Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1

Herr Köthke, bzw. sein Vater haben das Fischereirecht seit 1968 inne. Der bestehende Pachtvertrag lief bis zum Jahre 2008 und verlängerte sich seit dem um jeweils ein weiteres Jahr. Die Höhe der Pacht betrug bisher 1.175,97 €. Mit Schreiben vom 2.2.2015 wurde Herrn Köthke die Pacht fristgerecht  zum 30.4.2016 gekündigt.

Es erfolgte eine Ausschreibung in der Elbe Jeetzel-Zeitung. Bis zum Ende der Angebotsfrist ging lediglich ein Angebot, nämlich das von Herrn Köthke ein. Da die Gemeinde dem Pächter die Ausgabe von Angelscheinen nicht erlauben wollte, bot Herr Köthke lediglich eine Pacht in Höhe von 750,00 €.

 

Nachverhandlungen führten zum Ergebnis, dass Herr Köthke nicht bereit war, sein Pachtangebot ohne Verkauf von Angelscheinen zu erhöhen. Jedoch sei er bereit, sein Angebot auf 1.300,00 € zu erhöhen, wenn man ihm weiterhin den Verkauf von Angelscheinen erlauben würde.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Das Fischereirecht in der Elbe von Stromkilometer 494 – 487,9 wird an Herrn Christian Köthke, Ringstr. 8, 29475 Gorleben für 12 Jahre ab dem 1.5.2016 verpachtet. Der Pachtpreis beträgt:

 

a)         750,00 € ohne Verkauf von Angelscheinen

b)      1.300,00 € mit Verkauf von Angelscheinen

 

 

Bgm Deegen erläutert den Sachverhalt. Sie erwähnt, dass sie in einem heutigen Telefonat mit Herrn Köthke nochmals nachverhandelt hat. Herr Köthke ist bereit nunmehr sogar 1.400 € Pacht zu zahlen, wenn ihm der Verkauf von Angelscheinen erlaubt wird. Dieser hatte wiederum erwähnt, dass er mehr nicht zahlen könne, da es ohnehin schwierig ist für diesem Teil der Elbe entsprechende Angelscheine zu verkaufen, da die Zugänglichkeit nicht an allen Stellen möglich und geeignet ist. Im Fall, dass die Gemeinde den Pachtpreis annimmt, möchte er dann die Pachtzeit auf 6 Jahre beschränken. Danach kann erneut verhandelt werden.

Herr Köthke gab an, dass er beim Verkauf von Angelscheinen die Mehrwehrsteuer in Höhe von 19 % abführen müsse, zusätzlich hat er für diese Angelegenheit 2 Leute beschäftigt, die bezahlt werden müssen. Auch aus diesem Grund ist eine höhere Pachtzahlung nicht möglich. Nach eigenen Angaben erzielt er mit dem Verkauf von Angelscheinen einen Umsatz von ca. 1.000 € pro Jahr.

Rh Buttnop befürwortet die Verpachtung an Herrn Köthke. Dieser sei über Jahre hinweg bekannt und sehr seriös. Auch eine Verpachtung für die Dauer von 6 Jahren sollte akzeptiert werden.

Dem Vorschlag schließt sich der Rat an. Zudem soll im Pachtvertrag vermerkt werden, dass eine Änderung (mögliche Erhöhung) der Preise für Angelscheine der Gemeinde anzuzeigen und zur Kenntnis vorzulegen ist.

Rh Hintzmann bittet desweiteren um Aufnahme in den Pachtvertrag, dass eine Unterverpachtung unzulässig bzw. ausgeschlossen ist.

 

 

Der Rat der Gemeinde fasst folgenden

 

 


Beschluss:

 

Das Fischereirecht in der Elbe von Stromkilometer 494 – 487,9 wird an Herrn Christian Köthke, Ringstr. 8, 29475 Gorleben für 6 Jahre ab dem 1.5.2016 verpachtet. Der Pachtpreis beträgt

1.400,00 € und beinhaltet den Verkauf von Angelscheinen. Im Pachtvertrag ist festzuhalten, dass eine Preisänderung beim Verkauf von Angelscheinen der Gemeinde anzuzeigen ist und eine Unterverpachtung unzulässig ist.