Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 4, Enthaltungen: 1

Sachverhalt siehe Niederschrift des BPSH/IX/19 vom 25.01.2016

 

Ausschussvorsitzender Fröhlich erläutert den Sachverhalt und fasst die bisherigen Erkenntnisse zusammen.

Er erläutert, dass die Einsparung bei der Einstellung der Mitarbeiter nur ein Ziel sei.

Neben der Einsparung im Haushalt ist auch eine Imageverbesserung, sowie die Vermeidung von langen Kommunikationswegen geplant.

 

Rh Guhl berichtet, dass er die Berechnung der Kosten von der Verwaltung überprüft habe und bei seiner eigenen Berechnung auf verringerte Kosten gekommen ist.

Er nennt beispielhaft, dass im Krankheitsfall die Krankenkasse für die Lohnkosten aufkommt.

Herr Beitz widerspricht dieser Darstellung. Als Angestellter der Stadt Hitzacker (Elbe), wird das Krankengeld erst nach sechs Wochen von der Krankenkasse gezahlt. Innerhalb dieser sechs Wochen wird der Lohn von dem Arbeitgeber, der Stadt Hitzacker (Elbe), fortgezahlt.

 

Rh Guhl hat noch weitere Einsparpotentiale ermittelt, sodass er gegenüber der Berechnung der Verwaltung eine Einsparung  in Höhe von 8.000,00 € (ohne Krankengeld) sieht.

 

Die von Rh Guhl genannten Einsparungen (Leih von Geräten im Archäologischen Zentrum [AZH], Einsparung bei der Abrechnung) spiegeln nicht die Realität wieder, merkt stellv. StDir. Kern an.

 

Rh Wedler merkt an, dass die von der Verwaltung ermittelte Berechnung den „Worst Case“-Fall abbildet und trotz dessen eine Einsparung erzielt wird. Darüberhinaus wird sich das Image der Stadt Hitzacker (Elbe) verbessern.

 

Stellv. StDir. Kern erläutert nochmals den Auftrag der Politik an die Verwaltung. Es sollte geprüft werden welche Arbeiten von einem städtischen Mitarbeiter ausgeführt werden können. Es wurden somit Aufgaben ermittelt, die ohne den Einsatz von Großgerät durchzuführen sind.

Diese Ermittlung hat ergeben, dass eine 0,58 Stelle eine jährliche Einsparung bis 6.600,00 € ergeben kann; in Abhängigkeit der Entgeltgruppe.

 

Herr Beitz äußert zur Imageverbesserung, dass sich bei der Übertragung von Arbeiten von den Kommunalen Diensten (KDE) auf den städtischen Mitarbeiter die Arbeitsleistung nicht erhöhen wird. Inwiefern dadurch das Image verbessert wird ist nicht ersichtlich.

 

Ausschussvorsitzender Fröhlich bemerkt, dass bei den Anfahrtskosten Kosten eingespart werden können, da sich die Betriebsstätte des einzustellenden Mitarbeiters auf dem AZH Gelände befinden wird.   

Herr Beitz erläutert hierzu, dass die Berechnung der Verwaltung um die Fahrtkosten bereinigt ist, die Kosten beziehen sich lediglich auf die Arbeiten vor Ort.

 

Rh Zühlke erfragt ob sich die Berechnung nur auf Arbeiten auf der Stadtinsel bezieht. Herr Donnerstag bejaht die Anfrage.

 

Rh Zühlke spricht sich dafür aus, die Pflegemaßnahmen in der Stadt vor Genehmigung der Haushaltssatzung beginnen zu lassen. Er ist der Meinung, dass aufgrund der Komplexität diese nicht durch einen städtischen Mitarbeiter zu leisten sind.

Der Abschluss eines Personalgestellungsvertrages mit den KDE ist hierzu die sinnvollste Maßnahme. Darüberhinaus hält Rh Zühlke das Konzept zur Einstellung eines Mitarbeiters für unausgereift.

 

Der Vertrag mit den KDE kann parallel zu der Einstellung erfolgen, merkt Rh Wedler an. Er hält die Einstellung weiterhin für sinnvoll um eine Kostenersparnis zu erreichen.

 

Stellv. StDir. Kern erwähnt, dass der Verwaltungsausschuss der Stadt Hitzacker sich einig war, einen Personalgestellungsvertrag mit den KDE abzuschließen. Dieser wird durch die Verwaltung für das Jahr 2016 erarbeitet.

 

Ausschussvorsitzender Fröhlich erfragt ob die Kosten für die Einstellung in dem aktuellen Haushalt berücksichtigt worden sind.

 

Die Personalaufwendungen sind eingeplant. In den einzelnen Produkten sind die Kosten herausgerechnet, erwidert stellv. StDir. Kern.

Er weist darauf hin, dass die Kosten und Personalaufwendungen für eine 0,58 Stelle errechnet worden sind und diese Berechnung auch bei Planung des Haushalts Anwendung gefunden hat.

 

Bgm Mertins spricht sich dafür aus in dem Ausschreibungsverfahren die Entgeltgruppe, sowie Entgeltstufe verbindlich festzulegen.

Herr Beitz erwidert, dass die Stadt Hitzacker (Elbe) nicht im kommunalen Arbeitgeberverband organisiert ist. Die Eingruppierung von Mitarbeitern ist jedoch gesetzlich vorgeschrieben und kann von der Stadt nicht eigenmächtig festgelegt werden. Darüberhinaus sind auch  versicherungsrechtliche Vorschriften einzuhalten.

 

Die Einstellung von Mitarbeitern zur Einsparung von 5.000,00 € war schon im Haushaltskonsolidierungskonzept festgeschrieben, erwähnt Bgm Mertins.  Die Einstellung des Mitarbeiters sollte schon allein aufgrund dieser Grundlage umgesetzt werden.

 

Das  Haushaltssicherungskonzept wurde 2015 mit der Einstellung und der gleichzeitigen Einsparung von 5.000,00 € beschlossen, sodass die Einstellung eines städtischen Mitarbeiters  lediglich für eine 0,58 Stelle möglich ist, antwortet stellv. StDir Kern.

 

Ausschussvorsitzender Fröhlich regt an einen Mitarbeiter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Std./Woche einzustellen. Seiner Meinung nach ist aufgrund der Fülle der Arbeiten eine Einsparung zu erzielen.     

 

Herr Donnerstag entgegnet, dass die Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit keine Einsparung bringen wird. Wenn eine Erhöhung der Arbeitszeit gewünscht wird, sollen die wahrzunehmenden Arbeiten vom Ausschuss festgelegt werden. Die Ausschussmitglieder beauftragen Bgm Mertins die zusätzlichen Arbeiten mit dem Fachdienst 30 abzustimmen.

 

Nach weiterer umfassender Diskussion empfiehlt der Ausschuss

 

 

 


Beschluss:

a)      Die Stadt Hitzacker (Elbe) stellt einen Mitarbeiter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden/Woche ein. Für die Urlaubs- und Krankheitsvertretung wird ein Mitarbeiter auf 450,00€ Basis eingestellt. Voraussetzung für die Einstellung der Mitarbeiter ist eine Kostenersparnis im Haushalt der Stadt Hitzacker (Elbe) von mindestens 5.000,00 €.

b)      Die zu erfüllenden Arbeiten des Mitarbeiters, um die wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden/Woche zu erreichen, werden durch Herrn Bgm Mertins vorgegeben und mit dem Fachdienst 30 abgestimmt.