Beschluss: Kenntnis genommen

Dieser Tagesordnungspunkt wird vorgezogen, da er fälschlicherweise als Bericht in der Einladung erschienen ist, jedoch als regulärer Tagesordnungspunkt behandelt werden soll.

 

Nach kurzer Einleitung durch den AV Siemke erteilt dieser Rf Ramn das Wort. Diese erläutert ihren Antrag und geht dabei auf einzelne im Antrag gestellte Fragestellungen ein.

 

Im Anschluss erläutert Herr Hesebeck die Antworten zu den jeweiligen Fragestellungen gemäß der Vorlage.

 

Zu 1. Die Bepflanzung wurde im Jahr 1994 durchgeführt

 

Zu 2. Die Bepflanzung dient als Kompensationsmaßnahme für die Herstellung der Stadtkernumgehungsstraße „Jeetzelallee“, sie wurde auf der Grundlage des Grünordnungsplanes und landschaftspflegerischen  Begleitplanes zur Stadtkernumgehungsstraße durchgeführt. Nach den Vorgaben war eine mehrreihige Hecke mit einem Reihenabstand von 0,75 m zu pflanzen. Laut Pflanzplan waren folgende Pflanzenarten zu verwenden: Weißdorn, Hundsrose, Schlehe, Hartriegel, Hasel, Traubenkirsche, Schneeball, Eberesche.

 

Zu 3. Es wurde keine Bepflanzung entfernt. Die vorhandene Bepflanzung wurde bodengleich runtergesetzt, damit die erforderlichen Arbeiten (freibaggern der Durchlässe und Inlinereinzug) fachgerecht durchgeführt werden können und das notwendige schwere Gerät die nur zurückgeschnittenen Pflanzen nicht zerstört. Die Pflanzen werden wieder auswachsen. Diese Maßnahme dient zwingend durchzuführenden Unterhaltungsmaßnahmen am Entwässerungsgraben. Diese Arbeiten dienen der Sicherstellung der Entwässerung der Bereiche südlich der „Jeetzelallee“ und der „Jeetzelallee“ selbst.

 

Zu 4. Der Forstmulcher wurde für das Schreddern der Erlenstubben (die Erlen sind nicht Teil der Bepflanzung), das Zerkleinern liegengebliebener Äste  und zum Kürzen von zwei Dornbüschen eingesetzt. Der Forstmulcher wurde nur oberirdisch eingesetzt.

 

Zu 5. bis 7.Die vorhandene Bepflanzung wurde in der Vergangenheit lediglich durch Pflegeschnitt der Baumkronen gepflegt.  Bereits im Jahr 2008 wurden zwischen den Einmündungen der Straßen „Werder“ und „An den Ratswiesen“ zur Vorbereitung von seinerzeit zur Sicherstellung des Regenwasserabflusses notwendigen Unterhaltungsarbeiten am Entwässerungsgraben, Rückschnittmaßnahmen in gleicher Weise durchgeführt. Im Jahre 2008 wurde der Entwässerungsgraben im Abschnitt zwischen den Einmündungen der Straßen „Werder“ und „An den Ratswiesen“ ausgebaggert.

 

Die durchgeführten Arbeiten dienen der Vorbereitung der notwendigen Sanierung der 18 Regenwasserdurchlässe in der Jeetzelallee, und der für das Jahr  2017 geplanten Sanierung der Asphaltdecke. Die Regendurchlässe sind durch Verschlammung gegenwärtig tlw. halb verschlossen, sodass das ankommende Wasser nicht abfließen kann und auch eine Sanierung der Rohranlagen so nicht möglich ist. Es ist geplant zeitnah den Entwässerungsgraben zu räumen und die Böschungsbereiche des Grabens künftig von Bewuchs freizuhalten, damit die Entwässerungsanlage nachhaltig und kostengünstig unterhalten werden kann.     

 

Hieran schließt sich eine Diskussion im Ausschuss über die grundsätzliche Situation der Entwässerungsanlage und der Erhaltungsnotwendigkeit, Verpflichtung / der Kompensationsmaßnahme entlang der Jeetzelallee. Hierbei wird vom Ausschussvorsitzenden sehr deutlich vorgetragen, dass die Politik entscheiden muss, wie sie mit dem Bereich umgehen will. Es handelt sich bei diesem Entwässerungssystem um eine Vorflut, die im Eigentum der Stadt Dannenberg (Elbe) sich befindet, die insgesamt 18 Einläufe hat und das komplette Gebiet der Jeetzelallee sowie des angrenzenden bebauten Gebietes und des Gewerbegebietes / nya nordiska / Fachmarktzentrum etc.

Weiterhin führt er aus, dass sich die Politik sehr deutlich Gedanken darüber machen muss, wie zukünftig die Entwässerung der vorgenannten Bereiche gewährleistet sein soll. Wenn die vorhandene Vorflut nicht gepflegt werden soll, ist als Alternative eine Verrohrung der ganzen Entwässerungsanlage in Betracht zu ziehen. Fraglich ist jedoch, ob die Stadt Dannenberg (Elbe) sich diese Maßnahme finanziell leisten kann.

 

An den Vortrag des Ausschussvorsitzenden schließt sich nochmals eine sehr umfangreiche und kontrovers geführte Diskussion über die Unterhaltungspflicht der Kompensationsmaßnahme und auch über die notwendigen Pflegemaßnahmen an der Vorflut und deren Intensität und Intervalle an.

 

Nach dieser ausführlichen Diskussion zieht Rf Ramm ihren Antrag zurück. Der Ausschuss bittet protokollarisch festzuhalten, dass nach den Ausführungen der Verwaltung vom heutigen Tage bei zukünftigen Kompensationsmaßnahmen vorher diese in der Politik vorgestellt und beraten werden.