Sitzung: 01.02.2016 Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 3/0585/2016
Sachverhalt siehe
Niederschrift des BPSH/IX/19 vom 25.01.2016.
Ausschussvorsitzender
Fröhlich berichtet von dem erfolgten Ortstermin an der Kreisstraße. Er erfragt
zu der getroffenen Aussage beim Ortstermin warum bei der Ausbauvariante 1) das
Bankett der Kreisstraße schmaler geplant wird.
Herr König
erläutert nochmals alle geplanten Ausbauvarianten. Er erwidert, dass die
Zuständigkeit der Herstellung der Kreisstraße dem Landkreis als
Straßenbaulastträger obliegt. Von Herrn E.-A. Schulz ist der Ausbau des
Banketts in einer Breite von 70cm gefordert worden. Diese Breite ist allerdings
vermutlich auf die Unterhaltungskosten der Straße durch den Landkreis zurückzuführen.
Über den Ausbau der Kreisstraße wird nochmals ein Gespräch mit Landkreis
stattfinden.
StDir Meyer merkt
an, dass die Entscheidung über die Herstellung der Straße dem Landkreis obliegt
und die Stadt Hitzacker (Elbe) hierauf keinen Einfluss hat.
Herr Warnecke gibt
zu Bedenken, dass ein schmalerer Ausbau der Kreisstraße eine Verkehrsgefährdung
nach sich ziehen kann, wenn die Straße von Radfahrern und Autoverkehr gemeinsam
genutzt wird.
Rh Wedler erfragt
ob der neue Deich breiter wird als der Jetzige. Die Böschung des Neubaus wird mit einer Neigung von 1 zu 3 ausgebaut,
sodass der neue Deich minimal breiter werden wird, erwidert Herr König.
Rh Zühlke sieht den
touristischen Aspekt (freie Sicht auf die Elbe aus dem Auto heraus) als untergeordnet
an. Der Sicherheitsaspekt der Straßenverkehrsteilnehmer, sowie der
Hochwasserschutz des Deichs sollten bei der Planung im Vordergrund stehen.
Rh Walter erkundigt
sich, ob bei der Ausbauvariante 2) die Deichkrone mit dem Fahrrad befahren
werden darf.
Gemäß des
Niedersächsischen Deichgesetzes ist das Betreten und das Befahren von
Hochwasserschutzanlagen verboten. Der Landkreis als zuständige Behörde kann
hiervon allerdings Ausnahmen zulassen, erläutert Herr Warnecke.
Ohne eine solche
Ausnahme vom Landkreis werden Fußgänger und Radfahrer auf den Deichen
allerdings stillschweigend geduldet.
Herr Hildebrandt
ergänzt, dass bei dem Bau der Variante 2) ein nachträglicher Bau eines Radweges
auf der Deichkrone möglich sein könnte.
Rh Wedler erfragt
wie sich die Kreisstraße auf der Deichkrone auf die Standsicherheit des Deichs
auswirkt.
Herr Warnecke
erwidert, dass ein Deich aus einem Sandkörper und einer Kleischicht besteht. Im
Hochwasserfall steigt durch anstehendes Wasser die Sickerlinie und der Sandkörper
wird durchfeuchtet. Die nassen Sandkörner kommen durch das Befahren der Straße
in Schwingungen, was sich auf die Standsicherheit auswirken kann.
Bei einer höher
gelegenen Straße werden diese Schwingungen durch den Deichkörper aufgenommen,
bei einer tiefer gelegenen Straße können die Schwingungen durch das Erdreich
aufgenommen werden, was sich positiv auf die Standsicherheit auswirkt.
Herr Warnecke
skizziert die ersten Überlegungen zu der Erhaltung des parallel verlaufenden
Wirtschaftsweges. Der Weg liegt im Überschwemmungsgebiet der Jeetzel. Es ist
sinnvoll diesen Weg um 0,50m zu erhöhen. Er fragt von den Anwesenden die
grundsätzliche Meinung zu dieser Anhebung ab.
Die
Ausschussmitglieder sind sich einig, dass, bei Zusicherung der
Aufrechterhaltung der
Erschließungsfunktion des Weges zu den anliegenden Grundstücken, die
Anhebung sinnvoll ist.
Herr Donnerstag
ergänzt, dass Voraussetzung für die Anhebung bzw. den Umbau der Straße die
Zustimmung der Förderbehörde ist. Herr Warnecke sagt zu die Abstimmung
bezüglich der Fördergelder mit dem Land vorzunehmen.
Rh Wedler möchte
wissen wann mit einem Baubeginn zu rechnen ist.
Mit dem Beginn des
Deichbaus wird ca. Ende 2017 gerechnet, erwidert Herr König.
Ausschussvorsitzender
Fröhlich verliest den im Beschlussvorschlag aufgeführten Antrag. Er bittet die
Verwaltung zu prüfen, ob für den Bau eines Radweges Fördergelder akquiriert
werden können.
Herr Donnerstag
sagt eine Prüfung zu.
Nach weiterer
Diskussion empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) spricht sich für die Planungsvariante 2 (Kreisstraße unterhalb
der Deichkrone verlaufend) des Deichbaus für den Bereich Hitzacker (Elbe) -
Wussegel aus.
In dem anstehenden
Planungsprozess werden von der Stadt Hitzacker (Elbe) nachfolgende Eckpunkte
angestrebt:
- Kreisstraße 75cm unterhalb der Deichkrone
- Begehung (Fußgänger) und Radfahren auf der
Deichkrone muss erlaubt werden, ohne Verbotsschilder
- Wiederherstellung des Parkplatzes, evtl. mit
einer Treppe vom Wirtschaftsweg zum Parkplatz mit Tischen und Bänken.
- Für den Bau eines Radwegs auf der
Deichkrone: Prüfung von Fördergeldern bspw. „ländlicher Wegebau“