Sitzung: 08.03.2016 Ausschuss für Finanzen und Controlling des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich empfohlen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 3
Vorlage: 30/0583/2016
Der Rat
der Stadt Dannenberg (Elbe) hat mit den Aufstellungsbeschlüssen „B-Plan
Mühlentor – 4. Änderung“ und „B-Plan Querdeich – 6,. Änderung“ signalisiert,
dass er intensiv bemüht ist die Innenstadt als attraktiven
Einzelhandelsstandort zu erhalten und weiterzuentwickeln. Für die Entwicklung
des Mühlentors und des Querdeichs konnte eine Investorengruppe um den
Projektentwickler terraplan GmbH gefunden werden. Für diese Entwicklung wurde
von den Akteuren im Jahr 2015 eine Projektskizze vorgelegt, welche
Entwicklungen im Bereich des Mühlentors und des Querdeichs vorsieht.
Parallel
ist von dem Projektentwickler die Einzelhandelsflächennachfrage für die
geplanten Bereiche erkundet worden. Neben verschiedenen Einzelhandelsbetrieben
hat die Fa. EDEKA Interesse bekundet, ihren EDEKA-Markt vom Develangring in den
Bereich Querdeich zu verlegen.
Der Rat
der Stadt Dannenberg (Elbe) hat sich für eine gemeinsame Entwicklung der
Bereiche Mühlentor und Querdeich ausgesprochen. Nur wenn auch eine
Attraktivitätssteigerung im Bereich Mühlentor erreicht werden kann, wird die
Stadt einer Entwicklung im Bereich Querdeich zustimmen. Da eine Entwicklung im
Bereich Querdeich in dem in Aussicht genommenen Sinne in
raumordnungsrechtlicher Hinsicht
voraussetzen wird, dass an anderer Stelle Verkaufsfläche des
großflächigen Lebensmitteleinzelhandels in ähnlichem Umfang entfällt und dies
gegenüber der Raumordnungsbehörde nachzuweisen sein wird, sind entsprechende
Erklärungen der Fa. EDEKA für den Verbrauchermarkt am Develangring
erforderlich. Ferner sollen die Haftungsrisiken für die Stadt Dannenberg (Elbe)
als Trägerin der Bauleitplanung gegenüber den übrigen Akteuren weitgehend
beschränkt werden.
Um
diese Vorgaben zu sichern und die weitere Zusammenarbeit aller Akteure zu
strukturieren, sind die in den Anlagen I und II beigefügten Verträge von Herrn
Rechtsanwalt Blume erarbeitet worden.
StD Meyer erklärt, dass für
die Planungen keine vertraglichen Grundlagen vorliegen. Nach Gesprächen mit
Vertretern der terraplan GmbH und der EDEKA Handelsgesellschaft Nord hat Herr
Rechtsanwalt Blume Städtebaulicher Verträge vorbereitet.
Herr Blume erläutert, dass
die Verträge drei wesentliche Punkte zum Inhalte haben: a) den
Haftungsausschuss für die Stadt Dannenberg(Elbe), b) die Sicherstellung der
Verknüpfung der Bereiche Mühlentor und Querdeich und c) die Sicherstellung der
Vorgaben der Raumordnung hinsichtlich der Ansiedlung von Einzelhandelsgeschäften.
Die Präambel der Verträge ist für einen umfassenden Überblick sehr umfangreich
verfasst. Herr Blume erläutert die Inhalte der wichtigen §§ 2, 3 und 4 und
fasst die Inhalte der übrigen §§ zusammen.
Rh Herzog weist auf viele
Konjunktive im Vertragstext hin und beantragt, den Satz in § 3 Abs 2 des
Vertrages mit dem Vorhabensträger, dass vorbereitende Arbeiten wie etwa die
Rodung von Gehölzen im Bereich Querdeich erfolgen können, zu streichen.
In § 3 Abs. 6 ist geregelt,
dass die Stadt regelmäßig über den Stand der Planung zu informieren ist. Er
erklärt, dass das nach den Erfahrungen des letzten Jahres bisher nicht erfolgt
ist.
Eine wichtige Frage für ihn
ist, welche Regelungen für den Fall der Insolvenz des Trägers getroffen werden.
Herr Blume erklärt, dass es
sich zu Beginn der Planungen um Grundlagenverträge handelt, die naturgemäß
Konjunktive aufweisen müssen. Vorbereitende Rodungen sind nach dem
Vertragsentwurf nur mit Zustimmung der Stadt und der Unteren Naturschutzbehörde
zulässig. Die Fortschreitung der Planung wird seiner Meinung nach weitere
Verträge erforderlich machen, die nicht in Städtebaulichen Verträgen geregelt
werden können.
Rf Ramm fragt, durch wen
die Zustimmung der Stadt zu Rodungen erfolgen müsste.
Herr Blume antwortet, dass
die Zuständigkeiten im Kommunalverfassungsgesetz und ggf. in der Hauptsatzung
der Stadt geregelt sind und durch Vertrag nicht geändert werden können. Er geht
davon aus, dass die Zustimmung kein Vorgang der laufenden Verwaltung ist
sondern der VA zuständig ist, es sei denn der Rat hat sich die Zustimmung
vorbehalten.
Ohne weitere Aussprache
empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
beschließt den in der Anlage I beigefügten städtebaulichen Vertrag zwischen der
Stadt Dannenberg (Elbe), der terraplan GmbH und der Projektgesellschaft
Mühlentor Dannenberg GmbH & Co. KG.
b) Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) beschließt den in der Anlage II beigefügten städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Dannenberg (Elbe), der terraplan GmbH, der Projektgesellschaft Mühlentor Dannenberg GmbH & Co. KG und der EDEKA Handelsgesellschaft Nord mbH.