Sitzung: 26.04.2016 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 4, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0375/2015
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) hat am 19.05.2015 beschlossen ein Änderungs- bzw.
Aufstellungsverfahren für die Bauleitplanung im Bereich Mühlentor / Querdeich
durchzuführen. (Sachverhalt siehe Vorlage 30/0156/2015 und 30/0160/2015)
Für den Bereich ist
es u.a. vorgesehen Flächen für großflächigen Einzelhandel auszuweisen.
Parallel zu dieser
Bauleitplanung ist ein Abweichungsverfahren von den Zielen des Regionalen
Raumordnungsprogramms (RROP) des Landkreises Lüchow-Dannenberg einzuleiten..
In Hinblick auf den
positiven Ausgang des Abweichungsverfahrens ist es notwendig, dass sich der
Gesamtanteil der ausgewiesenen Verkaufsflächen für großflächigen Einzelhandel
in der Stadt Dannenberg nicht vermehrt.
Der Bereich des
EDEKA-Marktes im Develangring ist als Kerngebietsfläche (MK) im Bebauungsplan „4 b Develang-Neufassung mit Teilaufhebung“ festgesetzt. In Kerngebieten ist eine
Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben grundsätzlich zulässig,
sodass für diese Fläche eine Umwandlung in ein Mischgebiet (MI) vorgesehen ist.
Mit der Festsetzung
MI ist, bei einer späteren Umnutzung der Immobilie, großflächiger Einzelhandel
ausgeschlossen.
StDir Meyer
erinnert daran, dass dieser Beschluss zunächst vertagt worden war. Um nun nach
Abschluss der städtebaulichen Verträge das notwendige Zielabweichungsverfahren
einleiten zu können, ist dieser Beschluss zwingend erforderlich, so dass er nun
erneut zur Beschlussfassung vorliegt.
Ohne weitere
Beratung fasst der Rat folgenden:
Beschluss:
Das
Änderungsverfahren für die 7. Änderung des Bebauungsplans „4 b Develang-Neufassung mit
Teilaufhebung" wird für den Bereich des Plangebietes eingeleitet.