Beschluss: Kenntnis genommen

Die SOLI-Fraktion im Dannenberger Stadtrat hat eine Anfrage zur Beantwortung auf der Sitzung des UBD am 27.01.2016 gestellt. Diese Anfrage konnte dort nicht abschließend beantwortet werden.

 

Für die Einhaltung des Integrationsgebotes im Bereich Querdeich ist es von entscheidender Bedeutung, wie man in den Stadtkern hinein kommt. Vom Eingang  des geplanten EDEKA-Marktes bzw. dem nördlich vorgelagerten Parkplatz wird es auch ohne eine Straßenverbindung durch die Marschgärten folgende Wege in den Stadtkern geben:

1.     Die neue Wegeverbindung westlich der Augenklinik, die sehr wichtig ist, um auch Sichtbezüge zum Mühlentor herzustellen.

2.     Den vorhandenen Fußweg hinter der Augenklinik.

3.     Den Laubengang zur Straße an der Marsch.

4.     Den Fuß- und Radweg östlich der Kleingärten, der über die Querdeichwege zu Famila und zu dem Schulzentrum führt.

5.     Den Fuß- und Radweg seitlich der Lüneburger Straße zum Prochaskaplatz.

 

In einer zusammenfassenden Beurteilung lässt sich feststellen:

Der Standort Querdeich ist über die Bundesstraßenzufahrt für den PKW-Verkehr zu erreichen. Es wird dort ein großes Parkplatzangebot vorgehalten. Es gibt ein engmaschiges und attraktives Fußwegenetz zwischen dem Standort Querdeich und der Innenstadt. Kunden, die sowohl in der Innenstadt als auch im geplanten Einkaufszentrum einkaufen wollen, hätten von dem nördlichen Parkplatz aus eine gute Ausgangsbasis. Für die Verbindung der Bereiche Mühlentor und Querdeich ist die Straße zum Lindenweg nicht erforderlich, weil es dort bereits einen bestehenden Fußweg (Laubengang) gibt. Dem gegenüber würde ein Verlust der westlichen Straßenverbindung die Verbindung zum Mühlentor grundlegend stören.

Diese Verbindung wird zusätzlich geschaffen und ist zudem für die Schaffung von Sichtbezügen erforderlich.

Im Bebauungsplan sollte die optimale Straßenverbindung durch die Marschgärten weiter vorgesehen werden, um mehr verkehrliche Optionen für die Zukunft offen zu halten.

Sollten die Straßenverbindung nicht zum Tragen kommen, ist das für das gesamte Planverfahren nicht ausschlaggebend. Städtebaulich sollte die Möglichkeit aber weiter vorgehalten werden.

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass das Integrationsgebot im Querdeich eingehalten ist, da folgende Punkte erfüllt sind:

1.     Der Bereich Querdeich ist räumlich eng an den Stadtkern angelehnt.

2.     Es werden Sichtbezüge zum Stadtkern hergestellt.

3.     Es wird ein engmaschiges Fußwegenetz vorhanden sein.

4.     Für Laufkundschaft ist es hinreichend attraktiv, im Querdeich zu parken und im Stadtkern einzukaufen.

 

Für den Bereich Gotenweg sind diese Punkte nicht bzw. nicht in einer vergleichbaren Qualität erfüllt. Deshalb ist aus Sicht der IHK das Integrationsgebot für den Bereich Gotenweg nicht erfüllt.

 

Zum weiteren Verständnis:

Das Integrationsgebot ist vor zwei Jahren vom Niedersächsischen Verwaltungsgericht (Beschluss vom 20.03.2014; Az: 1MN7-14) weitergehend definiert worden. In der Anlage zur Vorlage ist der Auszug aus der Urteilsbegründung, der sich auf das Integrationsgebot bezieht, beigefügt.

Überträgt man dieses Urteil auf die Gegebenheiten in der Stadt Dannenberg (Elbe), ist ersichtlich, dass die IHK eine richtige Beurteilung vorgenommen hat.

