Bgm Schulz berichtet, dass am 13.01.2016 ein Gespräch mit den Planern der Biogasanlage, Frau Davidenko von der NLG, Herrn Hesebeck und ihm stattgefunden hat. Hier ging es darum, dass das Gericht festgestellt hat, dass der Bebauungsplan rechtsunwirksam ist.

Herr Hesebeck hat ausdrücklich erklärt, dass keine zusätzlichen Kosten hierdurch für die Gemeinde entstehen.

Bgm Schulz wird noch um eine schriftliche Bestätigung bitten.