Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 5

Sachverhalt:

Bgm Beckmann erklärt, dass von den Ratsmitgliedern Geuder, Burmester und Fahren mit Datum  vom 29.02.2016 ein Antrag eingereicht wurde.

 

Bevor er diesen Antrag verliest, ist es ihm wichtig, dass sich alle Anwesenden auf dem gleichen Sachstand befinden.

Bgm Beckmann erläutert seine Sicht der Angelegenheit und erläutert u.a. sein Schreiben vom 18.02.2016 an den SgBgm Meyer sowie an die Mitglieder des Samtgemeindeausschusses, dieses liegt der Niederschrift als Anlage I bei.

 

Rf Geuder und Rh Fahren widersprechen mehrfach dem Beitrag des Bürgermeisters, da dieser für den jetzigen Tagesordnungspunkt nicht relevant sei.

Bgm Beckmann führt seinen Beitrag dennoch aus.

 

Im Anschluss verliest Rf Geuder den Antrag zur Aufnahme des Beratungsgegenstandes „Bau einer Kindertagesstätte am Grundschulstandort Gusborn“ auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates der Gemeinde Gusborn vom 29.02.2016.

 

Rh Ringel macht deutlich, dass heute Abend dieser Antrag positiv beschieden werden sollte, damit die Samtgemeinde das Vorhaben vorantreiben kann.

 

Rh Fahren ergänzt, dass die Zeit drängt, die Baumaßnahme muss bis Ende 2018 abgerechnet werden und es steht noch kein Planungsentwurf fest.

 

Stellv. Bgm Struck sieht die Eile nicht, seiner Ansicht nach würde der vorliegende Antrag die Handlungsrechte an die Samtgemeinde abgeben.

Dies ist nicht in seinem Sinne, er möchte das optimale Ergebnis für die Gemeinde Gusborn erzielen, deshalb kann er dem Antrag so nicht zustimmen.

Er erläutert weiter, dass die Gemeinde Gusborn in diesem Fall die federführende Stelle sein sollte und nicht die Samtgemeinde als übergeordnete Stelle.

Bei einem Auftragsvolumen in dieser Höhe findet er es außerdem äußerst fragwürdig, nur einen Architekten mit der Ausarbeitung zu beauftragen, der richtige Weg wäre seiner Ansicht nach ein Architektenwettbewerb gewesen.

 

Rh Fahren macht nochmal deutlich, dass hier der Schulstandort und die Kindertagesstätte in Gusborn gesichert werden. Es gehen Mittel in Höhe von 1.000.000,- Euro nach Gusborn.

Er kritisiert, dass weder Vertreter der Samtgemeinde noch der Architekt überhaupt zu dieser öffentlichen Sitzung eingeladen wurden, sondern im Publikum sitzen müssen, um zu wissen, was passiert und wie es weitergeht.

Seit dem Ursprungsentwurf sind nun fast 2 Jahre vergangen, so Rh Fahren abschließend.

 

Bgm Beckmann entgegnet, dass er die Samtgemeinde mehrfach angeschrieben und keine Antwort erhalten habe, dies war nun seine Konsequenz aus der fehlenden Zusammenarbeit mit dem Samtgemeindebürgermeister Meyer.

Das Versäumnis der Samtgemeinde auf die Gemeinde zuzugehen und die Angelegenheit in einem angemessen Rahmen einvernehmlich zu lösen, waren hier für ihn ausschlaggebend.

Gerade in dieser umfangreichen Angelegenheit wäre es für Bgm Beckmann wünschenswert, wenn die Gemeinde ebenfalls Fachausschüsse oder einen Verwaltungsausschuss hätte, damit nicht jedes Detail auf einer Ratssitzung besprochen und vorberaten werden müsse.

 

Er führt ergänzend aus, dass keiner der Ratsmitglieder gegen dieses Projekt KiTa sei und dass es nicht wünschenswert ist, dass hier Anfeindungen, Unterstellungen und Kritik öffentlich ausgetragen werden. Er bittet alle Mitglieder um Freundlichkeit und konstruktive Zusammenarbeit – speziell in diesem schwierigen Sachverhalt. Er stellt heraus, dass ihm persönlich der Spielkreis besonders wichtig ist und dies den übrigen Ratsmitgliedern wohl genauso geht.