 

Der Standort Gotenweg weist folgende Merkmale auf, die auf einen Verstoß gegen das Integrationsgebot hinweisen:

1.     Das Gericht hat die Trennwirkung einer Hauptverkehrsstraße in Verbindung mit Entfernungen von mehr als 150 m für Fußgänger als einen Verstoß gegen das Integrationsgebot eingestuft. Am Gotenweg stellt die B 216 eine Barriere dar und es sind deutlich längere Fußwege erforderlich, um vom Parkplatz zur Langen Straße zu kommen. Die Innenstadt ist zudem verkehrssicher nur über Ampelanlagen zu erreichen.

        Auf dem langen Weg gibt es keine Angebote, die einen Stadtbezug erkennen lassen.

2.     Der Standort Gotenweg ist bezüglich seiner Verkehrsanbindung und der geplanten Anordnung von Eingängen und Parkplätzen nur auf die Bundesstraßen ausgerichtet. Er steht nicht in unmittelbarem Verbund mit dem Wegenetz der Innenstadt.

3.     Der Gotenweg stellt keine räumlich funktionale Erweiterung des Stadtkerns da, sondern ist ein eigener Standort, der bezüglich der Lage und Größe eher als Konkurrenz wahrgenommen werden muss, wenn er denn mit zentrenrelevanten Sortimenten bestückt werden wird, wie es bisher vorgesehen war.

4.     Bei der bisherigen Konzeptionen gab es zu recht erhebliche Zweifel, ob sich das Gotenwegprojekt hinsichtlich seiner Dimensionierung und Verkaufsflächenzusammensetzung noch dem Versorgungsbereich der Innenstadt unterordnet. Die starken Widerstände aus der Kaufmannschaft weisen darauf hin, dass hier auch das Beeinträchtigungsgebot wahrscheinlich verletzt werden würde.

 

Der Standort Querdeich weist folgende Merkmale auf, die auf eine Einhaltung des Integrationsgebotes hinweisen:

1.     Im Bereich Mühlentor / Querdeich kann eine räumlich funktionale Einheit mit den in der Innenstadt vorhandenen Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen hergestellt werden.

2.     Der Standort schmiegt sich räumlich an den Stadtkern an und bleibt dennoch in der Größenordnung und Funktion untergeordnet und tritt nicht in Konkurrenz zum Stadtkern, sondern erweitert diesen eher.

3.     In funktionaler Einsicht ergeben sich Synergieeffekte zwischen Innenstadt und Querdeich; z.B. bezüglich des neuen Parkplatzangebotes und dem Zuwachs an Laufkundschaft.

4.     Diese Vorteile können nur generiert werden, bei einem Standort, der wie das Mühlentor / Querdeich eine fußläufige Verknüpfung der Innenstadt aufweist. Sichtbeziehungen zum Mühlentor sowie geplante und bestehende Dienstleistungsangebote verstärken den funktionalen Bezug.

 

Das Beeinträchtigungsgebot beim Querdeich bleibt wie folgt zu beurteilen:

1.     Der Schwerpunkt des Verkaufsflächenangebotes im Bereich Querdeich (SO Einkauf) zielt auf eine Grundversorgung, so dass Läden für den gehoberen Bedarf aus der Innenstadt nicht gefährdet werden.

2.     Auch der innerstädtische Lebensmitteleinzelhandel (z.B. Famila) wird durch die Planung nicht berührt, weil es sich nicht um einen zusätzlichen Markt, sondern um eine Betriebsverlagerung von einem bestehenden, bereits ortsansässigen EDEKA-Markt handelt.

3.     Das offene Parkplatzangebot am Querdeich kann von Kunden von Innenstadtgeschäften, die kaum per Kfz zu erreichen sind,  genutzt werden.
Insofern gibt es positive Synergieeffekte auch für die Innenstadtgeschäfte an der Langen Straße.

4.     Der entwicklungsbedürftige westliche Innenstadtbereich (Mühlentor) wird durch neue Angebote und zusätzliche Laufkundschaft eine Attraktivitätssteigerung erfahren. Dadurch werden die Geschäftslagen im westlichen Innenstadtbereich erst überhaupt wieder mit einer Überlebenschance versehen.

 

Im Falle einer Beibehaltung des jetzigen Zustandes würde eine Fortführung der bereits deutlich sichtbaren Abwärtsspirale in der Innenstadt drohen. Die Problematik der Innenstadtverödung wird sich weiter verschärfen, wenn ein großes Einkaufszentrum ohne Bezug zum innerstädtischen Versorgungsbereich, z.B. im Gotenweg oder im Develang, geschaffen werden würde. Die Verbindung zwischen dem Mühlentor, dem Querdeich und der Innenstadt sichert das dauerhafte Überleben der Innenstadt.

