Sitzung: 08.03.2016 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 30/0582/2016/1
Die
SOLI-Fraktion im Dannenberger Stadtrat hat eine Anfrage zur Beantwortung auf
der Sitzung des UBD am 27.01.2016 gestellt. Diese Anfrage konnte dort nicht
abschließend beantwortet werden.
Für die
Einhaltung des Integrationsgebotes im Bereich Querdeich ist es von
entscheidender Bedeutung, wie man in den Stadtkern hinein kommt. Vom
Eingang des geplanten EDEKA-Marktes bzw.
dem nördlich vorgelagerten Parkplatz wird es auch ohne eine Straßenverbindung
durch die Marschgärten folgende Wege in den Stadtkern geben:
1. Die neue Wegeverbindung westlich der
Augenklinik, die sehr wichtig ist, um auch Sichtbezüge zum Mühlentor
herzustellen.
2. Den vorhandenen Fußweg hinter der
Augenklinik.
3. Den Laubengang zur Straße an der Marsch.
4. Den Fuß- und Radweg östlich der
Kleingärten, der über die Querdeichwege zu Famila und zu dem Schulzentrum
führt.
5. Den Fuß- und Radweg seitlich der Lüneburger
Straße zum Prochaskaplatz.
In einer zusammenfassenden
Beurteilung lässt sich feststellen:
Der Standort Querdeich ist über
die Bundesstraßenzufahrt für den PKW-Verkehr zu erreichen. Es wird dort ein
großes Parkplatzangebot vorgehalten. Es gibt ein engmaschiges und attraktives
Fußwegenetz zwischen dem Standort Querdeich und der Innenstadt. Kunden, die
sowohl in der Innenstadt als auch im geplanten Einkaufszentrum einkaufen
wollen, hätten von dem nördlichen Parkplatz aus eine gute Ausgangsbasis. Für
die Verbindung der Bereiche Mühlentor und Querdeich ist die Straße zum Lindenweg
nicht erforderlich, weil es dort bereits einen bestehenden Fußweg (Laubengang)
gibt. Dem gegenüber würde ein Verlust der westlichen Straßenverbindung die
Verbindung zum Mühlentor grundlegend stören.
Diese Verbindung wird zusätzlich
geschaffen und ist zudem für die Schaffung von Sichtbezügen erforderlich.
Im Bebauungsplan sollte die
optimale Straßenverbindung durch die Marschgärten weiter vorgesehen werden, um
mehr verkehrliche Optionen für die Zukunft offen zu halten.
Sollten die Straßenverbindung nicht
zum Tragen kommen, ist das für das gesamte Planverfahren nicht ausschlaggebend.
Städtebaulich sollte die Möglichkeit aber weiter vorgehalten werden.
Insgesamt bleibt festzuhalten,
dass das Integrationsgebot im Querdeich eingehalten ist, da folgende Punkte
erfüllt sind:
1. Der Bereich Querdeich ist räumlich eng an
den Stadtkern angelehnt.
2. Es werden Sichtbezüge zum Stadtkern
hergestellt.
3. Es wird ein engmaschiges Fußwegenetz
vorhanden sein.
4. Für Laufkundschaft ist es hinreichend
attraktiv, im Querdeich zu parken und im Stadtkern einzukaufen.
Für den Bereich Gotenweg sind
diese Punkte nicht bzw. nicht in einer vergleichbaren Qualität erfüllt. Deshalb
ist aus Sicht der IHK das Integrationsgebot für den Bereich Gotenweg nicht
erfüllt.
Zum weiteren Verständnis:
Das Integrationsgebot ist vor
zwei Jahren vom Niedersächsischen Verwaltungsgericht (Beschluss vom 20.03.2014;
Az: 1MN7-14) weitergehend definiert worden. In der Anlage zur Vorlage ist der
Auszug aus der Urteilsbegründung, der sich auf das Integrationsgebot bezieht,
beigefügt.
Überträgt man dieses Urteil auf
die Gegebenheiten in der Stadt Dannenberg (Elbe), ist ersichtlich, dass die IHK
eine richtige Beurteilung vorgenommen hat.
