Die SOLi-Fraktion hat mit Antrag vom 06.03.2016 um die
Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1.
Wie hoch dürfen die Zuschüsse zu den Schwimmbädern sein ?
Mit Vertrag vom 12.11.2012 wurde für die Jahre 2013 bis 2017
der jährliche Zuschuss an
den Wasserverband für den Betrieb der Schwimmbäder
festgelegt. Dieser Zuschuss
sinkt bis zum Jahr 2017 auf 64.200 Euro/Jahr.
Dieser absinkende Zuschuss ist auch als Konsolidierungsmaßnahme
in den Zukunftsvertrag
mit dem Land Niedersachsen aufgenommen worden und stellt
somit den Höchstbetrag dar,
den die Samtgemeinde während der Laufzeit des
Zukunftsvertrages leisten darf.
2.
Gibt es eine Bindung an eine Zielvereinbarung bzgl. der Schwimmbäder ?
Im Jahr 2005 wurde in gleichlautenden Zielvereinbarungen der
ehemaligen Samtgemeinden
Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) mit dem Land
Niedersachsen festgelegt, dass durch
die Umsetzung des gemeinsamen Bücherei-und Schwimmbadkonzeptes
Einsparungen von
200.000 Euro erzielt werden müssen. Aus dieser
Zielvereinbarung resultierte auch der
ursprüngliche Zuschuss von 150.000 Euro für die Schwimmbäder.
Der Inhalt dieser und weiterer Zielvereinbarungen wurde in
den Verhandlungen mit dem Land
Niedersachsen im Rahmen des Zukunftsvertrages als
"Vorleistungen" geltend gemacht, um
deutlich zu machen, dass die Samtgemeinde Elbtalaue keine
größeren Maßnahmen im Rahmen
des Zukunftsvertrages mehr erbringen kann. Insofern besteht
noch zumindest eine indirekte Bindung,
solange die Samtgemeinde Elbtalaue aufgrund noch vorhandener
Fehlbeträge als nicht dauernd
leistungsfähig gilt.
3.
Gibt es eine Begrenzung wie hoch die Verluste der Schwimmbäder sein dürfen ?
Aus Sicht der Samtgemeinde gibt es keine Begrenzung der
Verluste.
4.
Wie hoch dürfen die freiwilligen Ausgaben der Samtgemeinde maximal sein ?
Das Innenministerium akzeptiert bei nicht leistungsfähigen
Kommunen maximal 3,99 % der
Aufwendungen des Ergebnishaushaltes.
Durch den Zukunftsvertrag gilt diese Grenze jedoch nicht
ausschließlich für den Haushalt der
Samtgemeinde sondern es werden der Samtgemeindehaushalt und
die Haushalte der Mitglieds-
gemeinden kumuliert betrachtet.