Sitzung: 19.04.2016 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 30/0678/2016
Der Vorlage ist der
Antrag der Fraktion Sozial-Oekologische-Liste Wendland (SOLI) beigefügt.
AV Siemke übernimmt
die Leitung der weiteren Sitzung.
Einleitend trägt Rh
Herzog vor, dass in den vergangenen Monaten immer wieder falsche Darstellungen
und Unterstellungen in Richtung ADFC etc. in der Presse veröffentlicht wurden.
Hierbei würde dem ADFC unterstellt, dafür Sorge zu tragen bzw. die Schuld daran
zu haben, dass die Radwegebenutzungspflicht in Teilen aufgehoben werden müsste
und die Radfahrer gezwungen sein sollte, dadurch die öffentliche Straße zu
benutzen. Nach diesen Erläuterungen wird Herr Neubauer, Kreisvorsitzender des
ADFC Lüchow-Dannenberg, gebeten, das Ansinnen des ADFC und die rechtlichen
Vorgaben vorzutragen..
Herr Neubauer trägt
vor, dass seit der Änderung der Straßenverkehrsordnung im Jahre 1997 auch eine
Radfahrnovelle incl. dazugehöriger Verwaltungsvorschrift erlassen wurde. Diese
regelt die Breite, die Beschaffenheit von Radwegen und auch die
Mindestverkehrsbelastung, um auch zukünftig die Benutzungspflicht vor Radwegen
im innerörtlichen Bereich aufrecht zu erhalten.
Nach der Novelle
ist es notwendig, dass mindestens 10.000 Fahrzeuge in 24 Stunden eine Straße in
eine Richtung passieren, um auch zukünftig seitens des Straßenbaulastträgers zu
bestimmen, dass ein Radweg weiterhin benutzungspflichtig sein soll.
Er erläutert anhand
einer Powerpoint-Präsentation, welche Änderungen die Radwegenovelle aus dem
Jahre 1997 beinhaltet. Er weist weiter darauf hin, dass viele Radwege in
Dannenberg (Elbe) nicht den gesetzlichen Normen entsprechen. Nach seiner
Auffassung besteht hier Handlungsbedarf bezüglich der Korrektur der vorhandenen
Beschilderung.
Wenn eine Kommune /
Straßenbaulastträger auch weiterhin das Benutzen eines Radweges innerhalb einer
geschlossenen Ortschaft für zulässig erklären will, gibt es immer die Brücke
über die so genannte Ausweisung eines Gehweges mit "Radfahrer frei".
Hier ist aber zu beachten, dass in diesem Fall der Radfahrer auf den Fußgänger
Rücksicht nehmen muss und nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren
darf.
An den Vortrag von
Herrn Neubauer schließt sich eine umfangreiche Diskussion zwischen Herrn
Neubauer und den Ausschussmitgliedern an, in der es im Wesentlichen um einzelne
Änderungspunkte der StVO aus dem Jahre 1997 geht und auch um einige Punkte
innerhalb des Stadtgebietes Dannenberg (Elbe) konkret.
Nach dieser
Diskussion bedankt sich AV Siemke für den Vortrag und die anschließende
Diskussion bei Herrn Neubauer und sagt zu, dass Herr Neubauer zur Vorstellung
des Verkehrsentwicklungsplanes in der nächsten oder übernächsten Sitzung wieder
hinzugeladen wird.