Sitzung: 17.03.2016 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 30/0670/2016
Sachverhalt:
Bgm
Beckmann erläutert, dass der Landkreis Lüchow-Dannenberg den flächendeckenden
Auf- bzw. Ausbau von Zugangsnetzen der nächsten Generation (Next Generation
Access – NGA) im Kreisgebiet mit Internetgeschwindigkeiten mindestens 50 Mbit/s
im Download bis Ende 2018 beabsichtigt.
Für viele Haushalte sowie kleine
und mittelständische Unternehmen ist Internet mit sehr hohen Bandbreiten und
Möglichkeiten interoperabler Anwendungen derzeit nicht verfügbar. Den
wachsenden Anforderungen an eine Internetversorgung mit steigenden
Datenvolumina ist daher zügig Rechnung zu tragen.
Nach Auswertung der bestehenden
Breitbandinfrastrukturen und Ausbauankündigungen der Netzbetreiber aus der
Markterkundung ergibt sich vor Ausbau der Breitbandinfrastruktur für den
Landkreis Lüchow-Dannenberg eine Versorgungsquote (mind. 30 Mbit/s) von 41,3 %.
Die verfügbaren Bandbreiten im
Landkreis Lüchow-Dannenberg liegen nach aktuellem Kenntnisstand in weiten
Teilen deutlich unterhalb von 30 MBit/s im Downstream. Diese
Breitbandunterversorgung soll auf 94,4 % der Kreisfläche des Landkreises
Lüchow- Dannenberg - soweit noch nicht vorhanden - durch den Ausbau einer
bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen
kabelgebundenen Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung beseitigt
werden. Hierbei soll der Erhalt der Zukunftsfähigkeit des Netzes im Hinblick
auf einen eventuell späteren FttH-Ausbau („Fibre to the Home“) berücksichtigt
werden. Die Struktur soll es problemlos ermöglichen, an den gebauten Strecken
den Bürgern einen individuellen Glasfaseranschluss bei Bedarf anzubieten.
Zur Erreichung des
vorbezeichneten Ausbauziels plant der Landkreis Lüchow- Dannenberg den Ausbau
einer passiven NGA-Netzinfrastruktur, welche im Eigentum der öffentlichen Hand stehen soll.
Eigentümerin der passiven Infrastruktur soll hierbei eine GmbH sein, deren
Anteile von der Öffentlichen Hand gehalten werden. Diese Gesellschaft ist vom
Landkreis Lüchow-Dannenberg noch zu errichten.
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg
soll für das Kreisgebiet mit der Planung und Errichtung einer kreisweiten
passiven Breitbandinfrastruktur beauftragt werden. Demnach soll der Landkreis
damit betraut sein, sämtliche erforderlichen Schritte zur Errichtung einer
sogenannten „Dark-Fibre-Infrastruktur“ – wie insbesondere die Verlegung von
Leerrohren sowie die Ausstattung derselben mit Glasfaserkabeln, die Errichtung
von Schächten, die Realisierung der Stromzuführung und das Aufstellen von
Schaltschränken – zu koordinieren, zu überwachen und die erforderliche
Finanzierung zu erzielen.
Die sodann fertig gestellte
passive Breitbandinfrastruktur soll nachfolgend im Wege der Verpachtung/Konzessionierung
an einen oder mehrere Netzbetreiber gegen Zahlung eines Nutzungsentgelts für
einen längeren Zeitraum – beispielsweise zwanzig Jahre – überlassen werden. Die
für die Nutzung der Netzinfrastruktur seitens der Netzbetreiber zu
entrichtenden Nutzungsentgelte sollen die Investitions- und Finanzierungskosten
langfristig möglichst adäquat abdecken.
Nach bisherigen ersten Studien
sind für einen kreisweiten NGA-FttB-Netzausbau voraussichtlich Investitionen in
Höhe von rund EUR 32.000.000,00 erforderlich.
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg beabsichtigt, für die Durchführung
des Programms im Rahmen der aktuellen Förderung des Breibandausbaus durch den
Bund und das Land Niedersachsen Fördermittel zu beantragen und so einen
erheblichen Teil der Baumaßnahmen zu finanzieren. Der Umfang der Förderung mit
Bundes- und Landesmitteln ist derzeit nicht zu spezifizieren. Die nach
aktuellem Stand zu erzielende maximale Fördersumme beträgt insgesamt rund EUR
20 Millionen. In welchem Umfang das Projekt im Landkreis Lüchow-Dannenberg
tatsächlich gefördert werden wird, bleibt dem durchzuführenden Antragsverfahren
auf Bereitstellung von Fördermitteln vorbehalten. Die darüber hinausgehenden
Kosten des Netzausbaus sind vom Landkreis zu finanzieren.
Obwohl die Aufgabe des Breitband-Infrastruktur-Ausbaus
den jeweiligen Kommunen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung gemäß §§ 4, 5
NKomVG und Art. 28 II GG zugeordnet ist, hält der Landkreis Lüchow-Dannenberg
die Durchführung des Breitbandausbaus auf Kreisebene aufgrund seines sowohl
überregionalen Charakters, als auch seiner erheblichen wirtschaftlichen
Bedeutung für die praktikabelste, effektivste und wirtschaftlichste Lösung. Ein
Ausbau in den Gemeinden in Eigenverantwortung
ist gegenüber dem Ausbau eines größeren Gebiets in einer gebündelten
Verantwortung die wirtschaftlichere Lösung mit in Summe geringeren Kosten.
Aufgrund der vorangestellten
Erwägungen besteht die Erforderlichkeit, die Aufgabe der Durchführung des
Breitbandausbaus auf den Landkreis Lüchow-Dannenberg zu übertragen.
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg
wird die Gemeinden im Projektverlauf aktiv beteiligen und informieren. Zu
diesem Zweck soll ein Lenkungskreis unter Beteiligung der Kreisverwaltung sowie
der Samtgemeinden gebildet werden, der das Projekt begleitet. Die Samtgemeinden
vertreten hierin die Interessen ihrer zugehörigen Gemeinden.
Gleichzeitig stimmt die Gemeinde
zu, dass das o.g. Breitbandnetz unter Inanspruchnahme von öffentlichen Flächen
der Gemeinde (wie Straßen- und
Wegeseitenränder) nach Maßgabe der noch zu erstellenden genauen
Ausbauplanungen erfolgt. Kostenforderungen hierfür werden von der Gemeinde
nicht erhoben. Die in Anspruch genommenen Flächen sind ordentlich wieder
herzurichten. Nach Abschluss ist der Gemeinde ein Trassenplan auszuhändigen, aus
dem Details der Verlegung erkennbar werden.
Aus den
vorgenannten Erwägungen wird empfohlen, dem Beschlussantrag zuzustimmen.
Rh Ringel beantragt
Abstimmung nach Vorlage.
Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden
Beschluss:
Der Rat
der Gemeinde beschließt, die Aufgabe des flächendeckenden
Breitband-Infrastruktur-Ausbaus in seinem Gemeindegebiet auf den Landkreis Lüchow-Dannenberg
zu übertragen und sich im Rahmen des
einzurichtenden Lenkungskreises über die Samtgemeinde Elbtalaue vertreten zu
lassen und somit in die Umsetzung des Projekts Breitbandausbau einzubringen.
Dieser Beschluss ergeht unter dem Vorbehalt, dass die jetzige
Breitband-Initiative des Landkreises unter Inanspruchnahme von Bundesmitteln
und Mitteln aus der Landes-Breitbandinitiative vom Landkreis erfolgreich
eingeleitet werden kann. Zwischenbilanz dazu ist zu ziehen zum 31.12.2016.