Sitzung: 15.03.2016 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 20/0647/2016
Im
Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2010 wurde Folgendes festgestellt:
Der
Haushaltsplan 2010 sah eine Zuschuss in Höhe von 500 € an die Feuerwehr Gülden
für die Teilnahme der Jugendgruppe an einem Zeltlager in Gartow vor. Im
Nachhinein stellte sich heraus, dass auch Jugendliche der Feuerwehr Mützingen
an dem Zeltlager teilnahmen. Am 01.07.2010 beschloss daher der Rat unter TOP 3
den ursprünglichen Zuschussbetrag von 500 € auf beide Wehren gleichmäßig
aufzuteilen. Auf Grundlage diese Beschlusses wurden jeweils 250 € an die Wehren
Gülden und Mützingen am 22.07.2010 zur Auszahlung freigegeben.
Am
22.09.2010 beschloss der Gemeinderat dann (ebenfalls TOP 3), der Feuerwehr
Gülden einen weiteren Zuschuss für die Teilnahme der Jugendgruppe am Zeltlager
zu gewähren. Hierüber wurde der zuständige Fachdienst der Verwaltung informiert
und der Betrag zwei Tage nach der Sitzung zur Zahlung angewiesen. Nach der Fertigstellung
und Genehmigung der Niederschrift über diese Sitzung ging ein entsprechender
Protokollauszug an den Fachdienst, der aufgrund dieses Auszuges den Betrag am
27.10.2010 irrtümlicherweise ein zweites Mal zur Auszahlung an die Buchhaltung
gab.
Insgesamt
hat die Feuerwehr Gülden somit 750 € Zuschuss für die Zeltlagerteilnahme im
Jahr 2010 erhalten, mithin 250 € mehr als vom Rat beschlossen.
In
Anbetracht der inzwischen verstrichenen Zeit sollte der Rat entscheiden, ob der
zuviel gezahlte Betrag zurückgefordert bzw. mit dem diesjährigen laufenden
Zuschuss von insgesamt 300 € für die FF Gülden (Produkt 12600, Haushaltsplan
2016, S. 107) verrechnet werden soll.
Nach
Vortrag durch Bgm Schulz fasst der Rat der Gemeinde Zernien den
Beschluss:
Der im Jahr 2010 an die Feuerwehr Gülden irrtümlicherweise doppelt ausgezahlte Zuschuss in Höhe von 250,-- € wird nicht zurückgefordert und mit dem laufenden Zuschuss 2016 verrechnet.