Sitzung: 26.04.2016 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschlüsse des VA vom 17.03.16
1. Projekt der Ländlichen Erwachsenenbildung (LEB);
Weiterführung der Deutschkurse für Asylbewerber in Dannenberg (Elbe)
Beschluss:
Die Stadt Dannenberg (Elbe)
unterstützt das Projekt der Ländlichen Erwachsenenbildung (LEB) „Deutschkurse
für Asylbewerber in Dannenberg“. Die Stadt Dannenberg (Elbe) gewährt für 2
Kurse im Zeitraum vom 01.05.2016 bis 30.04.2017 eine finanzielle Unterstützung
in Höhe von 7.920,00 Euro
2. Leitprojekt "Innenentwicklung der
Metropolregion Hamburg"; 4. Fachwerkstatt in Dannenberg (Elbe)
04/0625/2016
Beschluss:
In der Stadt Dannenberg
(Elbe) findet am 12. Mai 2016 die 4. Fachwerkstatt des Leitprojektes
"Innenstadt " der Metropolregion Hamburg statt.
3. Kartoffelstippe 2016; Verfahren zur Bestimmung der
zu ehrenden Bürgerinnen und Bürger
Beschluss:
Die Mandatsträger schlagen
der Verwaltung bis Anfang September diesen Jahres verdiente Bürgerinnen und
Bürger vor, die im Rahmen der Kartoffelstippe für eine Ehrung in Betracht
kommen. Der Verwaltungsausschuss entscheidet im September auf Basis dieser
Vorschläge, welche Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Kartoffelstippe geehrt
werden.
Beschlüsse des VA vom 21.04.16
1. Freie Bühne Wendland; Antrag auf Förderung
Beschluss:
Der Freien Bühne Wendland
wird für ihre Theaterproduktion „Heimatlos“ ein Zuschuss in Höhe von 1.000,- €
gezahlt.
2. Sperrung der Zufahrt der Straße zum Sandberg für
den Busverkehr (Antrag der SPD Fraktion)
Beschluss:
Auf der Gemeindestraße Fl.
7, Flurstück: 122/1 der Gemarkung Penkefitz, von der Kreisstraße 36 entlang des
Sportplatzes/ Feuerwehrgerätehaus in
Richtung Sandberg, wird das Verkehrszeichen 208 (Verbot für Busse) aufgestellt.
An die Samtgemeinde Elbtalaue wird der erforderliche Antrag zur Ausstellung
einer entsprechenden Verkehrsbehördlichen Genehmigung gestellt..
3. Sondernutzung für den Adolfsplatz in der Stadt
Dannenberg (Elbe)
Beschluss:
Dem Antrag des
Famila-Handelsmarktes für die Nutzung der kompletten Fläche des Adolfsplatzes
wird grundsätzlich zugestimmt.
Da der vorliegende Antrag
auf Sondernutzung ausschließlich nach den Vorschriften des Niedersächsischen
Straßengesetzes zu beurteilen ist, müsste aufgrund des Fehlens von rechtlich
relevanten Versagungsgründen der Antrag genehmigt werden.
Es ist jedoch zu
berücksichtigen, dass ein zeitgleich stattfindender Weihnachtsmarkt vor der
Kirche dann in seinem Bestand gefährdet wäre. Die Verwaltung sollte daher mit
dem Antragsteller zeitnah ein Gespräch mit dem Ziel führen, dass der beantragte Weihnachtsmarkt
auf dem Adolfplatz vom traditionellen Weihnachtsmarkt zeitlich getrennt wird.