Sitzung: 08.03.2016 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 3
Vorlage: 31/0652/2016
Die
Projektgesellschaft Mühlentor Dannenberg GmbH & Co. KG beabsichtigt das
Kaufobjekt zu bebauen und daher werden u. a. die Grundstücke der Stadt
Dannenberg (Elbe) benötigt. Weitere Grundstücke von Privateigentümern sollen
auch erworben werden.
In dem zu
schließenden Kaufvertrag sollte geregelt werden, dass ein Verkauf nur erfolgen
kann, wenn auch Einigkeit mit den weiteren Grundstückseigentümern über den
Verkauf besteht. Ferner sollten Regelungen über eine Rückübertragung
aufgenommen werden, sofern das Projekt nicht verwirklicht werden soll bzw. die
Baumaßnahme nicht beendet wird. Diese Regelungen sollen mit Fristsetzung
erfolgen. Ebenso sollte bereits jetzt eine entsprechende Kostenregelung für die
Rückübertragung aufgenommen werden.
Ferner ist auf den
Grundstücken Ziff. 1 und 2 ein öffentlich gewidmeter Parkplatz der Stadt
Dannenberg (Elbe) errichtet. Durch den Verkauf dieser Grundstücke und mit den
bisherigen Planungen der Projektgesellschaft Mühlentor Dannenberg GmbH &
Co. KG soll der bisherige Parkplatz zwar als Parkfläche erhalten bleiben,
jedoch soll diese Fläche anders hergerichtet werden als bisher. Zur Sicherung
dieser Stellplätze für die Stadt Dannenberg (Elbe) sollte hier festgelegt
werden, dass nach Beendigung der Baumaßnahme der Parkplatz wieder öffentlich
gewidmet wird und zwar mit der Anzahl der bisher vorhandenen Parkplätze. Die
bisherige öffentliche Zufahrt zu diesem Parkplatz ist durch den Verkauf nicht
mehr gesichert, da die Fläche dann im Eigentum der Projektgesellschaft
Mühlentor Dannenberg GmbH & Co. KG steht. Daher ist eine Dienstbarkeit für
die Stadt Dannenberg (Elbe) einzutragen.
Vor Beginn des
Sitzung ist ein Schreiben der Stadtverwaltung verteilt worden und darauf
hingewiesen worden, dass die Grundstücke
der Ziffern 1, 2 und 4 des Beschlussvorschlages noch nicht verkauft werden
sollen.
StD Meyer
erläutert, dass es sich um die Flurstücke des Parkplatzes handelt und vor dem
Verkauf noch rechtliche Fragen geklärt werden müssen. Zur Disposition stehz
heute der Verkauf von Gartengrundstücken.
Rh Behning fragt,
wie der Kaufpreis für 35 € ermittelt worden ist. Er weist darauf hin, dass
andere
Grundstücke teurer
verkauft wurden.
Std Meyer
erläutert, dass es sich bei dem anderen Grundstück an der ESSO-Wiese um Bauland
in einem rechtskräftigen Bebauungsplan handelt und der dortige
Bodenrichtwertpreis bei 45 € liegt. Im Nahbereich der Querdeichgärten sind
Grundstücke nach der Bodenrichtwertkarte mit 35 € bewertet.
Rf Ramm und Rh
Schwidder weisen darauf hin, dass sich der Kaufpreis von 35 € an dem Kaufpreis
der privaten Grundstücksverkäufe orientiert und aus Gründen der Anständigkeit
kein höherer Kaufpreis für die städtischen Grundstücke erzielt werden sollte.
Für AV Siemke sind
die Querdeichgrundstücke aufgrund ihrer günstigeren Lage zur Innenstadt mehr
Wert als das Baugrundstück an der ESSO-Wiese und ein Kaufpreis von 35 € ist
daher als Subventionierung des Querdeichobjektes zu sehen.
Rh Herzog weist
darauf hin, dass die Entwürfe der Kaufverträge nach einen EJZ-Bericht keine
Rückfallklausel enthalten haben sollen und fragt, ob solche Klausel aufgenommen
worden sind.
StD Meyer erklärt,
dass Rückfallklauseln aufgenommen worden sind.
Rh Dr. Lange fragt,
ob Rh Herzog als Grundstückseigentümer im Querdeich nach den Vorgaben der
NKomVG betroffen ist.
StD Meyer erklärt,
dass jedes Ratsmitglied nach dem NKomVG verpflichtet ist, sein
Mitwirkungsverbot anzuzeigen. Seit Beginn der Planung hat es dahingehend keine
Meinungsäußerungen gegeben und Rh Herzog hat in der Vergangenheit an mehreren
Abstimmungen nicht teilgenommen. Heute werden Grundstücksverkäufe der Stadt
beraten und keine Planungsschritte die das Grundstück von Herrn Herzog
betreffen.
Herr Hennigs trägt
hinsichtlich der Kaufpreisvergleichs mit der ESSO-Wiese vor, dass zu
berücksichtigen ist, dass im Querdeich zusätzliche Kosten für die
Bewuchsentfernung und den Ausgleich von Natur und Landschaft entstehen und er den
Kaufpreis von 35 € daher für angemessen hält.
Rh Schwidder
verwehrt sich gegen den Vorwurf von AV Siemke, dass gegenüber dem Kaufpreis bei
der ESSO-Wiese eine Subventionierung des Querdeichprojektes zu sehen ist und
weist darauf hin, dass es sich bei der ESSO-Wiese gegenüber den Querdeichgärten
um Bauland handelt.
AV Siemke verweist
hinsichtlich der Kaufpreishöhe auf die hohen Planungskosten die die Stadt für
die Entwicklung des Querdeichbereiches aufwenden muss.
Nach Beendigung der
Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Die Stadt
Dannenberg (Elbe) verkauft an die Projektgesellschaft Mühlentor Dannenberg GmbH
& Co. KG, Stendal, folgende Grundstücke:
Ziff. |
Gemarkung |
Flur |
Flurstück |
Größe |
Anmerkung |
1 |
Dannenberg-Elbe |
14 |
104/2 |
755 m² |
|
2 |
Dannenberg-Elbe |
14 |
105/3 |
1.163 m² |
|
3 |
Dannenberg-Elbe |
14 |
103/12 |
119 m² |
Wegefläche |
4 |
Dannenberg-Elbe |
14 |
103/16 |
186 m² |
Wegefläche |
5 |
Dannenberg-Elbe |
14 |
76 |
1.510 m² |
Garten |
6 |
Dannenberg-Elbe |
14 |
77 |
898 m² |
Garten |
7 |
Dannenberg-Elbe |
14 |
78 |
592 m² |
Garten |
|
Gesamtfläche |
|
|
5.223 m² |
|
Der Kaufpreis
beträgt 35,00 Euro/m². Bei einer Gesamtgröße von 5.223 m² als 182.805,00 Euro.
Im Kaufvertrag sind die im Sachverhalt dargestellten Regelungen aufzunehmen.