Sitzung: 25.02.2016 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 30/0643/2016
Bgm Sperling trägt den Sachverhalt vor. Zum Thema
Breitbandversorgung hat der Landkreis Lüchow-Dannenberg in der letzten Bürgermeisterdienstversammlung
referiert. Für ihr Vorhaben benötigt der Landkreis die Versicherung der
Gemeinden, dass sie den Landkreis hierbei unterstützen werden. Die Gemeinden
sind aufgefordert, Werbung bei den Bewohnern für einen Anschluss an das Breitbandnetz
zu betreiben.
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg beabsichtigt den
flächendeckenden Auf- bzw. Ausbau von Zugangsnetzen der nächsten Generation
(Next Generation Access – NGA) im Kreisgebiet mit Internetgeschwindigkeiten
mindestens 50 Mbit/s im Download bis Ende 2018.
Für viele Haushalte sowie kleine und mittelständische Unternehmen ist Internet
mit sehr hohen Bandbreiten und Möglichkeiten interoperabler Anwendungen derzeit
nicht verfügbar. Den wachsenden Anforderungen an eine Internetversorgung mit
steigenden Datenvolumina ist daher zügig Rechnung zu tragen.
Nach Auswertung der bestehenden
Breitbandinfrastrukturen und Ausbauankündigungen der Netzbetreiber aus der
Markterkundung ergibt sich vor Ausbau der Breitbandinfrastruktur für den
Landkreis Lüchow-Dannenberg eine Versorgungsquote (mind. 30 Mbit/s) von 41,3 %.
Die verfügbaren Bandbreiten im Landkreis Lüchow-Dannenberg
liegen nach aktuellem Kenntnisstand in weiten Teilen deutlich unterhalb von 30
MBit/s im Downstream. Diese Breitbandunterversorgung soll auf 94,4 % der
Kreisfläche des Landkreises Lüchow- Dannenberg - soweit noch nicht vorhanden -
durch den Ausbau einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und
ausbaufähigen kabelgebundenen Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung
beseitigt werden. Hierbei soll der Erhalt der Zukunftsfähigkeit des Netzes im
Hinblick auf einen eventuell späteren FttH-Ausbau („Fibre to the Home“)
berücksichtigt werden. Die Struktur soll es problemlos ermöglichen, an den
gebauten Strecken den Bürgern einen individuellen Glasfaseranschluss bei Bedarf
anzubieten.
Zur Erreichung des vorbezeichneten Ausbauziels plant der
Landkreis Lüchow- Dannenberg den Ausbau einer passiven NGA-Netzinfrastruktur,
welche im Eigentum der öffentlichen Hand
stehen soll. Eigentümerin der passiven Infrastruktur soll hierbei eine GmbH
sein, deren Anteile von der Öffentlichen Hand gehalten werden. Diese
Gesellschaft ist vom Landkreis Lüchow-Dannenberg doch zu errichten.
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg soll für das Kreisgebiet mit
der Planung und Errichtung einer kreisweiten passiven Breitbandinfrastruktur
beauftragt werden. Demnach soll der Landkreis damit betraut sein, sämtliche
erforderlichen Schritte zur Errichtung einer sogenannten
„Dark-Fibre-Infrastruktur“ – wie insbesondere die Verlegung von Leerrohren
sowie die Ausstattung derselben mit Glasfaserkabeln, die Errichtung von
Schächten, die Realisierung der Stromzuführung und das Aufstellen von
Schaltschränken – zu koordinieren, zu überwachen und die erforderliche
Finanzierung zu erzielen.
Die sodann fertig gestellte passive Breitbandinfrastruktur
soll nachfolgend im Wege der Verpachtung/Konzessionierung an einen oder mehrere
Netzbetreiber gegen Zahlung eines Nutzungsentgelts für einen längeren Zeitraum
– beispielsweise zwanzig Jahre – überlassen werden. Die für die Nutzung der
Netzinfrastruktur seitens der Netzbetreiber zu entrichtenden Nutzungsentgelte
sollen die Investitions- und Finanzierungskosten langfristig möglichst adäquat
abdecken.