 

StD Meyer erläutert einleitend den bisherigen Planungsablauf.

 

AV Siemke geht kurz auf den Sachverhalt der Vorlage ein.

 

Für Rh Herzog ist im Planungsablauf einiges nicht optimal verlaufen. Die Vorlage der Städtebaulichen Verträge gemäß TOP 5 werden erst jetzt, etwa 1 Jahr nach Planungsbeginn,  vorgelegt.

Seiner Meinung nach können einige inhaltliche Punkte der Vorlage anders gewertet werden. Die Innenstadt Dannenberg ist eine lange Achse. Das Fachmarktzentrum im Nordosten liegt gleich weit weg von der Innenstadt wie der Gotenweg. Das Integrationsgebot wird für beide Bereiche aber unterschiedlich gewertet.

Der EDEKA-Markt im Develang ist für die Wohnbereiche Develang und Westsiedlung ideal gelegen. Ein EDEKA-Markt im Querdeich wäre für die Wohnbevölkerung schlechter zu erreichen als im Develang. Hinsichtlich des Integrationsgebotes wird auf fußläufige Verbindungen zur Innenstadt hingewiesen. Es ist bekannt, dass in Dannenberg nicht einkaufen gegangen wird, sondern die Kunden möglichst bis zum Geschäft fahren wollen.

Ein Standort im Gotenweg wäre von der Innenstadt nicht weiter entfernt als der geplante Bereich im Querdeich. Herr Dr. Steinröx hat den Gotenweg in seinem Gutachten im Jahr 2012 wegen der guten Erschließung und der Nähe zur Innenstadt als guten Standort gewertet.

Das IHK hat die B216 zwischen dem Gotenweg und der Innenstadt als Verkehrssperre bezeichnet. Hier ist darauf hinzuweisen, dass die B216 täglich nur 3.500 Fahrzeuge befahren, den Lindenweg aber 4.500 Fahrzeuge.

Rh Herzog weist auf Projektträger hin die für Grundstücke im Mühlentor 60€/m² angeboten haben. Der jetzt vorgeschlagene Kaufpreis von 35€/m² bedeutet seiner Meinung nach eine Verschleuderung von öffentlichem Eigentum. Eine Empfehlung der vorgelegten Städtebaulichen Verträge bedeutet eine Entscheidung gegen einen städtebaulichen Wettbewerb und gegen die Finanzen der Stadt.

 

Herr Böhme trägt vor, dass ein EDEKA-Markt an jedem Standort funktionieren würde. Ein EDEKA-Markt im Gotenweg würde aber, wie auch das Fachmarktzentrum im Nordosten der Stadt, keine Stärkung der Innenstadt bedeuten. Das Problem in Dannenberg ist die Schwäche der Innenstadt. Der Querdeichbereich ist die einzige Chance, die Innenstadt Dannenberg(Elbe) durch mehr Laufkundschaft zu stärken, und zwar dort wo sie zurzeit am schwächsten ist. Dabei ist zusätzliches Parkplatzangebot, die Lage des Parkplatzes Richtung Innenstadtnähe, die Sichtbeziehung zur Innenstadt und die Möglichkeit der fußläufigen Verbindung von entscheidender Bedeutung.

Die Altstadteingänge sind über die Jeetzelallee gut zur erreichen. Von der Hauptverkehrsachse, der Umgehungsstraße B191, ist die Innenstadt aber abgekoppelt. Die Querdeichplanung schafft eine Verbindung von der Bundesstraße B216 in die Innenstadt. Von einem Standort Gotenweg würden Besucher nicht in die Stadt gehen, sondern höchstens mit dem Pkw dorthin fahren.

Herr Böhm verweist auf das der Vorlage beiliegende Gerichturteil. Danach und nach den Aussagen des Landkreises ist der Gotenwegbereich nach den heutigen gesetzlichen Vorgaben nicht städtebaulich integriert.

Hinsichtlich von städtebauliche Wettbewerben verweist er auf die hohen Planungskosten, die langen Planungszeiten und die hohen finanziellen Vorleistungen für die Vorhabensträger.

