eine Abflussfunktion hat und das es
mehrere Grundstücke entwässert. Beide rechtlichen Voraussetzungen sind nicht
gegeben. Somit greifen auch nicht die rechtlichen Vorgaben des
Wasserhaushaltsgesetzes und des Niedersächsischen Wassergesetzes. Danach
umfasst die Unterhaltung von Gewässern III. Ordnung einen ordnungsgemäßen
Wasserabfluss, die erforderliche Reinigung, Räumung und Freihaltung des
Gewässerbettes und die Erhaltung und Anpflanzung standortgerechter Ufergehölze.
In dem
gekennzeichneten Bereich der Grünfläche und der Grabenparzelle ist im Jahr 2014
oder 2015 in einer Breite von ca. 3,50m Sand (wahrscheinlich aus Sandsäcken vom
Elbhochwasser 2013) eingebracht worden. Dadurch ist die Grabensohle in diesem
Bereich verfüllt worden. Die Entwässerungsfunktion der gesamten Mulde ist nicht
beeinträchtigt.
Einleitend
trägt Herr Hesebeck vor, dass dieser Tagesordnungspunkt eigentlich aus drei
Teilpunkten besteht: Zum einen der hier beantragte Punkt: "Verfüllung
eines Grabens III. Ordnung am Ortseingang Dambeck"; dann geht es um die
"Überackerung einer Grabenparzelle" auch in der Nähe der Ortslage
Dambeck sowie um die "Beeinträchtigung / Schädigung eines Weges entlang
der Rennbahn im Bereich der Gemarkung Pisselberg am Bahndamm".
Zunächst
trägt er den Sachverhalt bezüglich der Verfüllung des Grabens im
Ortseingangsbereich der Ortslage Dambeck vor. Hier ist es so, dass ein Teil des
Grabens schon längere Zeit auf einer Breite von ca. 10 bis 12 m verfüllt war,
jedoch als Senke nach wie vor sichtbar war. Dieser Bereich konnte allerdings
schon seit längerer Zeit befahren und überfahren werden. Dieser Bereich ist
neuerlich mit Sand aus den Sandsäcken des Hochwassers 2013 noch etwas erhöht
worden, so dass keine Mulde mehr sichtbar ist in diesem Bereich.
Der
komplette Bereich ist in den letzten Jahren mehrfach schon in der Politik
diskutiert worden, weil hier in dem Bereich erhebliche Bauschuttablagerungen
und Maschinenreste und -teile abgestellt worden waren. Das Ordnungsamt der
Samtgemeinde ist hier auch tätig geworden und es hat sich der allgemeine
Zustand des Bereiches, wenn auch zögerlich, aber deutlich verbessert.
Anschließend
trägt Rh Krull vor, welche Beweggründe es gegeben hat, diesen
Tagesordnungspunkt für die heutige Sitzung zu beantragen. Der komplette Bereich
des Ortseinganges war in den letzten Jahren wiederholt mit Bauschutt,
Folienresten, Maschinenteilen verschmutzt. Die Situation hat sich durch
Einwirken des Ordnungsamtes in der letzten Zeit deutlich verbessert. Für den
heutigen Tagesordnungspunkt geht es darum, dass der Graben, der sich zwischen
der angrenzenden Ackerfläche und der öffentlichen Verkehrsfläche befindet, auf
einer Länge von 10 bis 12 m komplett verfüllt ist, so dass kein Abfluss durch
das vorhandene Siel in den vorhandenen tieferen Graben mehr möglich ist.
Nach
seiner Auffassung ist dies so nicht hinnehmbar und der Verursacher ist
aufzufordern, den Bereich komplett wieder so herzustellen, dass ein Abfluss aus
diesem Sackgassengrabenstück in den
vorhandenen tieferen Grabenbereich möglich ist.
An den
Vortrag schließt sich eine Diskussion innerhalb des Ausschusses um den
grundsätzlichen Umgang mit der Thematik an.
Sehr
kontrovers wird innerhalb des Ausschusses um die Behandlung des gesamten
Bereiches diskutiert. Bei dem Bereich handelt es sich um eine ehemalige so
genannte Schuttkuhle, in der bis zur Einrichtung der Deponie in Woltersdorf
sämtliche Abfälle des Ortes Dambeck und der umliegenden Ortschaften entsorgt
wurden.
Im
Anschluss hieran stellt Rh Krull dar, dass es ihm in seinen Antrag um den jetzt
akut verfüllten Bereich zwischen der natürlichen Mulde und dem tiefer gelegenen
Graben geht und nicht um den kompletten Bereich der ehemaligen Schuttkuhle.
Im
Anschluss empfiehlt der Ausschuss folgenden
Im
Anschluss an diesen Beschluss legt Herr Hesebeck dar, dass seiner Meinung nach
zu diesem Tagesordnungspunkt auch der wie schon zuvor genannte Wegeabschnitt der
Rennbahn bei Pisselberg gehört. Er erläutert, dass hier in einem Teilbereich
eine komplette Wegefläche beackert worden war; der bewirtschaftende Landwirt
aufgefordert war, schon mehrfach diesen Bereich wieder ordnungsgemäß
herzustellen. Dies hat er jetzt auch erledigt; jedoch ist auch durch den
gleichen Bewirtschafter an der anderen Seite der Rennbahn in Richtung
Pisselberg ein Wegeabschnitt als Vorgewende genutzt worden und dieser
Wegeabschnitt ist durch diese Nutzung in eine erhebliche Mitleidenschaft gezogen
worden.
Auch in
diesem Fall ist der verursachende Landwirt aufzufordern, den Teilbereich des
Weges wieder ordnungsgemäß herzustellen.
Im
Anschluss an den Vortrag von Herrn Hesebeck schließt sich im Ausschuss eine
sehr lebhafte Diskussion um den grundsätzlichen Umgang mit Verursachern in
diesen Fällen an.
Es wird
im Ausschuss sehr deutliche Kritik daran geäußert, dass der verursachende
Landwirt, der auch Mitarbeiter des Bauamtes der Samtgemeinde Elbtalaue ist, so
eine Verhaltensweise an den Tag legt. Es werden mögliche Konsequenzen für ihn
diskutiert.
Hierbei
wird von Herrn Hesebeck jedoch deutlich hervorgestellt, dass es seitens der
Samtgemeinde bzw. der Stadt Dannenberg (Elbe) als Eigentümerin der Wegeparzelle
in diesem Fall nur möglich ist, privatrechtlich gegen den Verursacher
vorzugehen.
Nach
deutlichen Unmutsbekundungen der Ausschussmitglieder über das Verhalten des
Verursachers kommt der Ausschuss zu dem einmütigen Ergebnis, den Verursacher
mit Fristsetzung aufzufordern, die Wegeparzelle wieder ordnungsgemäß
herzustellen und künftiges Fehlverhalten zu unterlassen. Des Weiteren ist er
aufzufordern, den Saatgutnachweis von dem von ihm bereits hergestellten Weg
vorzulegen.
Beschluss:
Der
anliegende Grundstückseigentümer, der für die Verfüllung des Grabens /
Muldenbereiches verantwortlich ist, wird mit Fristsetzung zum 31.07. 2016
aufgefordert, den Bereich zwischen dem Durchlass zum tiefergelegenen Graben und
der natürlichen Mulde wieder ordnungsgemäß herzustellen.