Beschluss: Kenntnis genommen

Der Vorlage ist der Antrag der Fraktion Sozial-Oekologische-Liste Wendland (SOLI) beigefügt.

 

AV Siemke übernimmt die Leitung der weiteren Sitzung.

 

Einleitend trägt Rh Herzog vor, dass in den vergangenen Monaten immer wieder falsche Darstellungen und Unterstellungen in Richtung ADFC etc. in der Presse veröffentlicht wurden. Hierbei würde dem ADFC unterstellt, dafür Sorge zu tragen bzw. die Schuld daran zu haben, dass die Radwegebenutzungspflicht in Teilen aufgehoben werden müsste und die Radfahrer gezwungen sein sollte, dadurch die öffentliche Straße zu benutzen. Nach diesen Erläuterungen wird Herr Neubauer, Kreisvorsitzender des ADFC Lüchow-Dannenberg, gebeten, das Ansinnen des ADFC und die rechtlichen Vorgaben vorzutragen..

 

Herr Neubauer trägt vor, dass seit der Änderung der Straßenverkehrsordnung im Jahre 1997 auch eine Radfahrnovelle incl. dazugehöriger Verwaltungsvorschrift erlassen wurde. Diese regelt die Breite, die Beschaffenheit von Radwegen und auch die Mindestverkehrsbelastung, um auch zukünftig die Benutzungspflicht vor Radwegen im innerörtlichen Bereich aufrecht zu erhalten.

Nach der Novelle ist es notwendig, dass mindestens 10.000 Fahrzeuge in 24 Stunden eine Straße in eine Richtung passieren, um auch zukünftig seitens des Straßenbaulastträgers zu bestimmen, dass ein Radweg weiterhin benutzungspflichtig sein soll.

Er erläutert anhand einer Powerpoint-Präsentation, welche Änderungen die Radwegenovelle aus dem Jahre 1997 beinhaltet. Er weist weiter darauf hin, dass viele Radwege in Dannenberg (Elbe) nicht den gesetzlichen Normen entsprechen. Nach seiner Auffassung besteht hier Handlungsbedarf bezüglich der Korrektur der vorhandenen Beschilderung.

Wenn eine Kommune / Straßenbaulastträger auch weiterhin das Benutzen eines Radweges innerhalb einer geschlossenen Ortschaft für zulässig erklären will, gibt es immer die Brücke über die so genannte Ausweisung eines Gehweges mit "Radfahrer frei". Hier ist aber zu beachten, dass in diesem Fall der Radfahrer auf den Fußgänger Rücksicht nehmen muss und nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren darf.

 

An den Vortrag von Herrn Neubauer schließt sich eine umfangreiche Diskussion zwischen Herrn Neubauer und den Ausschussmitgliedern an, in der es im Wesentlichen um einzelne Änderungspunkte der StVO aus dem Jahre 1997 geht und auch um einige Punkte innerhalb des Stadtgebietes Dannenberg (Elbe) konkret.

 

Nach dieser Diskussion bedankt sich AV Siemke für den Vortrag und die anschließende Diskussion bei Herrn Neubauer und sagt zu, dass Herr Neubauer zur Vorstellung des Verkehrsentwicklungsplanes in der nächsten oder übernächsten Sitzung wieder hinzugeladen wird.