Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 4, Enthaltungen: 1

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat am 19.05.2015 beschlossen ein Änderungs- bzw. Aufstellungsverfahren für die Bauleitplanung im Bereich Mühlentor / Querdeich durchzuführen. (Sachverhalt siehe Vorlage 30/0156/2015 und 30/0160/2015)

Für den Bereich ist es u.a. vorgesehen Flächen für großflächigen Einzelhandel auszuweisen.

Parallel zu dieser Bauleitplanung ist ein Abweichungsverfahren von den Zielen des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) des Landkreises Lüchow-Dannenberg einzuleiten..

In Hinblick auf den positiven Ausgang des Abweichungsverfahrens ist es notwendig, dass sich der Gesamtanteil der ausgewiesenen Verkaufsflächen für großflächigen Einzelhandel in der Stadt Dannenberg nicht vermehrt.

Der Bereich des EDEKA-Marktes im Develangring ist als Kerngebietsfläche (MK)  im Bebauungsplan „4 b Develang-Neufassung mit Teilaufhebung“ festgesetzt. In Kerngebieten ist eine Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben grundsätzlich zulässig, sodass für diese Fläche eine Umwandlung in ein Mischgebiet (MI) vorgesehen ist.

Mit der Festsetzung MI ist, bei einer späteren Umnutzung der Immobilie, großflächiger Einzelhandel ausgeschlossen.

 

StDir Meyer erinnert daran, dass dieser Beschluss zunächst vertagt worden war. Um nun nach Abschluss der städtebaulichen Verträge das notwendige Zielabweichungsverfahren einleiten zu können, ist dieser Beschluss zwingend erforderlich, so dass er nun erneut zur Beschlussfassung vorliegt.

 

Ohne weitere Beratung fasst der Rat folgenden:

 

 


Beschluss:

Das Änderungsverfahren für die 7. Änderung des Bebauungsplans „4 b Develang-Neufassung mit Teilaufhebung" wird für den Bereich des Plangebietes eingeleitet.