Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Bgm Stegemann berichtet, dass bereits im Jahr 2011 beabsichtigt war, eine Teilfläche aus dem Grundstück der Gemarkung Sarenseck, Flur 2, Flurstück 66, mit einer Größe von ca. 1.400 m² zu verkaufen. Dieser Verkauf wurde aus bekannten Gründen nicht durchgeführt.

 

Frau Demmer ergänzt, dass es sich laut Liegenschaftskataster bei diesem Grundstück um ein Wegegrundstück handelt. Da dieser Weg jedoch in der Vergangenheit nicht unterhalten wurde, ist diese Fläche zwischenzeitlich mit Bäumen und Büschen bewachsen. Lt. Mitteilung der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg ist diese Fläche nicht mehr als Weg einzustufen. Sollte daher dieses Grundstück wieder als Wegegrundstück hergerichtet werden, ist hierfür eine Genehmigung erforderlich. Das Grundstück hat keine Erschließungsfunktion.

 

Im Rahmen eines förmlichen Bieterverfahrens kann dieses Grundstück zum Verkauf angeboten werden. Für die Erteilung des Zuschlages sollten jedoch seitens der Gemeinde Kriterien festgelegt werden.

 

Es besteht seitens der Gemeinde Göhrde jedoch nicht die Verpflichtung dieses Teilstück zu verkaufen.

 

Rf Molter bemängelt, dass nun bereits der 3. Gemeinderat mit diesem speziellen Sachverhalt beschäftigt ist und heute Abend ein abschließendes Ergebnis beschlossen werden sollte.

 

Rh Scherlies stellt den Antrag, dass über den Beschlussvorschlag a.) der Verwaltung abgestimmt wird.

 

Der Rat der Gemeinde Göhrde fasst folgenden

 


Beschluss:

Das Teilstück aus dem Grundstück in der Gemarkung Sarenseck, Flur 2, Flurstück 66, wird nicht zum Verkauf angeboten und bleibt im Eigentum der Gemeinde Göhrde.