Sitzung: 16.02.2016 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 20/0610/2016
Herr
Siems-Wedhorn trägt den Sachverhalt vor. Er erläutert, dass ein Großteil der
Steuereinnahmen zur Zahlung der Kreis- und Samtgemeindeumlage genutzt wird. Als
Zeitrahmen für diese Berechnung wird der Zeitraum vom 01.10.2014 bis zum
30.09.2015 zugrunde gelegt. Hiervon betroffen sind 37 % der Steuereinnahmen.
Der Einbruch bei den Gewerbesteuereinnahmen in 2014 wirkt sich jetzt jedoch
günstig auf den Haushalt 2016 aus.
Der
Haushaltsplan gestaltet sich mit 699.900 € in den Erträgen und Aufwendungen
ausgeglichen.
Eine
Überschusszuführung in Höhe von 312.300 € ist in den Erträgen enthalten. Diese
reduziert sich jedoch aufgrund des schlechten finanziellen Ergebnisses aus 2014
um ca.250.000 €, so dass bis Ende 2016 noch ein Rest Überschuss in Höhe von
61.000 € verbleibt.
Zum
Geldbestand ist zu sagen, dass bis zum 31.12.2015 ein Minus in Höhe von 149.808
€ aufgelaufen war, welches bis Ende 2016 auf ein Guthaben in Höhe von 185.000 €
ausgeglichen werden kann.
Ab 2017
ist dann wieder mit Defiziten in Höhe von 15.000 bis 20.000 € zu rechnen.
Freiwillige
Leistungen wurden in Höhe von 4.500 € eingeplant. Im investiven Bereich wurden
3.500 € eingeplant. Dieser ist jedoch als Vorsorgeansatz vorgesehen.
Bgm Harms weist auf
die im Sitzungsraum aufgestellte Sichttafel hin, die vom Solarpark
bereitgestellt wurde und die täglichen und wöchentlichen Stromeinspeisungen
darstellt. Eigentlich war eine Schautafel am Solarpark direkt vorgesehen,
hiervon wurde jedoch abgeraten aufgrund von zu erwartenden Beschädigungen. Rh
Löter spricht die Gewerbesteuer an, die die Firma eigentlich zahlen sollte.
Bgm Harms
erläutert, dass es die vogt solar als Ansprechpartner wohl bereits nicht mehr
gibt, da das Projekt eventuell
weiterveräußert wurde. Dieses ist zu prüfen. Eingetragen ist s.W. nur noch Herr
Mertens.
Rh Löter schlägt
vor, dass die Gemeinde evtl. seine Rahmenbedingungen zu diesem Projekt ändert.
Er bittet dies zu überprüfen.
Rf Schulz schlägt
vor, auch zu prüfen, welche Bedingungen der Investor erfüllen muss, um die
Gewerbesteuerzahlung zu umgehen.
Bgm Harms weist auf
den beantragten Zuschuss des Schützenvereines Lenzen über 1.400 € hin. Ein
Zuschuss in dieser Höhe ist nicht möglich, jedoch wurde ein Zuschuss in Höhe
von 500 € eingeplant anlässlich der Einweihung des Vereinsheimes. Ende März bis
Mitte April ist mit der Fertigstellung zu rechnen.
Bgm Harms macht zum
Produkt 55500 –Wirtschaftswege- darauf aufmerksam, dass hier 5.000 € zum Ansatz
dazuzurechnen sind. Die vorgesehenen Fräsarbeiten an den Wirtschaftswegen
werden diesen Betrag verursachen.
Herr Siems-Wedhorn
erklärt, dass mögliche Mehraufwendungen für die Unterhaltung der
Wirtschaftswege im Rahmen des Gesamtbudgets des Fachbereiches 3 gedeckt werden
könnten und somit eine Ansatzerhöhung nicht erforderlich ist.
Bgm Harms erläutert
zum Thema Feuerwehr, dass in diesem Jahr ein Kreisjugendzeltlager stattfinden
sollte. Dies wurde aufgrund von einer zu geringen Teilnehmerzahl abgesagt. Dann
hatte Karwitz überlegt, alleine etwas mit seiner Jugendfeuerwehr zu
unternehmen. Gleichfalls hat auch die Samtgemeindejugendfeuerwehr überlegt,
etwas für die Jugendwehren zu planen. Diese ist nunmehr an die FW Karwitz
herangetreten und hat gebeten, darüber nachzudenken, ob Karwitz hier
federführend tätig werden könnte. Eine endgültige Entscheidung wird am Freitag
erfolgen.
Sollte dieses
Jugendzeltlager in Karwitz stattfinden, bittet er vorsichtshalber, einen
weiteren Zuschuss in Höhe von 500 € hierfür einzuplanen. In der Aussprache
kommt zum Ausdruck, dass die entstehenden Kosten nicht allein bei der Gemeinde
oder der Feuerwehr Karwitz liegen werden, sondern jeder seinen Teil beitragen
wird.
Der Rat erklärt
sich einverstanden.
Nach Aussprache
fasst der Rat der Gemeinde Karwitz den
Beschluss:
Der Rat beschließt die geänderte Haushaltssatzung 2016 gemäß Anlage 1 zu dieser Niederschrift sowie das Investitionsprogramm 2015 – 2019 gemäß Anlage 2 zu dieser Niederschrift.