Der Standort Gotenweg weist folgende Merkmale auf, die auf
einen Verstoß gegen das Integrationsgebot hinweisen:
1. Das Gericht hat die Trennwirkung einer
Hauptverkehrsstraße in Verbindung mit Entfernungen von mehr als 150 m für
Fußgänger als einen Verstoß gegen das Integrationsgebot eingestuft. Am Gotenweg
stellt die B 216 eine Barriere dar und es sind deutlich längere Fußwege
erforderlich, um vom Parkplatz zur Langen Straße zu kommen. Die Innenstadt ist
zudem verkehrssicher nur über Ampelanlagen zu erreichen.
Auf
dem langen Weg gibt es keine Angebote, die einen Stadtbezug erkennen lassen.
2. Der Standort Gotenweg ist bezüglich seiner
Verkehrsanbindung und der geplanten Anordnung von Eingängen und Parkplätzen nur
auf die Bundesstraßen ausgerichtet. Er steht nicht in unmittelbarem Verbund mit
dem Wegenetz der Innenstadt.
3. Der Gotenweg stellt keine räumlich
funktionale Erweiterung des Stadtkerns da, sondern ist ein eigener Standort,
der bezüglich der Lage und Größe eher als Konkurrenz wahrgenommen werden muss,
wenn er denn mit zentrenrelevanten Sortimenten bestückt werden wird, wie es
bisher vorgesehen war.
4. Bei der bisherigen Konzeptionen gab es zu
recht erhebliche Zweifel, ob sich das Gotenwegprojekt hinsichtlich seiner
Dimensionierung und Verkaufsflächenzusammensetzung noch dem Versorgungsbereich
der Innenstadt unterordnet. Die starken Widerstände aus der Kaufmannschaft
weisen darauf hin, dass hier auch das Beeinträchtigungsgebot wahrscheinlich
verletzt werden würde.
Der Standort Querdeich weist
folgende Merkmale auf, die auf eine Einhaltung des Integrationsgebotes
hinweisen:
1. Im Bereich Mühlentor / Querdeich kann eine
räumlich funktionale Einheit mit den in der Innenstadt vorhandenen Versorgungs-
und Dienstleistungseinrichtungen hergestellt werden.
2. Der Standort schmiegt sich räumlich an den
Stadtkern an und bleibt dennoch in der Größenordnung und Funktion untergeordnet
und tritt nicht in Konkurrenz zum Stadtkern, sondern erweitert diesen eher.
3. In funktionaler Einsicht ergeben sich
Synergieeffekte zwischen Innenstadt und Querdeich; z.B. bezüglich des neuen
Parkplatzangebotes und dem Zuwachs an Laufkundschaft.
4. Diese Vorteile können nur generiert werden,
bei einem Standort, der wie das Mühlentor / Querdeich eine fußläufige
Verknüpfung der Innenstadt aufweist. Sichtbeziehungen zum Mühlentor sowie
geplante und bestehende Dienstleistungsangebote verstärken den funktionalen
Bezug.
Das Beeinträchtigungsgebot beim
Querdeich bleibt wie folgt zu beurteilen:
1. Der Schwerpunkt des
Verkaufsflächenangebotes im Bereich Querdeich (SO Einkauf) zielt auf eine
Grundversorgung, so dass Läden für den gehoberen Bedarf aus der Innenstadt
nicht gefährdet werden.
2. Auch der innerstädtische
Lebensmitteleinzelhandel (z.B. Famila) wird durch die Planung nicht berührt,
weil es sich nicht um einen zusätzlichen Markt, sondern um eine
Betriebsverlagerung von einem bestehenden, bereits ortsansässigen EDEKA-Markt
handelt.
3. Das offene Parkplatzangebot am Querdeich
kann von Kunden von Innenstadtgeschäften, die kaum per Kfz zu erreichen
sind, genutzt werden.
Insofern gibt es positive Synergieeffekte auch für die Innenstadtgeschäfte an
der Langen Straße.
4. Der entwicklungsbedürftige westliche
Innenstadtbereich (Mühlentor) wird durch neue Angebote und zusätzliche
Laufkundschaft eine Attraktivitätssteigerung erfahren. Dadurch werden die
Geschäftslagen im westlichen Innenstadtbereich erst überhaupt wieder mit einer
Überlebenschance versehen.
Im
Falle einer Beibehaltung des jetzigen Zustandes würde eine Fortführung der
bereits deutlich sichtbaren Abwärtsspirale in der Innenstadt drohen. Die
Problematik der Innenstadtverödung wird sich weiter verschärfen, wenn ein
großes Einkaufszentrum ohne Bezug zum innerstädtischen Versorgungsbereich, z.B.
im Gotenweg oder im Develang, geschaffen werden würde. Die Verbindung zwischen
dem Mühlentor, dem Querdeich und der Innenstadt sichert das dauerhafte
Überleben der Innenstadt.
