Sitzung: 26.04.2016 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20
Vorlage: 30/0679/2016
Rh
Siemke kehrt in die Sitzung zurück.
Her Hesebeck erläutert zum
Sachverhalt, die Notwendigkeit des Breitbandausbaus sei lange bekannt. Die
momentane Abdeckung von 40 % und einer Geschwindigkeit von 30 Mbit/sec. sei
bekanntermaßen unzureichend.
Diese Breitbandunterversorgung
soll auf 94,4 % der Kreisfläche des Landkreises Lüchow- Dannenberg - soweit
noch nicht vorhanden - durch den Ausbau einer bedarfsgerechten, nachhaltigen,
flächendeckenden und ausbaufähigen kabelgebundenen Next Generation Access
(NGA)-Breitbandversorgung beseitigt werden. Hierbei soll der Erhalt der
Zukunftsfähigkeit des Netzes im Hinblick auf einen eventuell späteren
FttH-Ausbau („Fibre to the Home“) berücksichtigt werden. Die Struktur soll es
problemlos ermöglichen, an den gebauten Strecken den Bürgern einen
individuellen Glasfaseranschluss bei Bedarf anzubieten.
Zur Erreichung des
vorbezeichneten Ausbauziels plant der Landkreis Lüchow- Dannenberg den Ausbau
einer passiven NGA-Netzinfrastruktur, welche im Eigentum der öffentlichen Hand stehen soll.
Eigentümerin der passiven Infrastruktur soll hierbei eine GmbH sein, deren
Anteile von der Öffentlichen Hand gehalten werden. Diese Gesellschaft ist vom
Landkreis Lüchow-Dannenberg noch zu errichten.
Demnach soll der Landkreis damit
betraut sein, sämtliche erforderlichen Schritte zur Errichtung einer
sogenannten „Dark-Fibre-Infrastruktur“ – wie insbesondere die Verlegung von
Leerrohren sowie die Ausstattung derselben mit Glasfaserkabeln, die Errichtung
von Schächten, die Realisierung der Stromzuführung und das Aufstellen von
Schaltschränken – zu koordinieren, zu überwachen und die erforderliche
Finanzierung zu erzielen.
Die sodann fertig gestellte
passive Breitbandinfrastruktur soll nachfolgend im Wege der
Verpachtung/Konzessionierung an einen oder mehrere Netzbetreiber gegen Zahlung
eines Nutzungsentgelts für einen längeren Zeitraum – beispielsweise zwanzig
Jahre – überlassen werden. Die für die Nutzung der Netzinfrastruktur seitens
der Netzbetreiber zu entrichtenden Nutzungsentgelte sollen die Investitions-
und Finanzierungskosten langfristig möglichst adäquat abdecken.
Nach bisherigen ersten Studien
sind für einen kreisweiten NGA-FttB-Netzausbau voraussichtlich Investitionen in
Höhe von rund EUR 32.000.000,00 erforderlich.
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg beabsichtigt, für die Durchführung
des Programms im Rahmen der aktuellen Förderung des Breibandausbaus durch den
Bund und das Land Niedersachsen Fördermittel zu beantragen und so einen
erheblichen Teil der Baumaßnahmen zu finanzieren. Der Umfang der Förderung mit
Bundes- und Landesmitteln ist derzeit nicht zu spezifizieren. Die nach
aktuellem Stand zu erzielende maximale Fördersumme beträgt insgesamt rund EUR
20 Millionen. In welchem Umfang das Projekt im Landkreis Lüchow-Dannenberg
tatsächlich gefördert werden wird, bleibt dem durchzuführenden Antragsverfahren
auf Bereitstellung von Fördermitteln vorbehalten. Die darüber hinausgehenden
Kosten des Netzausbaus sind vom Landkreis zu finanzieren.
Obwohl die Aufgabe des
Breitband-Infrastruktur-Ausbaus den jeweiligen Kommunen im Rahmen der
kommunalen Selbstverwaltung gemäß §§ 4, 5 NKomVG und Art. 28 II GG zugeordnet
ist, hält der Landkreis Lüchow-Dannenberg die Durchführung des Breitbandausbaus
auf Kreisebene aufgrund seines sowohl überregionalen Charakters, als auch
seiner erheblichen wirtschaftlichen Bedeutung für die praktikabelste,
effektivste und wirtschaftlichste Lösung. Ein Ausbau in den Gemeinden in
Eigenverantwortung ist gegenüber dem
Ausbau eines größeren Gebiets in einer gebündelten Verantwortung die wirtschaftlichere
Lösung mit in Summe geringeren Kosten.
Aufgrund der vorangestellten
Erwägungen besteht die Erforderlichkeit, die Aufgabe der Durchführung des
Breitbandausbaus auf den Landkreis Lüchow-Dannenberg zu übertragen.
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg
wird die Gemeinden im Projektverlauf aktiv beteiligen und informieren. Zu
diesem Zweck soll ein Lenkungskreis unter Beteiligung der Kreisverwaltung sowie
der Samtgemeinden gebildet werden, der das Projekt begleitet. Die Samtgemeinden
vertreten hierin die Interessen ihrer zugehörigen Gemeinden.
Gleichzeitig stimmt die Stadt
zu, dass das o.g. Breitbandnetz unter Inanspruchnahme von öffentlichen Flächen
der Stadt (wie Straßen- und
Wegeseitenränder) nach Maßgabe der noch zu erstellenden genauen
Ausbauplanungen erfolgt. Kostenforderungen hierfür werden von der Stadt nicht
erhoben. Die in Anspruch genommenen Flächen sind ordentlich wieder
herzurichten. Nach Abschluss ist der Stadt ein Trassenplan auszuhändigen, aus
dem Details der Verlegung erkennbar werden.
Mit den angrenzenden
Landkreisen, so Herr Hesebeck, sind Kooperationsbemühungen angestrebt.
Aus den
vorgenannten Erwägungen wird empfohlen, dem Beschlussantrag zuzustimmen.
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) fasst folgenden
Beschlussvorschlag:
Der Rat
der Stadt beschließt, die Aufgabe des flächendeckenden
Breitband-Infrastruktur-Ausbaus in seinem Stadtgebiet auf den Landkreis
Lüchow-Dannenberg zu übertragen und sich
im Rahmen des einzurichtenden Lenkungskreises über die Samtgemeinde Elbtalaue
vertreten zu lassen und somit in die Umsetzung des Projekts Breitbandausbau
einzubringen. Dieser Beschluss ergeht unter dem Vorbehalt, dass die jetzige
Breitband-Initiative des Landkreises unter Inanspruchnahme von Bundesmitteln
und Mitteln aus der Landes-Breitbandinitiative vom Landkreis erfolgreich eingeleitet
werden kann. Zwischenbilanz dazu ist zu ziehen zum 31.12.2016.