Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 3

Rf Ramm erläutert den Antrag, mit dem der Versuch unternommen wird, zu einer größeren Zufriedenheit, auch im Hinblick auf die Erreichbarkeit von famila zu gelangen. Dies sei auch vom Verkehrsplaner so empfohlen worden. Die prognostizierten Zahlen seien anhand von Verkehrszählungen zu überprüfen.

Sie räumt ein, grundsätzlich eine beidseitige Öffnung der Straße zu befürworten, sieht es aber als sinnvoll an, hierzu zunächst die Entwicklung des Schulzentrums abzuwarten.

Rh Herzog weist auf die Gefahr einer gesteigerten Unfallhäufung an den potentiellen Ausfahrtstraßen Lindenweg und Jeetzelallee, die bereits jetzt als Unfallschwerpunkte Hauptargumente für den Verkehrsentwicklungsplan geliefert hätten. Konsequenterweise müsse mit den  Querdeichansiedlungen die Riemannstraße beidseitig geöffnet werden, was zu einer Straßenquerung führe, die in Bezug auf den Gotenweg als äußerst negativ bewertet worden sei.

Er mahnt weiter, die Folgekosten zu ermitteln und zu betrachten.

Diese werden von StDir Meyer auf ca. 1.000 € geschätzt.

 

Nach kurzer weiterer Diskussion und der Zusammenfassung aller Ergänzungen nebst Bevollmächtigung des Verwaltungsausschusses, eine kurzfristige Beendigung des Versuchs beschließen zu können, fasst der Rat folgenden

 


Beschluss:

Die Riemannstraße wird versuchsweise zugunsten des stadteinwärts fließenden Verkehrs geöffnet. Dazu wird die Einbahnregelung im Bereich der Verengung in umgekehrter Richtung festgelegt. Die Maßnahme wird zunächst zeitlich begrenzt, ab Ende der Sommerferien bis zum Jahresende erprobt. Sie gilt für PKW bis zu 2,8 t.

LKW und Zulieferverkehr sind von der Einfahrt ausgenommen.
Während und nach dieser Erprobungszeit wird die Verkehrszählanlage in dem genannten Bereich aufgestellt, um belastbare Erkenntnisse über die Auswirkung der Veränderung auf den stadteinwärtigen Verkehr zu erhalten. Auch an den Ausfahrtstraßen Lindenweg und Jeetzelallee werden Verkehrszählungen durchgeführt.
Es wird sichergestellt, dass in der lokalen Presse vorab über diese Maßnahme informiert wird.

Der Rat bevollmächtigt den Verwaltungsausschuss diese Entscheidung nötigenfalls kurzfristig rückgängig zu machen, wenn sich negative Auswirkungen zeigen.