Sitzung: 26.04.2016 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 3
Vorlage: 30/0710/2016
Rf Ramm erläutert
den Antrag, mit dem der Versuch unternommen wird, zu einer größeren
Zufriedenheit, auch im Hinblick auf die Erreichbarkeit von famila zu gelangen.
Dies sei auch vom Verkehrsplaner so empfohlen worden. Die prognostizierten
Zahlen seien anhand von Verkehrszählungen zu überprüfen.
Sie räumt ein,
grundsätzlich eine beidseitige Öffnung der Straße zu befürworten, sieht es aber
als sinnvoll an, hierzu zunächst die Entwicklung des Schulzentrums abzuwarten.
Rh Herzog weist auf
die Gefahr einer gesteigerten Unfallhäufung an den potentiellen Ausfahrtstraßen
Lindenweg und Jeetzelallee, die bereits jetzt als Unfallschwerpunkte
Hauptargumente für den Verkehrsentwicklungsplan geliefert hätten.
Konsequenterweise müsse mit den
Querdeichansiedlungen die Riemannstraße beidseitig geöffnet werden, was
zu einer Straßenquerung führe, die in Bezug auf den Gotenweg als äußerst
negativ bewertet worden sei.
Er mahnt weiter,
die Folgekosten zu ermitteln und zu betrachten.
Diese werden von
StDir Meyer auf ca. 1.000 € geschätzt.
Nach kurzer
weiterer Diskussion und der Zusammenfassung aller Ergänzungen nebst
Bevollmächtigung des Verwaltungsausschusses, eine kurzfristige Beendigung des
Versuchs beschließen zu können, fasst der Rat folgenden
Beschluss:
Die Riemannstraße
wird versuchsweise zugunsten des stadteinwärts fließenden Verkehrs geöffnet.
Dazu wird die Einbahnregelung im Bereich der Verengung in umgekehrter Richtung
festgelegt. Die Maßnahme wird zunächst zeitlich begrenzt, ab Ende der
Sommerferien bis zum Jahresende erprobt. Sie gilt für PKW bis zu 2,8 t.
LKW und
Zulieferverkehr sind von der Einfahrt ausgenommen.
Während und nach dieser Erprobungszeit wird die Verkehrszählanlage in dem
genannten Bereich aufgestellt, um belastbare Erkenntnisse über die Auswirkung
der Veränderung auf den stadteinwärtigen Verkehr zu erhalten. Auch an den
Ausfahrtstraßen Lindenweg und Jeetzelallee werden Verkehrszählungen
durchgeführt.
Es wird sichergestellt, dass in der lokalen Presse vorab über diese Maßnahme
informiert wird.
Der Rat
bevollmächtigt den Verwaltungsausschuss diese Entscheidung nötigenfalls
kurzfristig rückgängig zu machen, wenn sich negative Auswirkungen zeigen.