Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Herr Siems-Wedhorn trägt den Sachverhalt vor. Er erläutert, dass ein Großteil der Steuereinnahmen zur Zahlung der Kreis- und Samtgemeindeumlage genutzt wird. Als Zeitrahmen für diese Berechnung wird der Zeitraum vom 01.10.2014 bis zum 30.09.2015 zugrunde gelegt. Hiervon betroffen sind 37 % der Steuereinnahmen. Der Einbruch bei den Gewerbesteuereinnahmen in 2014 wirkt sich jetzt jedoch günstig auf den Haushalt 2016 aus.

Der Haushaltsplan gestaltet sich mit 699.900 € in den Erträgen und Aufwendungen ausgeglichen.

Eine Überschusszuführung in Höhe von 312.300 € ist in den Erträgen enthalten. Diese reduziert sich jedoch aufgrund des schlechten finanziellen Ergebnisses aus 2014 um ca.250.000 €, so dass bis Ende 2016 noch ein Rest Überschuss in Höhe von 61.000 € verbleibt.

Zum Geldbestand ist zu sagen, dass bis zum 31.12.2015 ein Minus in Höhe von 149.808 € aufgelaufen war, welches bis Ende 2016 auf ein Guthaben in Höhe von 185.000 € ausgeglichen werden kann.

Ab 2017 ist dann wieder mit Defiziten in Höhe von 15.000 bis 20.000 € zu rechnen.

Freiwillige Leistungen wurden in Höhe von 4.500 € eingeplant. Im investiven Bereich wurden 3.500 € eingeplant. Dieser ist jedoch als Vorsorgeansatz vorgesehen.

 

Bgm Harms weist auf die im Sitzungsraum aufgestellte Sichttafel hin, die vom Solarpark bereitgestellt wurde und die täglichen und wöchentlichen Stromeinspeisungen darstellt. Eigentlich war eine Schautafel am Solarpark direkt vorgesehen, hiervon wurde jedoch abgeraten aufgrund von zu erwartenden Beschädigungen. Rh Löter spricht die Gewerbesteuer an, die die Firma eigentlich zahlen sollte.

Bgm Harms erläutert, dass es die vogt solar als Ansprechpartner wohl bereits nicht mehr gibt, da  das Projekt eventuell weiterveräußert wurde. Dieses ist zu prüfen. Eingetragen ist s.W. nur noch Herr Mertens.

Rh Löter schlägt vor, dass die Gemeinde evtl. seine Rahmenbedingungen zu diesem Projekt ändert. Er bittet dies zu überprüfen.

Rf Schulz schlägt vor, auch zu prüfen, welche Bedingungen der Investor erfüllen muss, um die Gewerbesteuerzahlung zu umgehen.

 

Bgm Harms weist auf den beantragten Zuschuss des Schützenvereines Lenzen über 1.400 € hin. Ein Zuschuss in dieser Höhe ist nicht möglich, jedoch wurde ein Zuschuss in Höhe von 500 € eingeplant anlässlich der Einweihung des Vereinsheimes. Ende März bis Mitte April ist mit der Fertigstellung zu rechnen.

 

Bgm Harms macht zum Produkt 55500 –Wirtschaftswege- darauf aufmerksam, dass hier 5.000 € zum Ansatz dazuzurechnen sind. Die vorgesehenen Fräsarbeiten an den Wirtschaftswegen werden diesen Betrag verursachen.

Herr Siems-Wedhorn erklärt, dass mögliche Mehraufwendungen für die Unterhaltung der Wirtschaftswege im Rahmen des Gesamtbudgets des Fachbereiches 3 gedeckt werden könnten und somit eine Ansatzerhöhung nicht erforderlich ist.

 

Bgm Harms erläutert zum Thema Feuerwehr, dass in diesem Jahr ein Kreisjugendzeltlager stattfinden sollte. Dies wurde aufgrund von einer zu geringen Teilnehmerzahl abgesagt. Dann hatte Karwitz überlegt, alleine etwas mit seiner Jugendfeuerwehr zu unternehmen. Gleichfalls hat auch die Samtgemeindejugendfeuerwehr überlegt, etwas für die Jugendwehren zu planen. Diese ist nunmehr an die FW Karwitz herangetreten und hat gebeten, darüber nachzudenken, ob Karwitz hier federführend tätig werden könnte. Eine endgültige Entscheidung wird am Freitag erfolgen.

Sollte dieses Jugendzeltlager in Karwitz stattfinden, bittet er vorsichtshalber, einen weiteren Zuschuss in Höhe von 500 € hierfür einzuplanen. In der Aussprache kommt zum Ausdruck, dass die entstehenden Kosten nicht allein bei der Gemeinde oder der Feuerwehr Karwitz liegen werden, sondern jeder seinen Teil beitragen wird.

Der Rat erklärt sich einverstanden.

 

Nach Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Karwitz den

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Rat beschließt die geänderte Haushaltssatzung 2016 gemäß Anlage 1 zu dieser Niederschrift sowie das Investitionsprogramm 2015 – 2019 gemäß Anlage 2 zu dieser Niederschrift.