 

Bgm Mundhenk erklärt, dass der entscheidende Punkt die Innenstadtstärkung ist, und die Ansiedlung des Ankermieters EDEKA im Querdeich vielleicht eine einmalige Chance ist, den Innenstadtbereich Mühlentor zu stärken. Zu Fachmärkten, wie sie am Gotenweg geplant waren, wird mit dem Pkw hingefahren und nach dem gezielten Einkauf wieder weggefahren. Für den Gotenweg gestaltet sich zudem die verkehrliche Erschließung für Märkte in unmittelbarer Nähe zur dortigen Grundschule schwierig.

Sie hält den Verkaufspreis der Grundstück von 35 € bei einem Ankaufspreis von 5 € für angemessen.

 

Rh Schwidder weist darauf hin, dass sich die Stadt beim Verkaufspreis ihrer Grundstücke an die Preisentwicklung für den Erwerb der privaten Grundstücke angelehnt hat und dass EDEKA sich seit Jahren entwickeln möchte und ein städtebaulicher Wettbewerb die EDEKA-Planungen weiter verzögern würde.

 

Rh Behning fragt nach dem Planungsstand für die alte Mühlentorentwicklung und nach den Auswirkungen für famila, dessen Schließung die Innenstadt stärker treffen würde als eine Nichtansiedlung von EDEKA im Querdeich.

 

Herr Hennigs erläutert, dass die Mühlentorplanung den Bereich der Grundstücke betrifft die in der Anlage zur Vorlage dargestellt sind (ehem. Schuhgeschäft Gerstenkorn, ehem. Juwliergeschäft Hildebrand und Elektrogeschäft Hartig).

Weiterhin erklärt er, dass die Planung den Vorgaben der Aufstellungsbeschlüsse des Stadtrates zur Änderung der Bebauungspläne „Querdeich“ und „Mühlentor“ im Mai 2015 entspricht.

 

Herr Dr. Steinröx erklärt, dass famila darauf angewiesen ist, dass der Kernbereich der Innenstadt attraktiv bleibt. Die negative Entwicklung der letzten Jahre betrifft auch famila.

Der EDEKA-Markt muss sich aus Wettbewerbsgründen anpassen und eine Ansiedlung im Querdeich wäre eine Bereicherung für den Mühlentorbereich und die Innenstadt insgesamt und damit auch für famila.

 

Rh Dr. Lange weist darauf hin, dass die Bevölkerung der heutigen Mühlentorplanung wesentlich positiver gegenüber steht als der Planung der vergangenen Jahre für den Gotenwegbereich.

 

Rh Dr. Prartsch erklärt, dass die Bürgerliste der vorgeschlagenen Mühlentorentwicklung zustimmen wird.

 

Rh Brüggemann verweist darauf, dass von der ursprüngliche Mühlentorplanung wenig übrig geblieben ist und er eine Mühlentorentwicklung unter Einbeziehung des Postgeländes positiver sieht.

 

Rh Hanke erklärt, dass die UWG den Verträgen zustimmen wird, um die Innenstadtentwicklung voranzutreiben.

 

Rf Ramm ist der Meinung, dass für die Entwicklung von famila nicht der EDEKA-Strandort entscheidend ist, sondern die verkehrliche Erschließung der Innenstadt.

 

Rh Behning erklärt, dass die CDU einer Öffnung der Riemannstraße nicht zustimmen wird.

 

Rh Schwidder verweist auf die Planung des Landkreises für ein neues Schulkonzept und auf die Möglichkeit in diesem Zusammenhang den Schülerverkehr in Richtung ZOB zu verlagern.

 

Für Av Siemke ist die Mühlentorplanung das wichtigste Projekt der nächsten 10-15 Jahre. Er weist darauf hin, dass die Entwicklung nicht glücklich verlaufen ist, städtebaulicher Wettbewerb vernachlässigt worden ist und hiesiger Investoren verärgert worden sind. Seiner Meinung nach wird famila bei Realisierung des Querdeichprojektes in den nächsten 5 Jahren schließen.

 

Nach Aussage von AV Kelm äußern sich Bürgern und Geschäftsleute überwiegend positiv über die Planung und sie ist für ihn die vielleicht letzte Möglichkeit für eine positive Innenstadtentwicklung.