Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6

Sachverhalt siehe Niederschrift des BPSH/IX/19 vom 25.01.2016.

 

Ausschussvorsitzender Fröhlich berichtet von dem erfolgten Ortstermin an der Kreisstraße. Er erfragt zu der getroffenen Aussage beim Ortstermin warum bei der Ausbauvariante 1) das Bankett der Kreisstraße schmaler geplant wird.

 

Herr König erläutert nochmals alle geplanten Ausbauvarianten. Er erwidert, dass die Zuständigkeit der Herstellung der Kreisstraße dem Landkreis als Straßenbaulastträger obliegt. Von Herrn E.-A. Schulz ist der Ausbau des Banketts in einer Breite von 70cm gefordert worden. Diese Breite ist allerdings vermutlich auf die Unterhaltungskosten der Straße durch den Landkreis zurückzuführen. Über den Ausbau der Kreisstraße wird nochmals ein Gespräch mit Landkreis stattfinden.

StDir Meyer merkt an, dass die Entscheidung über die Herstellung der Straße dem Landkreis obliegt und die Stadt Hitzacker (Elbe) hierauf keinen Einfluss hat.

 

Herr Warnecke gibt zu Bedenken, dass ein schmalerer Ausbau der Kreisstraße eine Verkehrsgefährdung nach sich ziehen kann, wenn die Straße von Radfahrern und Autoverkehr gemeinsam genutzt wird.

 

Rh Wedler erfragt ob der neue Deich breiter wird als der Jetzige. Die Böschung des Neubaus  wird mit einer Neigung von 1 zu 3 ausgebaut, sodass der neue Deich minimal breiter werden wird, erwidert Herr König.

 

Rh Zühlke sieht den touristischen Aspekt (freie Sicht auf die Elbe aus dem Auto heraus) als untergeordnet an. Der Sicherheitsaspekt der Straßenverkehrsteilnehmer, sowie der Hochwasserschutz des Deichs sollten bei der Planung im Vordergrund stehen.

 

Rh Walter erkundigt sich, ob bei der Ausbauvariante 2) die Deichkrone mit dem Fahrrad befahren werden darf.

Gemäß des Niedersächsischen Deichgesetzes ist das Betreten und das Befahren von Hochwasserschutzanlagen verboten. Der Landkreis als zuständige Behörde kann hiervon allerdings Ausnahmen zulassen, erläutert Herr Warnecke.

Ohne eine solche Ausnahme vom Landkreis werden Fußgänger und Radfahrer auf den Deichen allerdings stillschweigend geduldet.

 

Herr Hildebrandt ergänzt, dass bei dem Bau der Variante 2) ein nachträglicher Bau eines Radweges auf der Deichkrone möglich sein könnte.

 

Rh Wedler erfragt wie sich die Kreisstraße auf der Deichkrone auf die Standsicherheit des Deichs auswirkt. 

Herr Warnecke erwidert, dass ein Deich aus einem Sandkörper und einer Kleischicht besteht. Im Hochwasserfall steigt durch anstehendes Wasser die Sickerlinie und der Sandkörper wird durchfeuchtet. Die nassen Sandkörner kommen durch das Befahren der Straße in Schwingungen, was sich auf die Standsicherheit auswirken kann. 

Bei einer höher gelegenen Straße werden diese Schwingungen durch den Deichkörper aufgenommen, bei einer tiefer gelegenen Straße können die Schwingungen durch das Erdreich aufgenommen werden, was sich positiv auf die Standsicherheit auswirkt.

 

Herr Warnecke skizziert die ersten Überlegungen zu der Erhaltung des parallel verlaufenden Wirtschaftsweges. Der Weg liegt im Überschwemmungsgebiet der Jeetzel. Es ist sinnvoll diesen Weg um 0,50m zu erhöhen. Er fragt von den Anwesenden die grundsätzliche Meinung zu dieser Anhebung ab.

Die Ausschussmitglieder sind sich einig, dass, bei Zusicherung der Aufrechterhaltung der  Erschließungsfunktion des Weges zu den anliegenden Grundstücken, die Anhebung sinnvoll ist.

 

Herr Donnerstag ergänzt, dass Voraussetzung für die Anhebung bzw. den Umbau der Straße die Zustimmung der Förderbehörde ist. Herr Warnecke sagt zu die Abstimmung bezüglich der Fördergelder mit dem Land vorzunehmen.

 

Rh Wedler möchte wissen wann mit einem Baubeginn zu rechnen ist.

Mit dem Beginn des Deichbaus wird ca. Ende 2017 gerechnet, erwidert Herr König.

 

Ausschussvorsitzender Fröhlich verliest den im Beschlussvorschlag aufgeführten Antrag. Er bittet die Verwaltung zu prüfen, ob für den Bau eines Radweges Fördergelder akquiriert werden können.

Herr Donnerstag sagt eine Prüfung zu.

 

Nach weiterer Diskussion empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 

 

 

 


Beschluss

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) spricht sich für die Planungsvariante 2 (Kreisstraße unterhalb der Deichkrone verlaufend) des Deichbaus für den Bereich Hitzacker (Elbe) - Wussegel aus.

In dem anstehenden Planungsprozess werden von der Stadt Hitzacker (Elbe) nachfolgende Eckpunkte angestrebt:

-       Kreisstraße 75cm unterhalb der Deichkrone

-       Begehung (Fußgänger) und Radfahren auf der Deichkrone muss erlaubt werden, ohne Verbotsschilder

-       Wiederherstellung des Parkplatzes, evtl. mit einer Treppe vom Wirtschaftsweg zum Parkplatz mit Tischen und Bänken.

-       Für den Bau eines Radwegs auf der Deichkrone: Prüfung von Fördergeldern bspw. „ländlicher Wegebau“