Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Herr Siems-Wedhorn trägt den Sachverhalt vor. Er merkt an, dass zum Jahresende sämtliche Jahresabschlüsse der Samtgemeinde und ihrer Mitgliedsgemeinden bis zum Jahr 2014 abgewickelt sein können.

Der Jahresabschluss 2012 wurde 2015 fertiggestellt und dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt. Die Prüfung wurde im Dezember  2015 abgeschlossen. Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass

 

·    der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,

·    bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

·    sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Überplanmäßigen Aufwendungen entstanden nur in unerheblichem Umfang. Die Gründe für ihre Entstehung sind im vorliegenden Rechenschaftsbericht auf den Seiten 17 und 18 erläutert.

 

Nach Vortrag fasst der Rat Karwitz den

 


Beschluss

:

a)      Der Rat beschließt die Jahresrechnung 2012 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und erteilt dem Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2012

b)      Der Rat stimmt über-/außerplanmäßigen Aufwendungen von 169,44 € im Produkt 56100 und 279,44 € im Produkt 12600 zu.