Sitzung: 17.03.2016 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 20/0659/2016
Sachverhalt:
Frau Behrends
erklärt, dass der Jahresabschluss 2012 am 24.07.2015 aufgestellt wurde. Das
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den
Prüfbericht am 03.12.2015 erstellt. Die Erstellung des Jahresabschlusses und
die Prüfung desselben wurden durch die Länge des seit dem Haushaltsjahr 2012
verstrichenen Zeitraums und durch die Änderungen und Anpassungen an die derzeit
geltende Rechtslage erschwert. Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend Folgendes festgestellt:
Die finanziellen
Verhältnisse der Gemeinde waren, auf den Berichtszeitraum bezogen, als geordnet
zu bezeichnen. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Er
wurde nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich
dargestellt und vermittelt ein, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- Ertrags- und Finanzlage (§ 128 Abs. 1 NKomVG).
Bei den
überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Budget 61 handelt es sich zum
einen um gesetzlich zu bildende Rückstellungen für die Samtgemeinde- und
Kreisumlage, die nicht zahlungswirksam sind und zum anderen aus der erhöhten
Gewerbesteuerumlage, die auch im Haushaltsjahr 2012 zahlungswirksam war.
Rh Ringel beantragt
Abstimmung nach Vorlage.
Bgm Beckmann nimmt
an der Abstimmung nicht teil.
Der Rat der
Gemeinde Gusborn fasst folgenden
Beschluss:
a) Der Jahresabschluss 2012 wird beschlossen.
b) Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr
2012 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Der Überschuss aus dem Jahresergebnis in
Höhe von 76.578,27 €wird in voller Höhe mit den doppischen Fehlbeträgen aus
Vorjahren in Höhe von -222.549,74 € verrechnet und somit nicht der
Überschussrücklage zugeführt.
d) Die überplanmäßigen Aufwendungen im Budget
61 in Höhe von 36.730,95 € sowie die entsprechenden Auszahlungen in der
Finanzrechnung in Höhe von 3.859,38 € werden genehmigt.