Sitzung: 01.02.2016 Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 4, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0614/2016
Sachverhalt
siehe Niederschrift des BPSH/IX/19 vom 25.01.2016
Ausschussvorsitzender
Fröhlich erläutert den Sachverhalt und fasst die bisherigen Erkenntnisse
zusammen.
Er erläutert, dass
die Einsparung bei der Einstellung der Mitarbeiter nur ein Ziel sei.
Neben der
Einsparung im Haushalt ist auch eine Imageverbesserung, sowie die Vermeidung
von langen Kommunikationswegen geplant.
Rh Guhl berichtet,
dass er die Berechnung der Kosten von der Verwaltung überprüft habe und bei
seiner eigenen Berechnung auf verringerte Kosten gekommen ist.
Er nennt
beispielhaft, dass im Krankheitsfall die Krankenkasse für die Lohnkosten
aufkommt.
Herr Beitz
widerspricht dieser Darstellung. Als Angestellter der Stadt Hitzacker (Elbe),
wird das Krankengeld erst nach sechs Wochen von der Krankenkasse gezahlt.
Innerhalb dieser sechs Wochen wird der Lohn von dem Arbeitgeber, der Stadt
Hitzacker (Elbe), fortgezahlt.
Rh Guhl hat noch
weitere Einsparpotentiale ermittelt, sodass er gegenüber der Berechnung der
Verwaltung eine Einsparung in Höhe von
8.000,00 € (ohne Krankengeld) sieht.
Die von Rh Guhl
genannten Einsparungen (Leih von Geräten im Archäologischen Zentrum [AZH],
Einsparung bei der Abrechnung) spiegeln nicht die Realität wieder, merkt
stellv. StDir. Kern an.
Rh Wedler merkt an,
dass die von der Verwaltung ermittelte Berechnung den „Worst Case“-Fall
abbildet und trotz dessen eine Einsparung erzielt wird. Darüberhinaus wird sich
das Image der Stadt Hitzacker (Elbe) verbessern.
Stellv. StDir. Kern
erläutert nochmals den Auftrag der Politik an die Verwaltung. Es sollte geprüft
werden welche Arbeiten von einem städtischen Mitarbeiter ausgeführt werden
können. Es wurden somit Aufgaben ermittelt, die ohne den Einsatz von Großgerät
durchzuführen sind.
Diese Ermittlung
hat ergeben, dass eine 0,58 Stelle eine jährliche Einsparung bis 6.600,00 €
ergeben kann; in Abhängigkeit der Entgeltgruppe.
Herr Beitz äußert
zur Imageverbesserung, dass sich bei der Übertragung von Arbeiten von den
Kommunalen Diensten (KDE) auf den städtischen Mitarbeiter die Arbeitsleistung
nicht erhöhen wird. Inwiefern dadurch das Image verbessert wird ist nicht
ersichtlich.
Ausschussvorsitzender
Fröhlich bemerkt, dass bei den Anfahrtskosten Kosten eingespart werden können,
da sich die Betriebsstätte des einzustellenden Mitarbeiters auf dem AZH Gelände
befinden wird.
Herr Beitz
erläutert hierzu, dass die Berechnung der Verwaltung um die Fahrtkosten
bereinigt ist, die Kosten beziehen sich lediglich auf die Arbeiten vor Ort.
Rh Zühlke erfragt
ob sich die Berechnung nur auf Arbeiten auf der Stadtinsel bezieht. Herr
Donnerstag bejaht die Anfrage.
Rh Zühlke spricht
sich dafür aus, die Pflegemaßnahmen in der Stadt vor Genehmigung der
Haushaltssatzung beginnen zu lassen. Er ist der Meinung, dass aufgrund der
Komplexität diese nicht durch einen städtischen Mitarbeiter zu leisten sind.
Der Abschluss eines
Personalgestellungsvertrages mit den KDE ist hierzu die sinnvollste Maßnahme.
Darüberhinaus hält Rh Zühlke das Konzept zur Einstellung eines Mitarbeiters für
unausgereift.
Der Vertrag mit den
KDE kann parallel zu der Einstellung erfolgen, merkt Rh Wedler an. Er hält die
Einstellung weiterhin für sinnvoll um eine Kostenersparnis zu erreichen.
Stellv. StDir. Kern
erwähnt, dass der Verwaltungsausschuss der Stadt Hitzacker sich einig war,
einen Personalgestellungsvertrag mit den KDE abzuschließen. Dieser wird durch
die Verwaltung für das Jahr 2016 erarbeitet.
Ausschussvorsitzender
Fröhlich erfragt ob die Kosten für die Einstellung in dem aktuellen Haushalt
berücksichtigt worden sind.
Die
Personalaufwendungen sind eingeplant. In den einzelnen Produkten sind die
Kosten herausgerechnet, erwidert stellv. StDir. Kern.
Er weist darauf
hin, dass die Kosten und Personalaufwendungen für eine 0,58 Stelle errechnet
worden sind und diese Berechnung auch bei Planung des Haushalts Anwendung
gefunden hat.
Bgm Mertins spricht
sich dafür aus in dem Ausschreibungsverfahren die Entgeltgruppe, sowie
Entgeltstufe verbindlich festzulegen.
Herr Beitz
erwidert, dass die Stadt Hitzacker (Elbe) nicht im kommunalen
Arbeitgeberverband organisiert ist. Die Eingruppierung von Mitarbeitern ist
jedoch gesetzlich vorgeschrieben und kann von der Stadt nicht eigenmächtig
festgelegt werden. Darüberhinaus sind auch
versicherungsrechtliche Vorschriften einzuhalten.
Die Einstellung von
Mitarbeitern zur Einsparung von 5.000,00 € war schon im
Haushaltskonsolidierungskonzept festgeschrieben, erwähnt Bgm Mertins. Die Einstellung des Mitarbeiters sollte schon
allein aufgrund dieser Grundlage umgesetzt werden.
Das Haushaltssicherungskonzept wurde 2015 mit der
Einstellung und der gleichzeitigen Einsparung von 5.000,00 € beschlossen,
sodass die Einstellung eines städtischen Mitarbeiters lediglich für eine 0,58 Stelle möglich ist,
antwortet stellv. StDir Kern.
Ausschussvorsitzender
Fröhlich regt an einen Mitarbeiter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30
Std./Woche einzustellen. Seiner Meinung nach ist aufgrund der Fülle der
Arbeiten eine Einsparung zu erzielen.
Herr Donnerstag
entgegnet, dass die Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit keine Einsparung
bringen wird. Wenn eine Erhöhung der Arbeitszeit gewünscht wird, sollen die
wahrzunehmenden Arbeiten vom Ausschuss festgelegt werden. Die
Ausschussmitglieder beauftragen Bgm Mertins die zusätzlichen Arbeiten mit dem
Fachdienst 30 abzustimmen.
Nach weiterer
umfassender Diskussion empfiehlt der Ausschuss
Beschluss:
a) Die Stadt Hitzacker (Elbe) stellt einen
Mitarbeiter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden/Woche ein. Für
die Urlaubs- und Krankheitsvertretung wird ein Mitarbeiter auf 450,00€ Basis
eingestellt. Voraussetzung für die Einstellung der Mitarbeiter ist eine
Kostenersparnis im Haushalt der Stadt Hitzacker (Elbe) von mindestens 5.000,00
€.
b) Die zu erfüllenden Arbeiten des
Mitarbeiters, um die wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden/Woche zu
erreichen, werden durch Herrn Bgm Mertins vorgegeben und mit dem Fachdienst 30
abgestimmt.