Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

Rh Krull weist darauf hin, dass der Graben durch einen Anlieger teilweise verfüllt worden ist und dieser Graben in seinen  ursprünglichen Zustand wieder hergestellt werden soll, um die Entwässerung zu gewährleisten sowie die urbanen Laichgebiete von Amphibien nicht zu zerstören bzw. einzuschränken.

 

Bei der Grabenparzelle handelt es sich um das Flurstück 135/70, Flur 3, Gemarkung Breese in der Marsch. Die Lage der Grabenparzelle ist in dem der Vorlage anliegenden Kartenausschnitt kenntlich gemacht. Die Grabenparzelle dient heute, gemeinsam mit der Grünfläche zwischen der Grabenparzelle und der nördlichen Straße, als Entwässerungsmulde. Ein Abfluss des Oberflächenwassers erfolgt nicht. Der Bereich hat keinen Anschluss zu dem weiter westlich beginnenden Verbandsgraben und auch nicht zu dem östlich des Wirtschaftsweges beginnenden Straßenseitengraben.

Die Grabenparzelle hat damit keine Funktion eines Gewässers III. Ordnung. Rechtliche Voraussetzung für ein Gewässer III. Ordnung ist, dass es eine Abflussfunktion hat und das es mehrere Grundstücke entwässert. Beide rechtlichen Voraussetzungen sind nicht gegeben. Somit greifen auch nicht die rechtlichen Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes und des Niedersächsischen Wassergesetzes. Danach umfasst die Unterhaltung von Gewässern III. Ordnung einen ordnungsgemäßen Wasserabfluss, die erforderliche Reinigung, Räumung und Freihaltung des Gewässerbettes und die Erhaltung und Anpflanzung standortgerechter Ufergehölze.

In dem gekennzeichneten Bereich der Grünfläche und der Grabenparzelle ist im Jahr 2014 oder 2015 in einer Breite von ca. 3,50m Sand (wahrscheinlich aus Sandsäcken vom Elbhochwasser 2013) eingebracht worden. Dadurch ist die Grabensohle in diesem Bereich verfüllt worden. Die Entwässerungsfunktion der gesamten Mulde ist nicht beeinträchtigt.

 

Einleitend trägt Herr Hesebeck vor, dass dieser Tagesordnungspunkt eigentlich aus drei Teilpunkten besteht: Zum einen der hier beantragte Punkt: "Verfüllung eines Grabens III. Ordnung am Ortseingang Dambeck"; dann geht es um die "Überackerung einer Grabenparzelle" auch in der Nähe der Ortslage Dambeck sowie um die "Beeinträchtigung / Schädigung eines Weges entlang der Rennbahn im Bereich der Gemarkung Pisselberg am Bahndamm".

 

Zunächst trägt er den Sachverhalt bezüglich der Verfüllung des Grabens im Ortseingangsbereich der Ortslage Dambeck vor. Hier ist es so, dass ein Teil des Grabens schon längere Zeit auf einer Breite von ca. 10 bis 12 m verfüllt war, jedoch als Senke nach wie vor sichtbar war. Dieser Bereich konnte allerdings schon seit längerer Zeit befahren und überfahren werden. Dieser Bereich ist neuerlich mit Sand aus den Sandsäcken des Hochwassers 2013 noch etwas erhöht worden, so dass keine Mulde mehr sichtbar ist in diesem Bereich.

Der komplette Bereich ist in den letzten Jahren mehrfach schon in der Politik diskutiert worden, weil hier in dem Bereich erhebliche Bauschuttablagerungen und Maschinenreste und -teile abgestellt worden waren. Das Ordnungsamt der Samtgemeinde ist hier auch tätig geworden und es hat sich der allgemeine Zustand des Bereiches, wenn auch zögerlich, aber deutlich verbessert.

 

Anschließend trägt Rh Krull vor, welche Beweggründe es gegeben hat, diesen Tagesordnungspunkt für die heutige Sitzung zu beantragen. Der komplette Bereich des Ortseinganges war in den letzten Jahren wiederholt mit Bauschutt, Folienresten, Maschinenteilen verschmutzt. Die Situation hat sich durch Einwirken des Ordnungsamtes in der letzten Zeit deutlich verbessert. Für den heutigen Tagesordnungspunkt geht es darum, dass der Graben, der sich zwischen der angrenzenden Ackerfläche und der öffentlichen Verkehrsfläche befindet, auf einer Länge von 10 bis 12 m komplett verfüllt ist, so dass kein Abfluss durch das vorhandene Siel in den vorhandenen tieferen Graben mehr möglich ist.

