Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 3

Die Projektgesellschaft Mühlentor Dannenberg GmbH & Co. KG beabsichtigt das Kaufobjekt zu bebauen und daher werden u. a. die Grundstücke der Stadt Dannenberg (Elbe) benötigt. Weitere Grundstücke von Privateigentümern sollen auch erworben werden.

In dem zu schließenden Kaufvertrag sollte geregelt werden, dass ein Verkauf nur erfolgen kann, wenn auch Einigkeit mit den weiteren Grundstückseigentümern über den Verkauf besteht. Ferner sollten Regelungen über eine Rückübertragung aufgenommen werden, sofern das Projekt nicht verwirklicht werden soll bzw. die Baumaßnahme nicht beendet wird. Diese Regelungen sollen mit Fristsetzung erfolgen. Ebenso sollte bereits jetzt eine entsprechende Kostenregelung für die Rückübertragung aufgenommen werden.

 

Ferner ist auf den Grundstücken Ziff. 1 und 2 ein öffentlich gewidmeter Parkplatz der Stadt Dannenberg (Elbe) errichtet. Durch den Verkauf dieser Grundstücke und mit den bisherigen Planungen der Projektgesellschaft Mühlentor Dannenberg GmbH & Co. KG soll der bisherige Parkplatz zwar als Parkfläche erhalten bleiben, jedoch soll diese Fläche anders hergerichtet werden als bisher. Zur Sicherung dieser Stellplätze für die Stadt Dannenberg (Elbe) sollte hier festgelegt werden, dass nach Beendigung der Baumaßnahme der Parkplatz wieder öffentlich gewidmet wird und zwar mit der Anzahl der bisher vorhandenen Parkplätze. Die bisherige öffentliche Zufahrt zu diesem Parkplatz ist durch den Verkauf nicht mehr gesichert, da die Fläche dann im Eigentum der Projektgesellschaft Mühlentor Dannenberg GmbH & Co. KG steht. Daher ist eine Dienstbarkeit für die Stadt Dannenberg (Elbe) einzutragen.

 

Vor Beginn des Sitzung ist ein Schreiben der Stadtverwaltung verteilt worden und darauf hingewiesen worden, dass  die Grundstücke der Ziffern 1, 2 und 4 des Beschlussvorschlages noch nicht verkauft werden sollen.

StD Meyer erläutert, dass es sich um die Flurstücke des Parkplatzes handelt und vor dem Verkauf noch rechtliche Fragen geklärt werden müssen. Zur Disposition stehz heute der Verkauf von Gartengrundstücken.

 

Rh Behning fragt, wie der Kaufpreis für 35 € ermittelt worden ist. Er weist darauf hin, dass andere

Grundstücke teurer verkauft wurden.

 

Std Meyer erläutert, dass es sich bei dem anderen Grundstück an der ESSO-Wiese um Bauland in einem rechtskräftigen Bebauungsplan handelt und der dortige Bodenrichtwertpreis bei 45 € liegt. Im Nahbereich der Querdeichgärten sind Grundstücke nach der Bodenrichtwertkarte mit 35 €  bewertet.

 

Rf Ramm und Rh Schwidder weisen darauf hin, dass sich der Kaufpreis von 35 € an dem Kaufpreis der privaten Grundstücksverkäufe orientiert und aus Gründen der Anständigkeit kein höherer Kaufpreis für die städtischen Grundstücke  erzielt werden sollte.

 

Für AV Siemke sind die Querdeichgrundstücke aufgrund ihrer günstigeren Lage zur Innenstadt mehr Wert als das Baugrundstück an der ESSO-Wiese und ein Kaufpreis von 35 € ist daher als Subventionierung des Querdeichobjektes zu sehen.

 

Rh Herzog weist darauf hin, dass die Entwürfe der Kaufverträge nach einen EJZ-Bericht keine Rückfallklausel enthalten haben sollen und fragt, ob solche Klausel aufgenommen worden sind.

 

StD Meyer erklärt, dass Rückfallklauseln aufgenommen worden sind.

 

Rh Dr. Lange fragt, ob Rh Herzog als Grundstückseigentümer im Querdeich nach den Vorgaben der NKomVG betroffen ist.

 

StD Meyer erklärt, dass jedes Ratsmitglied nach dem NKomVG verpflichtet ist, sein Mitwirkungsverbot anzuzeigen. Seit Beginn der Planung hat es dahingehend keine Meinungsäußerungen gegeben und Rh Herzog hat in der Vergangenheit an mehreren Abstimmungen nicht teilgenommen. Heute werden Grundstücksverkäufe der Stadt beraten und keine Planungsschritte die das Grundstück von Herrn Herzog betreffen.

 

Herr Hennigs trägt hinsichtlich der Kaufpreisvergleichs mit der ESSO-Wiese vor, dass zu berücksichtigen ist, dass im Querdeich zusätzliche Kosten für die Bewuchsentfernung und den Ausgleich von Natur und Landschaft entstehen und er den Kaufpreis von 35 € daher für angemessen hält.

 

Rh Schwidder verwehrt sich gegen den Vorwurf von AV Siemke, dass gegenüber dem Kaufpreis bei der ESSO-Wiese eine Subventionierung des Querdeichprojektes zu sehen ist und weist darauf hin, dass es sich bei der ESSO-Wiese gegenüber den Querdeichgärten um Bauland handelt.

 

AV Siemke verweist hinsichtlich der Kaufpreishöhe auf die hohen Planungskosten die die Stadt für die Entwicklung des Querdeichbereiches aufwenden muss.

 

Nach Beendigung der Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

Die Stadt Dannenberg (Elbe) verkauft an die Projektgesellschaft Mühlentor Dannenberg GmbH & Co. KG, Stendal, folgende Grundstücke:

 

Ziff.

Gemarkung

Flur

Flurstück

Größe

Anmerkung

1

Dannenberg-Elbe

14

104/2

755 m²

 

2

Dannenberg-Elbe

14

105/3

1.163 m²

 

3

Dannenberg-Elbe

14

103/12

119 m²

Wegefläche

4

Dannenberg-Elbe

14

103/16

186 m²

Wegefläche

5

Dannenberg-Elbe

14

76

1.510 m²

Garten

6

Dannenberg-Elbe

14

77

898 m²

Garten

7

Dannenberg-Elbe

14

78

592 m²

Garten

 

Gesamtfläche

 

 

5.223 m²

 

 

Der Kaufpreis beträgt 35,00 Euro/m². Bei einer Gesamtgröße von 5.223 m² als 182.805,00 Euro. Im Kaufvertrag sind die im Sachverhalt dargestellten Regelungen aufzunehmen.