Sitzung: 25.04.2016 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: 31/0695/2016
Herr Köthke, bzw.
sein Vater haben das Fischereirecht seit 1968 inne. Der bestehende Pachtvertrag
lief bis zum Jahre 2008 und verlängerte sich seit dem um jeweils ein weiteres
Jahr. Die Höhe der Pacht betrug bisher 1.175,97
€. Mit Schreiben vom 2.2.2015 wurde Herrn Köthke die Pacht
fristgerecht zum 30.4.2016 gekündigt.
Es erfolgte eine
Ausschreibung in der Elbe Jeetzel-Zeitung. Bis zum Ende der Angebotsfrist ging
lediglich ein Angebot, nämlich das von Herrn Köthke ein. Da die Gemeinde dem
Pächter die Ausgabe von Angelscheinen nicht erlauben wollte, bot Herr
Köthke lediglich eine Pacht in Höhe von 750,00 €.
Nachverhandlungen
führten zum Ergebnis, dass Herr Köthke nicht bereit war, sein Pachtangebot ohne Verkauf von Angelscheinen
zu erhöhen. Jedoch sei er bereit, sein Angebot auf 1.300,00 € zu erhöhen, wenn man ihm weiterhin den Verkauf von
Angelscheinen erlauben würde.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Das Fischereirecht
in der Elbe von Stromkilometer 494 – 487,9 wird an Herrn Christian Köthke,
Ringstr. 8, 29475 Gorleben für 12 Jahre ab dem 1.5.2016 verpachtet. Der Pachtpreis
beträgt:
a) 750,00 € ohne Verkauf von
Angelscheinen
b) 1.300,00 € mit Verkauf von
Angelscheinen
Bgm Deegen
erläutert den Sachverhalt. Sie erwähnt, dass sie in einem heutigen Telefonat
mit Herrn Köthke nochmals nachverhandelt hat. Herr Köthke ist bereit nunmehr
sogar 1.400 € Pacht zu zahlen, wenn ihm der Verkauf von Angelscheinen erlaubt
wird. Dieser hatte wiederum erwähnt, dass er mehr nicht zahlen könne, da es
ohnehin schwierig ist für diesem Teil der Elbe entsprechende Angelscheine zu
verkaufen, da die Zugänglichkeit nicht an allen Stellen möglich und geeignet
ist. Im Fall, dass die Gemeinde den Pachtpreis annimmt, möchte er dann die
Pachtzeit auf 6 Jahre beschränken. Danach kann erneut verhandelt werden.
Herr Köthke gab an,
dass er beim Verkauf von Angelscheinen die Mehrwehrsteuer in Höhe von 19 %
abführen müsse, zusätzlich hat er für diese Angelegenheit 2 Leute beschäftigt,
die bezahlt werden müssen. Auch aus diesem Grund ist eine höhere Pachtzahlung
nicht möglich. Nach eigenen Angaben erzielt er mit dem Verkauf von
Angelscheinen einen Umsatz von ca. 1.000 € pro Jahr.
Rh Buttnop
befürwortet die Verpachtung an Herrn Köthke. Dieser sei über Jahre hinweg
bekannt und sehr seriös. Auch eine Verpachtung für die Dauer von 6 Jahren
sollte akzeptiert werden.
Dem Vorschlag
schließt sich der Rat an. Zudem soll im Pachtvertrag vermerkt werden, dass eine
Änderung (mögliche Erhöhung) der Preise für Angelscheine der Gemeinde
anzuzeigen und zur Kenntnis vorzulegen ist.
Rh Hintzmann bittet
desweiteren um Aufnahme in den Pachtvertrag, dass eine Unterverpachtung
unzulässig bzw. ausgeschlossen ist.
Der Rat der
Gemeinde fasst folgenden
Beschluss:
Das Fischereirecht
in der Elbe von Stromkilometer 494 – 487,9 wird an Herrn Christian Köthke,
Ringstr. 8, 29475 Gorleben für 6 Jahre ab dem 1.5.2016 verpachtet. Der
Pachtpreis beträgt
1.400,00 € und
beinhaltet den Verkauf von Angelscheinen. Im Pachtvertrag ist
festzuhalten, dass eine Preisänderung beim Verkauf von Angelscheinen der
Gemeinde anzuzeigen ist und eine Unterverpachtung unzulässig ist.