Sitzung: 25.04.2016 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/0719/2016
Der
Landkreis Lüchow-Dannenberg beabsichtigt den flächendeckenden Auf- bzw. Ausbau
von Zugangsnetzen der nächsten Generation (Next Generation Access – NGA) im
Kreisgebiet mit Internetgeschwindigkeiten mindestens 50 Mbit/s im Download bis
Ende 2018.
Für viele Haushalte sowie kleine
und mittelständische Unternehmen ist Internet mit sehr hohen Bandbreiten und Möglichkeiten
interoperabler Anwendungen derzeit nicht verfügbar. Den wachsenden
Anforderungen an eine Internetversorgung mit steigenden Datenvolumina ist daher
zügig Rechnung zu tragen.
Nach Auswertung der bestehenden
Breitbandinfrastrukturen und Ausbauankündigungen der Netzbetreiber aus der
Markterkundung ergibt sich vor Ausbau der Breitbandinfrastruktur für den
Landkreis Lüchow-Dannenberg eine Versorgungsquote (mind. 30 Mbit/s) von 41,3 %.
Die verfügbaren Bandbreiten im
Landkreis Lüchow-Dannenberg liegen nach aktuellem Kenntnisstand in weiten
Teilen deutlich unterhalb von 30 MBit/s im Downstream. Diese
Breitbandunterversorgung soll auf 94,4 % der Kreisfläche des Landkreises
Lüchow- Dannenberg - soweit noch nicht vorhanden - durch den Ausbau einer
bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen
kabelgebundenen Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung beseitigt
werden. Hierbei soll der Erhalt der Zukunftsfähigkeit des Netzes im Hinblick
auf einen eventuell späteren FttH-Ausbau („Fibre to the Home“) berücksichtigt
werden. Die Struktur soll es problemlos ermöglichen, an den gebauten Strecken
den Bürgern einen individuellen Glasfaseranschluss bei Bedarf anzubieten.
Zur Erreichung des
vorbezeichneten Ausbauziels plant der Landkreis Lüchow- Dannenberg den Ausbau
einer passiven NGA-Netzinfrastruktur, welche im Eigentum der öffentlichen Hand stehen soll.
Eigentümerin der passiven Infrastruktur soll hierbei eine GmbH sein, deren
Anteile von der Öffentlichen Hand gehalten werden. Diese Gesellschaft ist vom
Landkreis Lüchow-Dannenberg noch zu errichten.
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg
soll für das Kreisgebiet mit der Planung und Errichtung einer kreisweiten
passiven Breitbandinfrastruktur beauftragt werden. Demnach soll der Landkreis
damit betraut sein, sämtliche erforderlichen Schritte zur Errichtung einer
sogenannten „Dark-Fibre-Infrastruktur“ – wie insbesondere die Verlegung von
Leerrohren sowie die Ausstattung derselben mit Glasfaserkabeln, die Errichtung
von Schächten, die Realisierung der Stromzuführung und das Aufstellen von
Schaltschränken – zu koordinieren, zu überwachen und die erforderliche
Finanzierung zu erzielen.
Die sodann fertig gestellte
passive Breitbandinfrastruktur soll nachfolgend im Wege der
Verpachtung/Konzessionierung an einen oder mehrere Netzbetreiber gegen Zahlung
eines Nutzungsentgelts für einen längeren Zeitraum – beispielsweise zwanzig
Jahre – überlassen werden. Die für die Nutzung der Netzinfrastruktur seitens
der Netzbetreiber zu entrichtenden Nutzungsentgelte sollen die Investitions-
und Finanzierungskosten langfristig möglichst adäquat abdecken.
Nach bisherigen ersten Studien
sind für einen kreisweiten NGA-FttB-Netzausbau voraussichtlich Investitionen in
Höhe von rund EUR 32.000.000,00 erforderlich.
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg beabsichtigt, für die Durchführung
des Programms im Rahmen der aktuellen Förderung des Breibandausbaus durch den
Bund und das Land Niedersachsen Fördermittel zu beantragen und so einen
erheblichen Teil der Baumaßnahmen zu finanzieren. Der Umfang der Förderung mit
Bundes- und Landesmitteln ist derzeit nicht zu spezifizieren. Die nach
aktuellem Stand zu erzielende maximale Fördersumme beträgt insgesamt rund EUR
20 Millionen. In welchem Umfang das Projekt im Landkreis Lüchow-Dannenberg tatsächlich
gefördert werden wird, bleibt dem durchzuführenden Antragsverfahren auf
Bereitstellung von Fördermitteln vorbehalten. Die darüber hinausgehenden Kosten
des Netzausbaus sind vom Landkreis zu finanzieren.
Obwohl die Aufgabe des
Breitband-Infrastruktur-Ausbaus den jeweiligen Kommunen im Rahmen der
kommunalen Selbstverwaltung gemäß §§ 4, 5 NKomVG und Art. 28 II GG zugeordnet
ist, hält der Landkreis Lüchow-Dannenberg die Durchführung des Breitbandausbaus
auf Kreisebene aufgrund seines sowohl überregionalen Charakters, als auch
seiner erheblichen wirtschaftlichen Bedeutung für die praktikabelste,
effektivste und wirtschaftlichste Lösung. Ein Ausbau in den Gemeinden in
Eigenverantwortung ist gegenüber dem
Ausbau eines größeren Gebiets in einer gebündelten Verantwortung die
wirtschaftlichere Lösung mit in Summe geringeren Kosten.
Aufgrund der vorangestellten
Erwägungen besteht die Erforderlichkeit, die Aufgabe der Durchführung des
Breitbandausbaus auf den Landkreis Lüchow-Dannenberg zu übertragen.
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg
wird die Gemeinden im Projektverlauf aktiv beteiligen und informieren. Zu
diesem Zweck soll ein Lenkungskreis unter Beteiligung der Kreisverwaltung sowie
der Samtgemeinden gebildet werden, der das Projekt begleitet. Die Samtgemeinden
vertreten hierin die Interessen ihrer zugehörigen Gemeinden.
Gleichzeitig stimmt die Gemeinde
zu, dass das o.g. Breitbandnetz unter Inanspruchnahme von öffentlichen Flächen
der Gemeinde (wie Straßen- und
Wegeseitenränder) nach Maßgabe der noch zu erstellenden genauen
Ausbauplanungen erfolgt. Kostenforderungen hierfür werden von der Gemeinde
nicht erhoben. Die in Anspruch genommenen Flächen sind ordentlich wieder
herzurichten. Nach Abschluss ist der Gemeinde ein Trassenplan auszuhändigen,
aus dem Details der Verlegung erkennbar werden.
Aus den
vorgenannten Erwägungen wird empfohlen, dem Beschlussantrag zuzustimmen.
Ohne
Aussprache fasst der rat der Gemeinde folgenden
Beschluss:
Der Rat
der Gemeinde beschließt, die Aufgabe des flächendeckenden
Breitband-Infrastruktur-Ausbaus in seinem Gemeindegebiet auf den Landkreis Lüchow-Dannenberg
zu übertragen und sich im Rahmen des
einzurichtenden Lenkungskreises über die Samtgemeinde Elbtalaue vertreten zu
lassen und somit in die Umsetzung des Projekts Breitbandausbau einzubringen.
Dieser Beschluss ergeht unter dem Vorbehalt, dass die jetzige
Breitband-Initiative des Landkreises unter Inanspruchnahme von Bundesmitteln
und Mitteln aus der Landes-Breitbandinitiative vom Landkreis erfolgreich
eingeleitet werden kann. Zwischenbilanz dazu ist zu ziehen zum 31.12.2016.