Beschluss: Mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat mit den Aufstellungsbeschlüssen „B-Plan Mühlentor – 4. Änderung“ und „B-Plan Querdeich – 6. Änderung“ signalisiert, dass er intensiv bemüht ist die Innenstadt als attraktiven Einzelhandelsstandort zu erhalten und weiterzuentwickeln. Für die Entwicklung des Mühlentors und des Querdeichs konnte eine Investorengruppe um den Projektentwickler terraplan GmbH gefunden werden. Für diese Entwicklung wurde von den Akteuren im Jahr 2015 eine Projektskizze vorgelegt, welche Entwicklungen im Bereich des Mühlentors und des Querdeichs vorsieht.

Parallel ist von dem Projektentwickler die Einzelhandelsflächennachfrage für die geplanten Bereiche erkundet worden. Neben verschiedenen Einzelhandelsbetrieben hat die Fa. EDEKA Interesse bekundet, ihren EDEKA-Markt vom Develangring in den Bereich Querdeich zu verlegen.

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat sich für eine gemeinsame Entwicklung der Bereiche Mühlentor und Querdeich ausgesprochen. Nur wenn auch eine Attraktivitätssteigerung im Bereich Mühlentor erreicht werden kann, wird die Stadt einer Entwicklung im Bereich Querdeich zustimmen. Da eine Entwicklung im Bereich Querdeich in dem in Aussicht genommenen Sinne in raumordnungsrechtlicher Hinsicht  voraussetzen wird, dass an anderer Stelle Verkaufsfläche des großflächigen Lebensmitteleinzelhandels in ähnlichem Umfang entfällt und dies gegenüber der Raumordnungsbehörde nachzuweisen sein wird, sind entsprechende Erklärungen der Fa. EDEKA für den Verbrauchermarkt am Develangring erforderlich. Ferner sollen die Haftungsrisiken für die Stadt Dannenberg (Elbe) als Trägerin der Bauleitplanung gegenüber den übrigen Akteuren weitgehend beschränkt werden.  

Um diese Vorgaben zu sichern und die weitere Zusammenarbeit aller Akteure zu strukturieren, sind die in den Anlagen I und II der Vorlage beigefügten Verträge von Herrn Rechtsanwalt Blume erarbeitet worden.

 

StD Meyer erklärt, dass für die Planungen keine vertraglichen Grundlagen vorliegen. Nach Gesprächen mit Vertretern der terraplan GmbH und der EDEKA Handelsgesellschaft Nord hat Herr Rechtsanwalt Blume Städtebaulicher Verträge vorbereitet.

 

Herr Blume erläutert, dass die Verträge drei wesentliche Punkte zum Inhalte haben: a) den Haftungsausschuss für die Stadt Dannenberg(Elbe), b) die Sicherstellung der Verknüpfung der Bereiche Mühlentor und Querdeich und c) die Sicherstellung der Vorgaben der Raumordnung hinsichtlich der Ansiedlung von Einzelhandelsgeschäften. Die Präambel der Verträge ist für einen umfassenden Überblick sehr umfangreich verfasst. Herr Blume erläutert die Inhalte der wichtigen §§ 2, 3 und 4 und fasst die Inhalte der übrigen §§ zusammen.

 

Rh Herzog weist auf viele Konjunktive im Vertragstext hin und beantragt, den Satz in § 3 Abs 2 des Vertrages mit dem Vorhabensträger, dass vorbereitende Arbeiten wie etwa die Rodung von Gehölzen im Bereich Querdeich erfolgen können, zu streichen.

In § 3 Abs. 6 ist geregelt, dass die Stadt regelmäßig über den Stand der Planung zu informieren ist. Er erklärt, dass das nach den Erfahrungen des letzten Jahres bisher nicht erfolgt ist.

Eine wichtige Frage für ihn ist, welche Regelungen für den Fall der Insolvenz des Trägers getroffen werden.

 

Herr Blume erklärt, dass es sich zu Beginn der Planungen um Grundlagenverträge handelt, die naturgemäß Konjunktive aufweisen müssen. Vorbereitende Rodungen sind nach dem Vertragsentwurf nur mit Zustimmung der Stadt und der Unteren Naturschutzbehörde zulässig. Die Fortschreitung der Planung wird seiner Meinung nach weitere Verträge erforderlich machen, die nicht in Städtebaulichen Verträgen geregelt werden können.

 

Rf Ramm fragt, durch wen die Zustimmung der Stadt zu Rodungen erfolgen müsste.

 

Herr Blume antwortet, dass die Zuständigkeiten im Kommunalverfassungsgesetz und ggf. in der Hauptsatzung der Stadt geregelt sind und durch Vertrag nicht geändert werden können. Er geht davon aus, dass die Zustimmung kein Vorgang der laufenden Verwaltung ist sondern der VA zuständig ist, es sei denn der Rat hat sich die Zustimmung vorbehalten.

 

Nach Beendigung der Aussprache wird über den Antrag von Rh Herzog abgestimmt, den Satz in § 3 Abs. 2 des Vertrages, dass vorbereitenden Arbeiten wie Rodungen erfolgen können, zu streichen.

 

StD Meyer dringt darauf den Passus zu belassen und sich nicht dieser flexiblen Handlungsmöglichkeit zu berauben. Er weist darauf hin, dass die Zustimmung nach § 58 NKomVG kein Vorgang der laufenden Verwaltung ist.

 

Herr Böhme weist darauf hin, dass es aus Gründen des Artenschutzes erforderlich werden könnte Rodungen rechtzeitig durchzuführen.

 

Der Antrag wird bei 1 Ja-Stimme, 2 Enthaltungen und 5 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

a)      Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) beschließt den in der Anlage I beigefügten städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Dannenberg (Elbe), der terraplan GmbH und der Projektgesellschaft Mühlentor Dannenberg GmbH & Co. KG. 

b)      Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) beschließt den in der Anlage II beigefügten städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Dannenberg (Elbe), der terraplan GmbH, der Projektgesellschaft Mühlentor Dannenberg GmbH & Co. KG und der EDEKA Handelsgesellschaft Nord mbH.