Durch den initiierten Umzug nach Gusborn, der seinerzeit noch Kritik erfuhr und den Kampf für den Spielkreis durch erbrachte Gelder durch die Gemeinde Gusborn ist die Vergabe der Fördergelder erst in Gang gebracht worden. Genauso wichtig ist ihm der Schulstandort Gusborn.

 

Rh Ringel kritisiert die Art und Weise der Durchführungen zu diesem Sachverhalt, es gab einen positiven Termin mit der Samtgemeinde Elbtalaue, es wurde auf allen Änderungswünsche der Gemeinde eingegangen, es wurde ein neuer Entwurf durch den Architekten Pauker erstellt und alle waren zufrieden. Der Samtgemeindeausschuss wollte nun noch lediglich eine Stellungnahme der Gemeinde zu den eingearbeiteten Änderungen.

Dann kommen plötzlich neue Entwürfe von einem neuen Architekten und alle vorigen Beratungen sind dahin.

Rh Burmester sieht dies genauso und versteht das Vorgehen in diesem Sachverhalt nicht.

 

Hier weist stellv. Bgm Struck darauf hin, dass die Samtgemeinde hier scheinbar nur in ihrem Sinne argumentiert und handelt.

Die Kaufmöglichkeit für die Gemeinde Gusborn ist rein spekulativ und soll erst nach Beendigung des Bauvorhabens ausgehandelt werden.

Dies ist absurd, da die Gemeinde im Vorwege von jeglicher Mitsprache bei den Gestaltungsmöglichkeiten ausgeschlossen ist.

 

Bgm Beckmann stimmt diesen Aussagen zu und erläutert den Anwesenden, dass es sich bei dem angesprochen Termin in der Samtgemeinde um eine nichtöffentliche Sitzung am 01.02.2016 gehandelt hat.

Bgm Beckmann kritisiert, dass neben den geladenen Personen der Verwaltung noch zahlreiche weitere Personen der Verwaltung an der nichtöffentlichen Sitzung teilnahmen.

Sein Fehler war, dass er die Teilnahme ohne weitere Einwände zugelassen hat.

Er bemängelt die Zusammenarbeit der Samtgemeinde Elbtalaue mit der Gemeinde Gusborn.

Er fühlt sich übergangen und unter Druck gesetzt durch Aussagen der Samtgemeinde, dass das Projekt und die Fördermittel in Gefahr sind, wenn die Gemeinde Gusborn auf ihr eigenständiges KiTa-Gebäude bestehen. Solche Aussagen haben die Ratsmitglieder verunsichert.

 

Nach einer weiteren kurzen Diskussion fasst der Rat der Gemeinde Gusborn folgenden

 


Beschluss:

Die Gemeinde Gusborn zieht ihren Antrag vom 04.09.2015 auf Bezuschussung mit Fördermitteln aus dem Nds. Kommunalinvestitionsförderungsgesetz zurück und unterstützt ausdrücklich die weiteren Planungen der Samtgemeinde Elbtalaue.

 

Die Gemeinde Gusborn erwartet von der Samtgemeinde Elbtalaue die Einbindung des Arbeitskreises „Bildungslandschaft Gusborn“ (oder einzelner Ratsmitglieder) in die weitere Planungen und bietet hierfür ihre konstruktive Mitarbeit an.

 

Bei der weiteren Planung ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die neu zu bauende Kindertagesstätte eigentumsrechtlich vom Schulgebäude getrennt werden kann.

 

Über eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde Gusborn am Bau der Kindertagesstätte ist in einem gesonderten Ratsbeschluss zu entscheiden. Vor einem solchen Beschluss ist seitens der Samtgemeinde Elbtalaue zu erklären, unter welchen finanziellen Rahmenbedingungen das Eigentum an der Kindertagesstätte zum Zeitpunkt der Eröffnung oder einem späteren Zeitpunkt auf die Gemeinde Gusborn übergehen kann. Ein entsprechender Vertragsentwurf ist von der Samtgemeinde Elbtalaue vorzulegen.