Sitzung: 10.03.2016 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0654/2016
Bgm Stegemann
verliest den Antrag von Herrn Heinrich-D. Busse, Bredenbock vom 01.12.2015,
dieser lag der Vorlage als Anlage bei.
Nach § 69 des
Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) ist der Eigentümer für die Unterhaltung
der Gewässer III. Ordnung zuständig. Für die Unterhaltung der Gewässer II.
Ordnung sind nach § 63 NWG Unterhaltungsverbände zuständig. Die Unterhaltung
umfasst die für einen ordnungsgemäßen Wasserabfluss erforderliche Reinigung,
Räumung und Freihaltung des Gewässerbettes und die Erhaltung und Anpflanzung
standortgerechter Ufergehölze.
Der Harlinger Bach
ist von Hitzacker bis zur Straße die von Tollendorf südlich verläuft ein
Gewässer II. Ordnung (schwarze Kennzeichnung im anliegenden Plan).
Unterhaltungspflichtig
ist der Unterhaltungsverband Jeetzel-Seege.
Die im anliegenden
Plan mit Flurstücksbezeichnungen gekennzeichneten Gräben sind Gewässer III.
Ordnung, die im Eigentum der Gemeinde Göhrde stehen, bis auf das Flurstück 158,
Flur 5, Gemarkung Harlingen. Das Flurstück 158 steht im Eigentum der Stadt
Hitzacker(Elbe) Dieser Graben steht je zur Hälfte im Eigentum der Gemeinde
Göhrde (Flurstück 101) und der Stadt Hitzacker (Flurstück 158).
Rh Scherlies fragt
nach der letztmaligen Räumung der Gräben.
Rh Dreyer
erläutert, dass der vorgenannte Graben (Flurstücke 101 und 158) und der Graben
nördlich von Bredenbock (Flurstück 73) im November 2011 von der Hof Steinberg
GmbH & Co. KG, Bleckede, geräumt worden sind. Früher erfolgte die Räumung
jährlich.
Rf Molter ist der
Ansicht, dass auf der Hitzackeraner Seite die Gräben nicht einwandfrei
ausgebaggert wurden und kaum als solche erkennbar sind.
Dies verneint Rh
Jahnke, die Gräben sind sind durchweg deutlich erkennbar.
Rh Scherlies möchte
wissen, ob denn das Wasser so hoch stehe, dass man den Acker nicht
bewirtschaften kann.
Viel Wasser stehe
auf dem unteren Stück der Fläche, so Rh Dreyer, die Durchlässe müssten
tatsächlich gespült werden.
Rf Molter stellt
den Antrag, dass die Gräben alle zwei Jahre kontrolliert und bei Bedarf die
Reinigung, Räumung und Freihalten durchgeführt werden.
Dieser Antrag wird
mit 1 Ja-Stimme, 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.
Der Rat der
Gemeinde Göhrde fasst folgenden
Beschluss:
Antrag Rf
Klappstein:
Es wird ein
Kostenvoranschlag angefordert um die notwendigen Maßnahmen und Kosten im
Haushaltsjahr 2017 einzuplanen.