Nach seiner Auffassung ist dies so nicht hinnehmbar und der Verursacher ist aufzufordern, den Bereich komplett wieder so herzustellen, dass ein Abfluss aus diesem Sackgassengrabenstück  in den vorhandenen tieferen Grabenbereich möglich ist.

 

An den Vortrag schließt sich eine Diskussion innerhalb des Ausschusses um den grundsätzlichen Umgang mit der Thematik an.

 

Sehr kontrovers wird innerhalb des Ausschusses um die Behandlung des gesamten Bereiches diskutiert. Bei dem Bereich handelt es sich um eine ehemalige so genannte Schuttkuhle, in der bis zur Einrichtung der Deponie in Woltersdorf sämtliche Abfälle des Ortes Dambeck und der umliegenden Ortschaften entsorgt wurden.

 

Im Anschluss hieran stellt Rh Krull dar, dass es ihm in seinen Antrag um den jetzt akut verfüllten Bereich zwischen der natürlichen Mulde und dem tiefer gelegenen Graben geht und nicht um den kompletten Bereich der ehemaligen Schuttkuhle.

 

Im Anschluss empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

Im Anschluss an diesen Beschluss legt Herr Hesebeck dar, dass seiner Meinung nach zu diesem Tagesordnungspunkt auch der wie schon zuvor genannte Wegeabschnitt der Rennbahn bei Pisselberg gehört. Er erläutert, dass hier in einem Teilbereich eine komplette Wegefläche beackert worden war; der bewirtschaftende Landwirt aufgefordert war, schon mehrfach diesen Bereich wieder ordnungsgemäß herzustellen. Dies hat er jetzt auch erledigt; jedoch ist auch durch den gleichen Bewirtschafter an der anderen Seite der Rennbahn in Richtung Pisselberg ein Wegeabschnitt als Vorgewende genutzt worden und dieser Wegeabschnitt ist durch diese Nutzung in eine erhebliche Mitleidenschaft gezogen worden.

Auch in diesem Fall ist der verursachende Landwirt aufzufordern, den Teilbereich des Weges wieder ordnungsgemäß herzustellen.

 

Im Anschluss an den Vortrag von Herrn Hesebeck schließt sich im Ausschuss eine sehr lebhafte Diskussion um den grundsätzlichen Umgang mit Verursachern in diesen Fällen an.

 

Es wird im Ausschuss sehr deutliche Kritik daran geäußert, dass der verursachende Landwirt, der auch Mitarbeiter des Bauamtes der Samtgemeinde Elbtalaue ist, so eine Verhaltensweise an den Tag legt. Es werden mögliche Konsequenzen für ihn diskutiert.

Hierbei wird von Herrn Hesebeck jedoch deutlich hervorgestellt, dass es seitens der Samtgemeinde bzw. der Stadt Dannenberg (Elbe) als Eigentümerin der Wegeparzelle in diesem Fall nur möglich ist, privatrechtlich gegen den Verursacher vorzugehen.

 

Nach deutlichen Unmutsbekundungen der Ausschussmitglieder über das Verhalten des Verursachers kommt der Ausschuss zu dem einmütigen Ergebnis, den Verursacher mit Fristsetzung aufzufordern, die Wegeparzelle wieder ordnungsgemäß herzustellen und künftiges Fehlverhalten zu unterlassen. Des Weiteren ist er aufzufordern, den Saatgutnachweis von dem von ihm bereits hergestellten Weg vorzulegen.

 

 


Beschluss:

Der anliegende Grundstückseigentümer, der für die Verfüllung des Grabens / Muldenbereiches verantwortlich ist, wird mit Fristsetzung zum 31.07. 2016 aufgefordert, den Bereich zwischen dem Durchlass zum tiefergelegenen Graben und der natürlichen Mulde wieder ordnungsgemäß herzustellen.