Sitzung: 19.04.2016 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Kenntnis genommen
Dieser Tagesordnungspunkt wird vorgezogen, da er fälschlicherweise als
Bericht in der Einladung erschienen ist, jedoch als regulärer
Tagesordnungspunkt behandelt werden soll.
Nach kurzer Einleitung durch den AV Siemke erteilt dieser Rf Ramn das
Wort. Diese erläutert ihren Antrag und geht dabei auf einzelne im Antrag
gestellte Fragestellungen ein.
Im Anschluss erläutert Herr Hesebeck die Antworten zu den jeweiligen
Fragestellungen gemäß der Vorlage.
Zu 1. Die
Bepflanzung wurde im Jahr 1994 durchgeführt
Zu 2. Die
Bepflanzung dient als Kompensationsmaßnahme für die Herstellung der
Stadtkernumgehungsstraße „Jeetzelallee“, sie wurde auf der Grundlage des
Grünordnungsplanes und landschaftspflegerischen
Begleitplanes zur Stadtkernumgehungsstraße durchgeführt. Nach den
Vorgaben war eine mehrreihige Hecke mit einem Reihenabstand von 0,75 m zu
pflanzen. Laut Pflanzplan waren folgende Pflanzenarten zu verwenden: Weißdorn,
Hundsrose, Schlehe, Hartriegel, Hasel, Traubenkirsche, Schneeball, Eberesche.
Zu 3. Es wurde
keine Bepflanzung entfernt. Die vorhandene Bepflanzung wurde bodengleich
runtergesetzt, damit die erforderlichen Arbeiten (freibaggern der Durchlässe
und Inlinereinzug) fachgerecht durchgeführt werden können und das notwendige
schwere Gerät die nur zurückgeschnittenen Pflanzen nicht zerstört. Die Pflanzen
werden wieder auswachsen. Diese Maßnahme dient zwingend durchzuführenden
Unterhaltungsmaßnahmen am Entwässerungsgraben. Diese Arbeiten dienen der
Sicherstellung der Entwässerung der Bereiche südlich der „Jeetzelallee“ und der
„Jeetzelallee“ selbst.
Zu 4. Der
Forstmulcher wurde für das Schreddern der Erlenstubben (die Erlen sind nicht
Teil der Bepflanzung), das Zerkleinern liegengebliebener Äste und zum Kürzen von zwei Dornbüschen
eingesetzt. Der Forstmulcher wurde nur oberirdisch eingesetzt.
Zu 5. bis 7.Die
vorhandene Bepflanzung wurde in der Vergangenheit lediglich durch Pflegeschnitt
der Baumkronen gepflegt. Bereits im Jahr
2008 wurden zwischen den Einmündungen der Straßen „Werder“ und „An den
Ratswiesen“ zur Vorbereitung von seinerzeit zur Sicherstellung des Regenwasserabflusses
notwendigen Unterhaltungsarbeiten am Entwässerungsgraben, Rückschnittmaßnahmen
in gleicher Weise durchgeführt. Im Jahre 2008 wurde der Entwässerungsgraben im
Abschnitt zwischen den Einmündungen der Straßen „Werder“ und „An den
Ratswiesen“ ausgebaggert.
Die durchgeführten
Arbeiten dienen der Vorbereitung der notwendigen Sanierung der 18
Regenwasserdurchlässe in der Jeetzelallee, und der für das Jahr 2017 geplanten Sanierung der Asphaltdecke.
Die Regendurchlässe sind durch Verschlammung gegenwärtig tlw. halb
verschlossen, sodass das ankommende Wasser nicht abfließen kann und auch eine
Sanierung der Rohranlagen so nicht möglich ist. Es ist geplant zeitnah den
Entwässerungsgraben zu räumen und die Böschungsbereiche des Grabens künftig von
Bewuchs freizuhalten, damit die Entwässerungsanlage nachhaltig und
kostengünstig unterhalten werden kann.
Hieran schließt
sich eine Diskussion im Ausschuss über die grundsätzliche Situation der
Entwässerungsanlage und der Erhaltungsnotwendigkeit, Verpflichtung / der
Kompensationsmaßnahme entlang der Jeetzelallee. Hierbei wird vom
Ausschussvorsitzenden sehr deutlich vorgetragen, dass die Politik entscheiden
muss, wie sie mit dem Bereich umgehen will. Es handelt sich bei diesem
Entwässerungssystem um eine Vorflut, die im Eigentum der Stadt Dannenberg (Elbe)
sich befindet, die insgesamt 18 Einläufe hat und das komplette Gebiet der
Jeetzelallee sowie des angrenzenden bebauten Gebietes und des Gewerbegebietes /
nya nordiska / Fachmarktzentrum etc.
Weiterhin führt er
aus, dass sich die Politik sehr deutlich Gedanken darüber machen muss, wie
zukünftig die Entwässerung der vorgenannten Bereiche gewährleistet sein soll.
Wenn die vorhandene Vorflut nicht gepflegt werden soll, ist als Alternative
eine Verrohrung der ganzen Entwässerungsanlage in Betracht zu ziehen. Fraglich
ist jedoch, ob die Stadt Dannenberg (Elbe) sich diese Maßnahme finanziell
leisten kann.
An den Vortrag des
Ausschussvorsitzenden schließt sich nochmals eine sehr umfangreiche und
kontrovers geführte Diskussion über die Unterhaltungspflicht der
Kompensationsmaßnahme und auch über die notwendigen Pflegemaßnahmen an der
Vorflut und deren Intensität und Intervalle an.
Nach dieser
ausführlichen Diskussion zieht Rf Ramm ihren Antrag zurück. Der Ausschuss
bittet protokollarisch festzuhalten, dass nach den Ausführungen der Verwaltung
vom heutigen Tage bei zukünftigen Kompensationsmaßnahmen vorher diese in der
Politik vorgestellt und beraten werden.