Nach bisherigen ersten Studien sind für einen kreisweiten
NGA-FttB-Netzausbau voraussichtlich Investitionen in Höhe von rund EUR
32.000.000,00 erforderlich.
Der
Landkreis Lüchow-Dannenberg beabsichtigt, für die Durchführung des Programms im
Rahmen der aktuellen Förderung des Breibandausbaus durch den Bund und das Land
Niedersachsen Fördermittel zu beantragen und so einen erheblichen Teil der
Baumaßnahmen zu finanzieren. Der Umfang der Förderung mit Bundes- und
Landesmitteln ist derzeit nicht zu spezifizieren. Die nach aktuellem Stand zu
erzielende maximale Fördersumme beträgt insgesamt rund EUR 20 Millionen. In
welchem Umfang das Projekt im Landkreis Lüchow-Dannenberg tatsächlich gefördert
werden wird, bleibt dem durchzuführenden Antragsverfahren auf Bereitstellung
von Fördermitteln vorbehalten. Die darüber hinausgehenden Kosten des
Netzausbaus sind vom Landkreis zu finanzieren.
Obwohl die Aufgabe des Breitband-Infrastruktur-Ausbaus den
jeweiligen Kommunen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung gemäß §§ 4, 5
NKomVG und Art. 28 II GG zugeordnet ist, hält der Landkreis Lüchow-Dannenberg
die Durchführung des Breitbandausbaus auf Kreisebene aufgrund seines sowohl
überregionalen Charakters, als auch seiner erheblichen wirtschaftlichen Bedeutung
für die praktikabelste, effektivste und wirtschaftlichste Lösung. Ein Ausbau in
den Gemeinden in Eigenverantwortung ist
gegenüber dem Ausbau eines größeren Gebiets in einer gebündelten Verantwortung
die wirtschaftlichere Lösung mit in Summe geringeren Kosten.
Aufgrund der vorangestellten Erwägungen besteht die
Erforderlichkeit, die Aufgabe der Durchführung des Breitbandausbaus auf den
Landkreis Lüchow-Dannenberg zu übertragen.
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg wird die Gemeinden im
Projektverlauf aktiv beteiligen und informieren. Zu diesem Zweck soll ein
Lenkungskreis unter Beteiligung der Kreisverwaltung sowie der Samtgemeinden
gebildet werden, der das Projekt begleitet. Die Samtgemeinden vertreten hierin
die Interessen ihrer zugehörigen Gemeinden.
Gleichzeitig stimmt die Gemeinde zu, dass das o.g.
Breitbandnetz unter Inanspruchnahme von öffentlichen Flächen der Gemeinde (wie
Straßen- und Wegeseitenränder) nach
Maßgabe der noch zu erstellenden genauen Ausbauplanungen erfolgt.
Kostenforderungen hierfür werden von der Gemeinde nicht erhoben. Die in
Anspruch genommenen Flächen sind ordentlich wieder herzurichten. Nach Abschluss
ist der Gemeinde ein Trassenplan auszuhändigen, aus dem Details der Verlegung
erkennbar werden.
Aus den
vorgenannten Erwägungen wird empfohlen, dem Beschlussantrag zuzustimmen.
Nach
Vortrag fasst der Rat Jameln den
Beschluss:
Der Rat
der Gemeinde beschließt, die Aufgabe des flächendeckenden
Breitband-Infrastruktur-Ausbaus in seinem Gemeindegebiet auf den Landkreis Lüchow-Dannenberg
zu übertragen und sich im Rahmen des
einzurichtenden Lenkungskreises über die Samtgemeinde Elbtalaue vertreten zu
lassen und somit in die Umsetzung des Projekts Breitbandausbau einzubringen.
Dieser Beschluss ergeht unter dem Vorbehalt, dass die jetzige
Breitband-Initiative des Landkreises unter Inanspruchnahme von Bundesmitteln
und Mitteln aus der Landes-Breitbandinitiative vom Landkreis erfolgreich
eingeleitet werden kann. Zwischenbilanz dazu ist zu ziehen zum 31.12.2016.