Beschlüsse des VA vom 17.03.16

1. Projekt der Ländlichen Erwachsenenbildung (LEB); Weiterführung der Deutschkurse für Asylbewerber in Dannenberg (Elbe)

Beschluss:

Die Stadt Dannenberg (Elbe) unterstützt das Projekt der Ländlichen Erwachsenenbildung (LEB) „Deutschkurse für Asylbewerber in Dannenberg“. Die Stadt Dannenberg (Elbe) gewährt für 2 Kurse im Zeitraum vom 01.05.2016 bis 30.04.2017 eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 7.920,00 Euro

 

2. Leitprojekt "Innenentwicklung der Metropolregion Hamburg"; 4. Fachwerkstatt in Dannenberg (Elbe)

04/0625/2016

Beschluss:

In der Stadt Dannenberg (Elbe) findet am 12. Mai 2016 die 4. Fachwerkstatt des Leitprojektes "Innenstadt " der Metropolregion Hamburg statt.

 

3. Kartoffelstippe 2016; Verfahren zur Bestimmung der zu ehrenden Bürgerinnen und Bürger

Beschluss:

Die Mandatsträger schlagen der Verwaltung bis Anfang September diesen Jahres verdiente Bürgerinnen und Bürger vor, die im Rahmen der Kartoffelstippe für eine Ehrung in Betracht kommen. Der Verwaltungsausschuss entscheidet im September auf Basis dieser Vorschläge, welche Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Kartoffelstippe geehrt werden.

 

 

Beschlüsse des VA vom 21.04.16

1. Freie Bühne Wendland; Antrag auf Förderung

Beschluss:

Der Freien Bühne Wendland wird für ihre Theaterproduktion „Heimatlos“ ein Zuschuss in Höhe von 1.000,- € gezahlt.

 

2. Sperrung der Zufahrt der Straße zum Sandberg für den  Busverkehr (Antrag der SPD Fraktion)

Beschluss:

Auf der Gemeindestraße Fl. 7, Flurstück: 122/1 der Gemarkung Penkefitz, von der Kreisstraße 36 entlang des Sportplatzes/ Feuerwehrgerätehaus  in Richtung Sandberg, wird das Verkehrszeichen 208 (Verbot für Busse) aufgestellt. An die Samtgemeinde Elbtalaue wird der erforderliche Antrag zur Ausstellung einer entsprechenden Verkehrsbehördlichen Genehmigung gestellt..

 

 

3. Sondernutzung für den Adolfsplatz in der Stadt Dannenberg (Elbe)

Beschluss:

Dem Antrag des Famila-Handelsmarktes für die Nutzung der kompletten Fläche des Adolfsplatzes wird grundsätzlich zugestimmt.

Da der vorliegende Antrag auf Sondernutzung ausschließlich nach den Vorschriften des Niedersächsischen Straßengesetzes zu beurteilen ist, müsste aufgrund des Fehlens von rechtlich relevanten Versagungsgründen der Antrag genehmigt werden.

Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass ein zeitgleich stattfindender Weihnachtsmarkt vor der Kirche dann in seinem Bestand gefährdet wäre. Die Verwaltung sollte daher mit dem Antragsteller zeitnah ein Gespräch mit dem Ziel  führen, dass der beantragte Weihnachtsmarkt auf dem Adolfplatz vom traditionellen Weihnachtsmarkt zeitlich getrennt wird.