StD Meyer erläutert
einleitend den bisherigen Planungsablauf.
AV Siemke geht kurz auf den
Sachverhalt der Vorlage ein.
Für Rh Herzog ist im
Planungsablauf einiges nicht
optimal verlaufen. Die Vorlage der Städtebaulichen Verträge gemäß TOP 5
werden erst jetzt, etwa 1 Jahr nach Planungsbeginn, vorgelegt.
Seiner Meinung nach können
einige inhaltliche Punkte der Vorlage anders gewertet werden. Die Innenstadt
Dannenberg ist eine lange Achse. Das Fachmarktzentrum im Nordosten liegt gleich
weit weg von der Innenstadt wie der Gotenweg. Das Integrationsgebot wird für
beide Bereiche aber unterschiedlich gewertet.
Der EDEKA-Markt im Develang
ist für die Wohnbereiche Develang und Westsiedlung ideal gelegen. Ein
EDEKA-Markt im Querdeich wäre für die Wohnbevölkerung schlechter zu erreichen
als im Develang. Hinsichtlich des Integrationsgebotes wird auf fußläufige
Verbindungen zur Innenstadt hingewiesen. Es ist bekannt, dass in Dannenberg
nicht einkaufen gegangen wird, sondern die Kunden möglichst bis zum Geschäft
fahren wollen.
Ein Standort im Gotenweg
wäre von der Innenstadt nicht weiter entfernt als der geplante Bereich im
Querdeich. Herr Dr. Steinröx hat den Gotenweg in seinem Gutachten im Jahr 2012
wegen der guten Erschließung und der Nähe zur Innenstadt als guten Standort
gewertet.
Das IHK hat die B216
zwischen dem Gotenweg und der Innenstadt als Verkehrssperre bezeichnet. Hier
ist darauf hinzuweisen, dass die B216 täglich nur 3.500 Fahrzeuge befahren, den
Lindenweg aber 4.500 Fahrzeuge.
Rh Herzog weist auf
Projektträger hin die für Grundstücke im Mühlentor 60€/m² angeboten haben. Der
jetzt vorgeschlagene Kaufpreis von 35€/m² bedeutet seiner Meinung nach eine
Verschleuderung von öffentlichem Eigentum. Eine Empfehlung der vorgelegten
Städtebaulichen Verträge bedeutet eine Entscheidung gegen einen städtebaulichen
Wettbewerb und gegen die Finanzen der Stadt.
Herr Böhme trägt vor, dass
ein EDEKA-Markt an jedem Standort funktionieren würde. Ein EDEKA-Markt im
Gotenweg würde aber, wie auch das Fachmarktzentrum im Nordosten der Stadt,
keine Stärkung der Innenstadt bedeuten. Das Problem in Dannenberg ist die
Schwäche der Innenstadt. Der Querdeichbereich ist die einzige Chance, die
Innenstadt Dannenberg(Elbe) durch mehr Laufkundschaft zu stärken, und zwar dort
wo sie zurzeit am schwächsten ist. Dabei ist zusätzliches Parkplatzangebot, die
Lage des Parkplatzes Richtung Innenstadtnähe, die Sichtbeziehung zur Innenstadt
und die Möglichkeit der fußläufigen Verbindung von entscheidender Bedeutung.
Die Altstadteingänge sind
über die Jeetzelallee gut zur erreichen. Von der Hauptverkehrsachse, der
Umgehungsstraße B191, ist die Innenstadt aber abgekoppelt. Die Querdeichplanung
schafft eine Verbindung von der Bundesstraße B216 in die Innenstadt. Von einem
Standort Gotenweg würden Besucher nicht in die Stadt gehen, sondern höchstens
mit dem Pkw dorthin fahren.
Herr Böhm verweist auf das
der Vorlage beiliegende Gerichturteil. Danach und nach den Aussagen des
Landkreises ist der Gotenwegbereich nach den heutigen gesetzlichen Vorgaben
nicht städtebaulich integriert.
Hinsichtlich von
städtebauliche Wettbewerben verweist er auf die hohen Planungskosten, die langen
Planungszeiten und die hohen finanziellen Vorleistungen für die
Vorhabensträger.
