Sitzung: 10.03.2016 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 31/0598/2016
Bgm Stegemann
berichtet, dass bereits im Jahr 2011 beabsichtigt war, eine Teilfläche aus dem
Grundstück der Gemarkung Sarenseck, Flur 2, Flurstück 66, mit einer Größe von
ca. 1.400 m² zu verkaufen. Dieser Verkauf wurde aus bekannten Gründen nicht
durchgeführt.
Frau Demmer
ergänzt, dass es sich laut Liegenschaftskataster bei diesem Grundstück um ein
Wegegrundstück handelt. Da dieser Weg jedoch in der Vergangenheit nicht
unterhalten wurde, ist diese Fläche zwischenzeitlich mit Bäumen und Büschen
bewachsen. Lt. Mitteilung der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises
Lüchow-Dannenberg ist diese Fläche nicht mehr als Weg einzustufen. Sollte daher
dieses Grundstück wieder als Wegegrundstück hergerichtet werden, ist hierfür
eine Genehmigung erforderlich. Das Grundstück hat keine Erschließungsfunktion.
Im Rahmen eines
förmlichen Bieterverfahrens kann dieses Grundstück zum Verkauf angeboten
werden. Für die Erteilung des Zuschlages sollten jedoch seitens der Gemeinde
Kriterien festgelegt werden.
Es besteht seitens
der Gemeinde Göhrde jedoch nicht die Verpflichtung dieses Teilstück zu
verkaufen.
Rf Molter
bemängelt, dass nun bereits der 3. Gemeinderat mit diesem speziellen
Sachverhalt beschäftigt ist und heute Abend ein abschließendes Ergebnis
beschlossen werden sollte.
Rh Scherlies stellt
den Antrag, dass über den Beschlussvorschlag a.) der Verwaltung abgestimmt
wird.
Der Rat der
Gemeinde Göhrde fasst folgenden
Beschluss:
Das Teilstück aus
dem Grundstück in der Gemarkung Sarenseck, Flur 2, Flurstück 66, wird nicht zum
Verkauf angeboten und bleibt im Eigentum der Gemeinde Göhrde.