Bgm Mundhenk erklärt, dass
der entscheidende Punkt die Innenstadtstärkung ist, und die Ansiedlung des
Ankermieters EDEKA im Querdeich vielleicht eine einmalige Chance ist, den
Innenstadtbereich Mühlentor zu stärken. Zu Fachmärkten, wie sie am Gotenweg
geplant waren, wird mit dem Pkw hingefahren und nach dem gezielten Einkauf
wieder weggefahren. Für den Gotenweg gestaltet sich zudem die verkehrliche
Erschließung für Märkte in unmittelbarer Nähe zur dortigen Grundschule
schwierig.
Sie hält den Verkaufspreis
der Grundstück von 35 € bei einem Ankaufspreis von 5 € für angemessen.
Rh Schwidder weist darauf
hin, dass sich die Stadt beim Verkaufspreis ihrer Grundstücke an die Preisentwicklung
für den Erwerb der privaten Grundstücke angelehnt hat und dass EDEKA sich seit
Jahren entwickeln möchte und ein städtebaulicher Wettbewerb die EDEKA-Planungen
weiter verzögern würde.
Rh Behning fragt nach dem
Planungsstand für die alte Mühlentorentwicklung und nach den Auswirkungen für
famila, dessen Schließung die Innenstadt stärker treffen würde als eine
Nichtansiedlung von EDEKA im Querdeich.
Herr Hennigs erläutert,
dass die Mühlentorplanung den Bereich der Grundstücke betrifft die in der Anlage
zur Vorlage dargestellt sind (ehem. Schuhgeschäft Gerstenkorn, ehem.
Juwliergeschäft Hildebrand und Elektrogeschäft Hartig).
Weiterhin erklärt er, dass
die Planung den Vorgaben der Aufstellungsbeschlüsse des Stadtrates zur Änderung
der Bebauungspläne „Querdeich“ und „Mühlentor“ im Mai 2015 entspricht.
Herr Dr. Steinröx erklärt,
dass famila darauf angewiesen ist, dass der Kernbereich der Innenstadt
attraktiv bleibt. Die negative Entwicklung der letzten Jahre betrifft auch
famila.
Der EDEKA-Markt muss sich
aus Wettbewerbsgründen anpassen und eine Ansiedlung im Querdeich wäre eine
Bereicherung für den Mühlentorbereich und die Innenstadt insgesamt und damit
auch für famila.
Rh Dr. Lange weist darauf
hin, dass die Bevölkerung der heutigen Mühlentorplanung wesentlich positiver
gegenüber steht als der Planung der vergangenen Jahre für den Gotenwegbereich.
Rh Dr. Prartsch erklärt,
dass die Bürgerliste der vorgeschlagenen Mühlentorentwicklung zustimmen wird.
Rh Brüggemann verweist
darauf, dass von der ursprüngliche Mühlentorplanung wenig übrig geblieben ist
und er eine Mühlentorentwicklung unter Einbeziehung des Postgeländes positiver
sieht.
Rh Hanke erklärt, dass die
UWG den Verträgen zustimmen wird, um die Innenstadtentwicklung voranzutreiben.
Rf Ramm ist der Meinung,
dass für die Entwicklung von famila nicht der EDEKA-Strandort entscheidend ist,
sondern die verkehrliche Erschließung der Innenstadt.
Rh Behning erklärt, dass
die CDU einer Öffnung der Riemannstraße nicht zustimmen wird.
Rh Schwidder verweist auf
die Planung des Landkreises für ein neues Schulkonzept und auf die Möglichkeit
in diesem Zusammenhang den Schülerverkehr in Richtung ZOB zu verlagern.
Für Av Siemke ist die
Mühlentorplanung das wichtigste Projekt der nächsten 10-15 Jahre. Er weist
darauf hin, dass die Entwicklung nicht glücklich verlaufen ist, städtebaulicher
Wettbewerb vernachlässigt worden ist und hiesiger Investoren verärgert worden
sind. Seiner Meinung nach wird famila bei Realisierung des Querdeichprojektes
in den nächsten 5 Jahren schließen.
Nach Aussage von AV Kelm
äußern sich Bürgern und Geschäftsleute überwiegend positiv über die Planung und
sie ist für ihn die vielleicht letzte Möglichkeit für eine positive
Innenstadtentwicklung.